Die Antwort der Verwaltung ist da!

Frage 1: Wird der Investor im städtebaulichen Vertrag auch dazu verpflichtet, die Differenz zwischen dem Dumpingpreis von 60 EUR/m² und dem Verkehrswert von 260 EUR/m² für die städtischen Grundstücke nachzuzahlen, wenn auch von den Interessenten am Bahnhof Weitmar keine Förderung nach dem Wohnbaulandkonzept beantragt wird?

Antwort Bahnhof Weitmar-page-001

... und wenn kein Berechtigter kaufen will oder kann, bleiben