CDU zeigt sich zerknirscht

CDUzerknirscht

WAZ -Artikel vom 1.5.2015

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Entmündigung der Bezirksvertretung

Entmündigung

WAZ 24.4.2015

 

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Den Sack endlich zumachen!

WAZ 23-04-15 Schlussstrich

WAZ – 23.4.2015

 

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WAZ: Bahnhof Weitmar weiter strittig

Waz 31-03-2015

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Stellungnahme der BI zum aktuellen Stand des B-Planverfahrens

  1. Einleitung
  2. Bisherige Erfolge der Bürgerinitiative (BI) Bahnhof Weitmar
  3. Die bleibende Kritik am aktualisierten B-Plan
  4. Empfehlung

Zu 1. Einleitung

Die BI Bahnhof Weitmar wurde 2013 zur Erhaltung der städtischen Waldflächen an den Rändern des B-Plangebiets gegründet und ist nicht gegen eine Bebauung des eigentlichen Bahnhofsgeländes, was u.a. durch das Gründungsprotokoll der BI und unser Schreiben an die OB Frau Dr. Scholz vom 06.02.2014 dokumentiert ist.

Die BI Bahnhof Weitmar setzt sich aus langjährig erfahrenen Fachleuten u.a. der Bereiche Altlasten, Immissionsschutz und Bergbau zusammen. Deshalb sind der BI die zahlreichen Planungsfehler in den bisherigen Entwürfen des B-Plans 946 aufgefallen, die zulasten der Anwohner gehen.

Zu 2. Bisherige Erfolge der Bürgerinitiative

2.1 Das beschleunigte Planverfahren nach §13a war falsch und musste geändert werden.

2.2 Der „Erdwall“ unter dem Nordwald ist inkl. des auflagernden Waldbodens ein natürlicher geologischer Untergrund.

2.3 Der Nordwald ist ein Wald nach Bundeswaldgesetz, was von der Forstbehörde als TöB bestätigt wurde. Dadurch wird ein Ausgleich mindestens 1:1 in der Umgebung erforderlich.

2.4 Die Überplanung des Grundstücks der Fa. Hartmann mit dem Schutzstreifen des Regenwassersammelkanals musste geändert werden.

2.5 Die Gefährdung der Gewerbebetriebe durch Verletzung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben für Bebauungspläne wurde durch zwei TöB bestätigt.

Zu 3. Die bleibende Kritik am aktualisierten B-Plan

3.1 Der Nordwald soll durch eine Aufforstung jenseits der A43 in Harpen ersetzt werden, weil in der Weitmarer Umgebung keine Freiflächen zur Wiederaufforstung verfügbar sind. Das unterstreicht die Bedeutung dieses im Bochumer Masterplan Freiraum als Teil des Freiraumverbunds verzeichneten Teils der Biotopverbundfläche VB-A-4509-008 u.a. für das Stadtteilklima unseres Teils von Weitmar.

3.2 Der geplante Versiegelungsgrad des B-Plangebiets wird auf dem Plan mit 0,4 auf allen Flächen angegeben. Im „Kleingedruckten“ der Begründung und der Stellungnahme zu den Einwendungen der Öffentlichkeit und der TöB steht, dass der Versiegelungsgrad in Teilen des B-Plangebietes 0,8 beträgt.

3.3 Die Anzahl der Wohneinheiten ist von 66 (Wohnbaulandkonzept 2010) über 78 (B-Planentwurf vom 06.06.2014) und 105 (Juli 2014) auf 120 (B-Plan vom 03.03.2015) gestiegen. Selbst ohne den Nordwald wären es immer noch mehr als 100 Wohneinheiten, was für die Wirtschaftlichkeit des Projekts ausreicht.

3.4 Die Themen Altlasten, Gesundheitsschutz und Sanierungsplan wurden aus dem aktualisierten B-Plan komplett entfernt. Eine umfassende Darstellung der vorliegenden Altlastensituation und ein verbindlicher Sanierungsplan für den Standort müssen dem B-Plan aus abfallrechtlichen Gründen zwingend vor der Abstimmung hinzugefügt werden. Insbesondere die bisher völlig ungeklärte Anlieferung von kontaminierten Böden birgt ein hohes Risiko abfallrechtlicher Kriminalität.

3.5 Es existiert kein Verkehrskonzept für den B-Plan, der nur eine einzige enge Zufahrt zum gesamten Plangebiet vorsieht. Die einzige Notausfahrt liegt auf einer Hochdruckgasleitung. Bei einer Havarie der Gasleitung (Hinweis TöB: Altbergbau unter dem Plangebiet) sind die Bewohner hinter der Gasleitung eingeschlossen. Hierzu liegt keine Stellungnahme der Feuerwehr und keine Sicherheitsbetrachtung vor. Außerdem liegt keine Planung für einen notwendigen Fußweg zur Prinz-Regent-Straße vor, da hier Privateigentum überquert werden muss, dessen Eigentümer Einwendung gegen den B-Plan erhoben haben.

3.6 Die Gefährdung der beiden Gewerbebetriebe durch Verletzung des Immissionsschutzes bleibt auch nach Aktualisierung des B-Planentwurfs bestehen. Die immissionsschutzrechtlich korrekten Lösungsvorschläge aus den Einwendungen der beiden Betriebe wurden nicht berücksichtigt.

3.7 Die Umstände der städtischen Grundstücksverkäufe im Zusammenhang mit dem Wohnbaulandkonzept (u.a. Nordwald- und Schulgrundstück) bleiben ungeklärt. Es liegt keine zufriedenstellende Erklärung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts (Abt. Liegenschaften) vor, ob der Kostenvorteil des Verkaufs unter Wert an die berechtigten Interessenten weitergegeben wird.

3.8 Die Entwässerung des Wohngebiets über den Marbach ist unzureichend geklärt. Die Anwohner dort (Reiterhof) kämpfen schon heute regelmäßig mit Überflutungen.

3.9 Die bis zu 7 m tief geplante Abgrabung der z.T. massiven Sandsteine unter den städtischen Grundstücken führt nach Ansicht des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes nicht zu Erschütterungen. Diese Behauptung ist gutachterlich nicht belegt. Die Einwendungen der Anwohner blieben somit unberücksichtigt und die Unversehrtheit des Eigentums der Anwohner ist nicht gewährleistet.

Zu 4. Empfehlung

Die BI hat wiederholt fachlich begründet, dass die bisherige Bebauungsplanung unvollständig und vorsätzlich mangelhaft ist. Der aktualisierte, nun zur Beschlussfassung vorgelegte B-Planentwurf 946 verschlechtert die Situation noch weiter. Seine unvollständigen und fehlerhaften Anlagen bestätigen die Aussagen der Beschlussvorlage nicht. Zudem widersprechen die in den Anlagen zitierten Gutachten den Schlussfolgerungen und Begründungen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts.

Deshalb hat die BI inzwischen jegliches Vertrauen zum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum verloren. Das Amt sollte erst einmal seine Hausaufgaben machen, bevor es den B-Plan zur Abstimmung über die Auslegung vorlegt. Der am 24.03.2015 vorgesehene Beschluss zur Auslegung sollte erst dann gefasst werden, wenn der B-Plan inhaltlich auch reif ist für eine Abstimmung. Hier noch einmal die Forderungen der BI in Kurzform:

  1. Klärung und öffentliche Dokumentation der technisch und juristisch kritischen Aspekte (3.1 bis 3.9) vor der Beschlussfassung
  2. Wenn Punkt 1 abgeschlossen ist und der Nordwald geschont wird, ist grundsätzlich nichts gegen eine Bebauung des eigentlichen Bahnhofsgeländes einzuwenden

Die BI steht der Bezirksvertretung Bochum Südwest gerne für weitere Erläuterungen und Diskussionen unserer Empfehlung zur Verfügung.

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Schreiben an die Untere Umweltschutzbehörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 946 Ehem. Bahnhof Weitmar auf. Der bisherige Entwurf des Bebauungsplans vom 06.06.2014 enthielt u.a. hinsichtlich der Altlastenproblematik des Standorts massive Risiken für die Gesundheit der Anwohner, auf die wir die Stadt Bochum wiederholt aufmerksam gemacht haben (vgl. Einwendung 12 in Anlage 1). Der aktualisierte Bebauungsplanentwurf vom 03.03.2015 hat diese Situation nun noch verschärft.

Mit Schreiben vom 15.02.2015 stellten wir dem Umweltamt Bochum drei Fragen zum Gesundheitsschutz der Anwohner. Zu unserem Befremden erhielten wir statt einer Antwort vom Umweltamt Bochum eine Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Bochum, die unsere Befürchtungen leider bestätigt. Deshalb wenden wir uns an Sie, die Untere Umweltschutzbehörde, als einen im Bebauungsplanverfahren zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange, mit der Bitte, das Umweltamt Bochum bei der Durchsetzung geltender Regelwerke und geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Anwohner gegenüber dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum zu unterstützen.

Bitte lesen Sie nach Durchsicht der Anlagen 1-4 unsere nachfolgende Stellungnahme zu den Antworten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zu den Themen (1.) Asbestbelastung des Bahnhofsgebäudes, (2.) unzureichende Untersuchung der BTEX-Kontaminationen des Bahnhofsgeländes und (3.) Errichtung einer Deponie im Wohngebiet.

Zu 1. Asbestbelastung des Bahnhofsgebäudes

Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt legt u.a. in seinem Schreiben vom 23.02.2015 fest, dass die erwiesene Asbestbelastung nicht Gegenstand des B-Plan-Verfahrens Nr. 946 ist. Gleichzeitig soll aber in diesem B-Plan festgelegt werden, dass die u.a. asbestbelasteten Abbruchmaterialien vor Ort gebrochen und zur Geländemodellierung wieder eingebaut werden können.

Anschließend argumentiert das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt dann im Detail, dass „in geringem Umfang Abbruchmaterialien anfallen, die Gefahrstoffe enthalten“, verschweigt dabei aber bewusst, dass es sich bei der Entfernung/Sanierung des Asbests gemäß TRGS 519 nicht um Arbeiten geringen Umfangs handeln wird, worauf wir bereits mit Schreiben vom 07.05.2014 detailliert (s. Anlage 4) hingewiesen haben. Demnach muss das Bahnhofsgebäude gemäß TRGS 519 vor dem Abbruch asbestsaniert werden, um die Gesundheit der unmittelbar benachbarten Anwohner (22 Familien mit 18 Kindern) zu schützen! Die Asbestsanierung muss im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt werden und ist zuvor im B-Plan eindeutig zu dokumentieren.

Der Verweis des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts auf das spätere Genehmigungsverfahren ist angesichts der vorliegenden Konfliktsituation zynisch, denn genau dieses Amt ist doch die spätere Genehmigungsbehörde! Hier böte sich doch die Chance, zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Anwohner und auch von Kostenrisiken für die Investoren klare Festlegungen zu treffen.

Unser Fazit zu 1: Die Formulierungen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zielen darauf, eine fachgerechte Asbestsanierung vor dem Abbruch zur Kostenersparnis der Investoren auf Kosten der Gesundheit der Anwohner zu verhindern, was wir nach unseren bisherigen Erfahrungen mit den Beteiligten des Bebauungsplanverfahrens ggf. als Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung zur Anzeige bringen werden.

Zu 2: Fehlende BTEX-Untersuchungen

Die knappe Antwort des Amtes vom 23.02.2015 und auch der aktualisierte B-Planentwurf vom 03.03.2015 bestätigen erneut, dass es bisher nur unzureichende Untersuchungen auf BTEX im Untergrund des ehemaligen Bahnhofsgeländes gibt und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auch keine Anstrengungen unternommen werden sollen, diese zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes (Wirkungspfad Boden-Mensch) sowie des Gewässerschutzes (Wirkungspfad Boden-Grundwasser) durchzuführen.

Hier greift also noch immer die unbeantwortete Kritik der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar (vgl. Einwendung 12 in Anlage 1), dass nur Bodenluftuntersuchungen in den stark geklüfteten und somit durchlässigen natürlichen Gesteinen (Tonschiefer, Sand- und Siltsteine des Karbon) unter dem Lockermaterial des Gleisbereichs Aufschluss über die wahrscheinlichen BTEX-Kontaminationen der Kriegsjahre (Bombardierung von Kesselwagen der Kokerei Prinz-Regent) erbringen können, wo bisher noch gar keine Boden- bzw. Bodenluftuntersuchungen auf BTEX durchgeführt worden sind.

Unser Fazit zu 2: Die bisher durchgeführte Analytik auf die krebserregenden bzw. neurotoxischen Stoffe BTEX ist absolut unzureichend für die Aufstellung des Bebauungsplans und muss durch eine umfassende Untersuchung der Bodenluft im Festgestein des gesamten Bahnhofsgeländes unterhalb der lockeren Böden ergänzt werden, um Gesundheitsrisiken für die zukünftigen Anwohner auszuschließen.

Zu 3: Errichtung einer Deponie – Beispiel Bebauungsgebiet Franziskusstraße

Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum stellt in seinem Schreiben vom 23.02.2015 zunächst einmal erneut fest, dass „alle belasteten Bodenbereiche entfernt, überbaut und mit sauberem Boden überdeckt“ werden sollen, was wir ausdrücklich begrüßen. Der angeblichen Sicherstellung einer „uneingeschränkten Nutzung als Wohngebiet“ müssen wir jedoch massiv widersprechen, wenn nachfolgend „Bodenaushub angeliefert bzw. eingebaut wird, der die Zuordnungswerte Z 1.2 der Technischen Regel LAGA Boden“ einhält. Dies ist unzulässig aus folgenden Gründen:

  1. Die im Antwortschreiben des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes genannte Zuordnungsklasse Z 1.2 der Technischen Regel LAGA Boden entspricht aus abfallrechtlicher Sicht nicht dem Stand der Technik. Mit Datum vom 17.09.2014 wurde per Ministerialerlass die Anwendung der LAGA M20 (2004) für das Auf- und Einbringen von Materialien außerhalb von technischen Anwendungen empfohlen.
  2. Im aktuell vorliegenden Entwurf des B-Plans 946 vom 03.03.2015 sind nun gar keine Vorgaben mehr für die zur Geländemodellierung benötigten Materialien enthalten. Lediglich die Oberflächenabdeckung mit mind. 0,6 m Boden, der die Vorsorgewerte der BBodSchV bzw. Z 0 einhält sind noch vorgegeben. Hier ist zu befürchten, dass darunter dann sogar Material > Z 2 eingebaut wird. Außerdem vermissen wir den verpflichtenden Einbau eines Geovlieses als Grabesperre gemäß Altlastenerlass.
  3. Sollte keine Festlegung im Bebauungsplan erfolgen, müsste das gesamte B-Plan-Gebiet eine qualifizierte Basisabdichtung zwischen den angelieferten Böden und dem klüftigen Untergrund erhalten wie es bei Deponiebauwerken Pflicht ist und bereits im benachbarten Bebauungsgebiet Franziskusstraße erfolgt. Zudem müssten die zukünftigen Anwohner in verständlicher Weise – und nicht im Kleingedruckten – über die Nachteile und Risiken des Wohnens auf einer Deponie für kontaminierte Böden aufgeklärt werden.
  4. Die aktuelle Ausfertigung des B-Planentwurfs sieht zwar den Schutz des Ober- und auch Unterbodens durch entsprechendes Aufmieten und Einsäen vor, aber es wird immer noch nicht die im RFNP ausgewiesene Schutzwürdigkeit der natürlichen Böden im Bereich des Nordwaldes berücksichtigt. Weder werden diese Böden auskartiert, noch werden sie in der Kompensation berücksichtigt.

Unser Fazit zu 3: Schon die Anwendung der LAGA 1997 würde für die zur Geländemodellierung notwendigen extern anzuliefernden Böden (ca. 28.000 m³ zzgl. der zuvor ausgekofferten Bodenvolumina) u.a. dreifach höhere Kontaminationen mit krebserregenden BTEX und sogar fünffach höhere Kontaminationen mit krebserregenden PAK ermöglichen, als die per Ministerialerlass empfohlene LAGA M20 2004. Eine Deponie als zusätzliches Geschäftsmodell für die Investoren – Pech für die zukünftigen Anwohner, die mit solchen Sachverhalten nicht vertraut sind?

Zusammenfassend stellen wir erneut fest, dass das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum in vollem Bewusstsein sämtlicher Risiken ausdrücklich kein Bekenntnis zum Gesundheitsschutz der heutigen und zukünftigen Anwohner des B-Plan-Gebiets Nr. 946 ablegt, sondern im Gegenteil bewusst gegen den Stand der Technik verstößt, um zusätzliche wirtschaftliche Anreize für die Investoren zu schaffen. Die hier gezeigte Rücksichtslosigkeit gegenüber den heutigen und zukünftigen Anwohnern zieht sich bedauerlicherweise durch das gesamte Bebauungsplanverfahren Nr. 946.

Wir bitten die Untere Umweltschutzbehörde deshalb, im Rahmen der hier dargestellten Teilaspekte Gesundheitsschutz und Altlasten des B-Planverfahrens Nr. 946 Ehemaliger Bahnhof Weitmar als Träger öffentlicher Belange aktiv zu werden und das Umweltamt Bochum zu stärken, das sich gegen den Druck des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts offenbar nicht durchsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

Bochum, den 15.03.2015

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Lokalkompass: Gesundheitsschutz in Weitmar?

Lokalkompass von Februar 2015: Gesundheitsschutz in Weitmar?

Lokalkompass von Februar 2015: Gesundheitsschutz in Weitmar?

Berichterstattung über die Altlasten auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände:

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat dem Umweltamt Fragen zum Gesundheitsschutz der AnwohnerInnen gestellt und kritisiert unzulässig hohe Grenzwerte für krebserregende Stoffe im Bebauungsgebiet Franziskusstraße. In einer Pressemitteilung heißt es: »Im bisherigen Bebauungsplanverfahren Nr. 946 Ehem. Bahnhof Weitmar wurde die Altlastensituation des Standorts nur unzureichend berücksichtigt und dadurch verharmlost. Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar stellt dem Umweltamt der Stadt Bochum deshalb mit Schreiben vom 15.02.2015 Fragen zu drei Altlastenschwerpunkten des Bebauungsplans, die mit erheblichen Gesundheitsrisiken für die Anwohner verbunden sind und verweist dabei auf bereits unzulässig hoch festgelegte Grenzwerte für krebserregende Stoffe im benachbarten Bebauungsgebiet Franziskusstraße.

Vollständiger Artikel auf der Lokalkompass-Website.

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Ruhrnachrichten: „Springorumallee: Für Straßenbau fallen Bäume“

Ruhrnachrichten: Springorumallee - für Straßenbau fallen Bäume

Ruhrnachrichten: Springorumallee – für Straßenbau fallen Bäume

Am 07. Januar 2015 wurde in den Ruhrnachrichten über die Vorbereitungen für den Bau der Springorumallee berichtet:

Sie wird zwei wichtige Gewerbegebiete verbinden – und ist seit Jahrzehnten umstritten: Die Verlängerung der Springorumallee bis zur Prinz-Regent-Straße. Dass für die Arbeiten zahlreiche Bäume gefällt werden mussten, verärgert unseren Leser Jürgen Dassow. Er bezeichnet die Rodungen sogar als „naturverachtend“.

Der komplette Artikel findet sich hier.

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Schreiben an das Umweltamt der Stadt Bochum

Hier: Gesundheitsschutz der Anwohner

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum stellt zurzeit den Bebauungsplan 946 Ehem. Bahnhof Weitmar auf. Der bisherige Entwurf des Bebauungsplans birgt bekanntlich zahlreiche Risiken für Natur und Anwohner, auf die wir wiederholt aufmerksam gemacht haben (s. u. a. „14 Einwendungen gegen den Bebauungsplan 946“ vom 02.07.2014). Bedauerlicherweise wünscht der zuständige Bezirksbürgermeister Marc Gräf keine öffentliche Diskussion dieses in seinem Stadtbezirk umstrittenen Großprojekts weshalb wir uns zum o.g. Thema „Gesundheitsschutz der Anwohner“ direkt an Sie als zuständige Fachbehörde wenden.

Im bisherigen B-Planverfahren Nr. 946 wurde die Altlastensituation des Standorts nur unzureichend berücksichtigt und dadurch verharmlost. Zudem widersprechen die bisher bekannten Planungen zur Geländeanhebung des Baugebiets geltendem Regelwerk zum Stand der Technik und des Gesundheitsschutzes, was Sie als entsprechende Fachbehörde anhand der nachfolgenden drei aus unserer Sicht besonders kritischen Punkte leicht nachvollziehen können.

  1. Asbestbelastung des Bahnhofsgebäudes

Das Bahnhofsgebäude ist nachweislich mit Asbest belastet (s. FRIDU-Gutachten 2008) und muss im Zuge der Baureifmachung des Geländes abgerissen werden. Mit Schreiben vom 07.05.2014 (s. Anhang) forderten wir das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum zum Schutz der Anwohner auf, eine gesetzeskonforme Asbestsanierung (vgl. hierzu TRGS 519) vor dem Abbruch des Bahnhofsgebäudes sicherzustellen. In unmittelbarer Nachbarschaft des Bahnhofsgebäudes leben 22 Familien mit 18 Kindern! Leider wird die Asbestbelastung des Bahnhofsgeländes von Verwaltung und Politik totgeschwiegen, weshalb wir eine Missachtung der TRGS 519 und Abrissarbeiten bei Nacht und Nebel befürchten müssen, was vorsätzlicher Körperverletzung gleichzusetzen wäre.

  1. Fehlende Untersuchungen auf aromatische Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX)

Die bisher am Standort durchgeführten Altlastenuntersuchungen sind aus fachlicher Sicht absolut unzureichend (s. a. Einwendung Nr. 12 in „14 Einwendungen gegen den Bebauungsplan 946“ vom 02.07.2014). Bekanntlich wurden im zweiten Weltkrieg auf der Fläche des ehemaligen Bahnhofs Weitmar Kesselwagen, die u. a. mit aromatischen Kohlenwasserstoffen gefüllt waren, in den Boden entleert, um Großbrände im Zuge der alliierten Bombenangriffe zu verhindern. Bei den bisherigen fachgutachterlichen Standortbewertungen wurde dieser Umstand nicht berücksichtigt. An Standorten mit derartiger Vorgeschichte sind Untersuchungen des Bodens und vor allem der Bodenluft auf BTEX-Kontaminationen völlig üblich – nicht zuletzt auch aus Gründen des Arbeitsschutzes. Sollen hier auf unübliche Weise die Sanierungskosten reduziert werden?

  1. Errichtung einer Deponie im Wohngebiet

Der Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 946 (Ehem. Bahnhof Weitmar) ist nicht zu entnehmen, dass der vorhandene kontaminierte Boden abgetragen und durch unbelasteten Boden ersetzt werden soll. Zur Erinnerung sei hier angemerkt, dass es sich auf dem Bahnhofsgelände um Böden handelt, die zu ca. 80% den Deponieklassen I und II (LAGA Z 3 und LAGA Z 4) zugeordnet worden sind (s. FRIDU-Gutachten 2008). Zusätzlich soll nach dem bisher vorliegenden Bebauungsplanentwurf zur Geländeanhebung auch im Bereich von Hausgärten extern anzuliefernder, schadstoffbelasteter Boden der Zuordnungsklasse Z 1.2 gemäß LAGA 1997 zugelassen werden (s. a. Einwendung Nr. 13 in „14 Einwendungen gegen den Bebauungsplan 946“ vom 02.07.2014). Leider haben wir in unmittelbarer Nähe (Bebauungsgebiet Franziskusstraße) schon eine ähnlich erschreckende Situation vorgefunden: Hier wurde – warum auch immer – der Einbau von RCL 2-Material mit bis zu 100 mg PAK im Feststoff zugelassen. Wegen der nachweislich krebserregenden Wirkung dieser polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) sind in Wohngebieten gemäß BBodSchV max. 4 mg Benzo(a)Pyren/kg Boden als Leitparameter zulässig. Werden die zukünftigen Bewohner der Bebauungsgebiete Franziskusstraße und ehem. Bahnhof Weitmar darüber informiert, dass sie auf einem Boden leben werden, der unzulässig hohe Anteile an krebserregenden Stoffen enthält?

Wir wenden uns mit den drei oben aufgeführten Punkten an Sie, weil das Bebauungsplanverfahren Nr. 946 Ehem. Bahnhof Weitmar nachweislich durch heimliches Schaffen von Fakten seitens des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes gekennzeichnet ist, wobei die geltende Gesetzeslage allzu oft außer Acht gelassen wurde. Wir wären Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit für einen Bebauungsplan im Einklang mit den geltenden Regelwerken sorgen würden, um die Anzahl der notwendigen Klagen gegen den Bebauungsplan bzw. die ausführenden Unternehmen zu reduzieren.

Wir bitten Sie deshalb um eine kurzfristige Stellungnahme zu den oben aufgeführten drei Punkten und um die Meinung des Umweltamtes der Stadt Bochum zu dem von uns zitierten, geltenden Regelwerk.

Abschließend sei hier zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar seit ihrer Gründung 2013 immer betont hat, dass nichts gegen eine Bebauung des eigentlichen Bahnhofsgeländes (ohne das städtische „Nordwald-Grundstück“ und das nicht zum B-Plan-Gebiet gehörende städtische Schulgrundstück im Süden) einzuwenden ist, sofern geltende Gesetze eingehalten werden und die Belange von Natur und Anwohnern Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

Bochum, den 14.02.2015

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Die Antwort der Verwaltung ist da!

Frage 1: Wird der Investor im städtebaulichen Vertrag auch dazu verpflichtet, die Differenz zwischen dem Dumpingpreis von 60 EUR/m² und dem Verkehrswert von 260 EUR/m² für die städtischen Grundstücke nachzuzahlen, wenn auch von den Interessenten am Bahnhof Weitmar keine Förderung nach dem Wohnbaulandkonzept beantragt wird?

Antwort Bahnhof Weitmar-page-001

... und wenn kein Berechtigter kaufen will oder kann, bleiben diese Häuser dann leer oder werden erst gar nicht gebaut ???

Frage 2: Sind die anderen Projekte des Wohnbaulandkonzepts ebenfalls durch Dumping-Preise bei kommunalen Grundstücksverkäufen an Investoren bzw. Bauträger gekennzeichnet? Auf welche Summe an Einnahmen hat die Stadt Bochum hier insgesamt auf Kosten ihrer Steuerzahler verzichtet, ohne dass die eigentlichen Bauinteressenten davon profitierten?

Antwort Bahnhof Weitmar-page-002

 … die Stadt Bochum verzichtet also nicht auf Einnahmen – sie hält Investoren bei Laune (§1 Lex Investor), oder ???

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Fragen zum Wohnbaulandkonzept der Stadt Bochum

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse haben wir in der WAZ vom 12. Januar 2015 die Doppelseite „Wo in Bochum gebaut werden kann“ gelesen, auf der vernichtende Kritik am Wohnbaulandkonzept der Stadt Bochum geübt wird.

Dort wird unter anderem berichtet, dass bisher keiner der bisherigen Interessenten aller 27 gelisteten Projekte die Förderung nach dem Wohnbaulandkonzept in Anspruch genommen hat weshalb sich im Zusammenhang mit dem aktuellsten Negativbeispiel für die Anwendung des Wohnbaulandkonzepts – dem Bebauungsplan 946 Bahnhof Weitmar (Nr. 26 der Liste) – Fragen zum Verkauf u.a. der um den ehemaligen Bahnhof Weitmar liegenden städtischen Grundstücke (Nordwald, Schulgrundstück) stellen.

Am Bahnhof Weitmar wurden bekanntlich mehrere städtische Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 6.445 m² zum Dumping-Preis von 60 EUR/m² verkauft (s. u. a. 14 Einwendungen der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 946 vom 02.07.2014):

  • Die Grundstücke des sogenannten Nordwalds gehören z.T. zur LANUV-Biotopverbundfläche VB 4509-008 und sollten u.a. aufgrund des in Bochum im Vergleich der Ruhrgebiets-Kommunen unterdurchschnittlichen Anteils an Biotopflächen ohnehin geschont werden.
  • Die Grundstücke des sogenannten Schulgrundstücks sind bereits zur Karl-Friedrich Straße erschlossen und gehören nicht einmal zu dem Gebiet, das im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplangebiets Nr. 946 der Bochumer Verwaltung und Politik beschlossen wurde.

Nun berichten die WAZ-Redakteure Kiesewetter und Schmitt, dass bisher kein einziger Interessent die Vergünstigungen des Wohnbaulandkonzepts in Anspruch genommen hat. Auf der anderen Seite berichtet die Verwaltung auf Anfrage der CDU zum Status der Wohnbaulandprojekte für den B-Plan 946 Bahnhof Weitmar in der Vorlage Nr. 20142105, dass der Investor im städtebaulichen Vertrag zur Anwendung des Wohnbaulandkonzeptes verpflichtet werde.

Hier drängen sich den steuerzahlenden Bürgern der finanzschwachen Stadt Bochum folgende Fragen auf:

  1. Wird der Investor im städtebaulichen Vertrag auch dazu verpflichtet, die Differenz zwischen dem Dumpingpreis von 60 EUR/m² und dem Verkehrswert von 260 EUR/m² für die städtischen Grundstücke nachzuzahlen, wenn auch von den Interessenten am Bahnhof Weitmar keine Förderung nach dem Wohnbaulandkonzept beantragt wird?
  2. Sind die anderen Projekte des Wohnbaulandkonzepts ebenfalls durch Dumping-Preise bei kommunalen Grundstücksverkäufen an Investoren bzw. Bauträger gekennzeichnet? Auf welche Summe an Einnahmen hat die Stadt Bochum hier insgesamt auf Kosten ihrer Steuerzahler verzichtet, ohne dass die eigentlichen Bauinteressenten davon profitierten?

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie unsere beiden Fragen kurzfristig beantworten würden.  Mit freundlichen Grüßen – Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

 

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Bahnhof Weitmar – Thema einer Diplomarbeit

Bereits im Jahre 2008 wurde an der TU Dortmund im Rahmen einer Diplomarbeit eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Wohnnutzung auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Weitmar erstellt. Der Entwurf des Studenten Mario Hofmann kann zwar aufgrund geänderter Eigentumsverhältnisse im östlichen Plangebiet so nicht umgesetzt werden und auch andere Details seiner Planung sind diskussionswürdig. Aber: es ist ein Plan, der ohne die Vernichtung des Nordwaldes auskommt! Gleichwohl kommt Herr Hoffmann in seiner Analyse zu dem Fazit, dass die Realisierung einer Wohnnutzung machbar und für einen Investor auch rentabel ist!

Entwurf Hoffmann

Entwurf Hoffmann

Entwurf Hoffmann

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Okkultes Ritual in der WAZ – Lokalredaktion

Höhepunkte 2015 - in Blei gegossen

Höhepunkte 2015 – in Blei gegossen

„Der Oberbürgermeisterin geht jemand ins Netz“. So orakelte das Bleigießerteam der Lokalredaktion in der Silvesterausgabe der WAZ. „Ein Fisch ist es geworden im kalten Wasserbad“. Gibt der Fisch eine Antwort auf die Frage, ob die Oberbürgermeisterin noch einmal in den Ring steigt und für eine weitere Amtszeit kandidiert?

Oder ist möglicherweise das Schicksal der OB eng mit dem Bebauungsplan 946 verknüpft ??? Denn dieser sieht ja bekanntermaßen aus wie ein Fisch.

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Die Reaktion des Bezirksbürgermeisters

Antwort Gräf

WAZ 15.12.2014

Leserbrief CM

WAZ 17.12.2014

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Offener Brief an den Bezirksbürgermeister

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

nach Einsichtnahme in das Protokoll der Bezirksvertretungssitzung vom 26.11.2014 möchten wir Sie hiermit in aller Form um Entschuldigung für die falsche Annahme bitten, sie hätten eigenmächtig den Tagesordnungspunkt 5.5 in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gelegt.

Aufgrund der Wahrnehmungen eines Mitglieds der Bürgerinitiative, das an der Sitzung in der Bezirksvertretung teilgenommen hat und 2 Stunden auf den Tagesordnungspunkt 5.5 „Stand der Wohnbaulandprojekte“ warten musste, ist die Bürgerinitiative davon ausgegangen, dass der TOP vom öffentlichen in den nichtöffentlichen Teil geschoben worden ist.

Da von den Mitgliedern der Bezirksvertretung keine Stellungnahmen und/oder Erklärungen abgegeben worden sind – insbesondere auch keine Abstimmung erfolgt ist -, sind Sie als derjenige erschienen, der allein für eine Schiebung des TOP verantwortlich war.

Die Bürgerinitiative regt an, zukünftig öffentliche Sitzungen in der Bezirksvertretung – und auch in den sonstigen Gremien der Stadt Bochum – so zu leiten, dass der Ablauf der oftmals über Stunden dauernden Sitzungen auch für die oftmals seit Stunden auf die Behandlung eines TOP wartenden Bürger verständlich wird. Öffentliche Sitzungen müssen in ihrem Ablauf und bei der Behandlung der einzelnen TOPs für die in solchen Dingen unerfahrene Öffentlichkeit transparent erscheinen. Sind der Ablauf der Sitzung und die Behandlung einzelner Sachen für die an der Sitzung teilnehmende Öffentlichkeit nicht einfach verständlich und deshalb nicht nachvollziehbar, läuft jede Bürgerbeteiligung ins Leere.

Für die betroffenen Bürger erweckt die missverständliche Form der Behandlung der Sache den Eindruck des gezielten Verbergens.

Unabhängig davon, dass es sich bei dem Anlass unserer Beschwerde bei der Frau Oberbürgermeisterin um ein Missverständnis gehandelt hat, halten wir aber weiterhin unsere Kritik bezüglich der gesamten Verfahrensweise im Bebauungsplanverfahren 946, für das Sie in Ihrer Funktion als Leiter der Bezirksvertretung Bochum Südwest mitverantwortlich sind, für berechtigt.

Unter Ihrer Mitwirkung wurden in der Bezirksvertretung Bochum Südwest bereits einige der nachfolgenden juristischen Fehler im Bebauungsplanverfahren 946 beschlossen, auf die wir seit 2013 jeweils im Vorfeld der Entscheidungen wiederholt hingewiesen hatten (vgl. 14 Einwendungen der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar vom 02.07.2014):

  • Wahl des unzulässigen Bebauungsplanverfahrens nach §13a zur Umgehung des naturschutzrechlich erforderlichen Ausgleichs in der Biotopverbundfläche VB 4509-0037, trotz des Kenntnisstandes von der als erheblich eingestuften Bewertung der Umweltauswirkungen im Steckbrief des RFNP
  • Verkauf von zum Teil bereits erschlossenen und nicht einmal zum Bebauungsplangebiet 946 gehörenden städtischen Grundstücken zum Dumpingpreis – hier ist eine gezielte Täuschung der Kommunalaufsicht durch die Verwaltung bei der Begründung des Verkaufs dokumentiert
  • Festlegung des Bebauungsplangebiets 946 gegen die Vorgaben des Bundes-immissionsschutzgesetzes (BImschG) u. a. zu Ungunsten gewerblicher Anlieger
  • Unzulässiger großflächiger Festgesteinsabbau mit hohen Bergbaurisiken für benachbarte Wohngebäude und Anwohner
  • Gefährdung der Anwohner durch Verharmlosung der Altlastensituation u.a. hinsichtlich der Asbestbelastung des abzureißenden Bahnhofsgebäudes und der Planung einer Deponie für belastete Böden im Wohngebiet

Wir befürchten zudem, dass im 1. Quartal 2015 erneut schnell Fakten (wie z. B. durch Rodungs- und Erdarbeiten) geschaffen werden, ohne dass die Einwendungen vom 02.07.2014 berücksichtigt wurden.

Offenbar stehen für die Bochumer Verwaltung die weiteren Entscheidungen im Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans 946 im 1. Quartal 2015 bereits fest. Wie sonst ist es z.B. zu erklären, dass Herr Grothe vom Umwelt- und Grünflächenamt in der letzten Sitzung des Landschaftsbeirates verkündet, dass der „Nordwald“ auf jeden Fall gefällt und die Pferdeweide (derzeit an den Reitstall Mateos verpachtet) als Kompensationsfläche für Ausgleichspflanzungen genutzt werden wird?

Soweit wir hier wiederum eine Erklärung in einer öffentlichen Sitzung falsch verstanden oder fehlerhaft interpretiert haben sollten, erbitten wir umgehende Aufklärung. Ohne diese Aufklärung werden wir durch die Verwaltung sowie durch fehlende Transparenz des Ablaufs von Sitzungen und der Behandlung der einzelnen TOPs durch die Mitglieder der jeweiligen Gremien – auch der Bezirksvertretung Bochum Südwest – zu Klageverfahren gezwungen.

Um diese Entwicklung zu stoppen, ist aus unserer Sicht eine öffentliche Diskussion der bisherigen Verfahrensweisen im Bebauungsplanverfahren 946 unerlässlich. Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung kann auch in der Kommunalpolitik nur dann erreicht werden, wenn die Entscheidungen im Entstehungsprozess und im Ergebnis für die betroffene Bevölkerung transparent erscheinen. Fehlende Transparenz kann auch leicht zu Fehleinschätzungen führen.

Abschließend sei zum wiederholten Mal angemerkt, dass die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar immer betont hat, dass gegen eine Bebauung des eigentlichen ehemaligen Bahnhofsgeländes grundsätzlich nichts einzuwenden ist. In unserer Bürgerinitiative sind u.a. langjährig erfahrene Experten der Bereiche Naturschutz, Altlasten, Bergbau und Immissionsschutz engagiert, deren berechtigte Einwände gegen den B-Plan immer juristisch korrekt formuliert wurden. Laden Sie uns zur öffentlichen Diskussion des Bebauungsplanverfahrens 946 in die Bezirksvertretung ein, wir stehen Ihnen und der Bezirksvertretung Bochum Südwest im Vorfeld eines zwingend notwendigen neuen Aufstellungsbeschlusses gerne mit unserer fachlichen Kompetenz zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

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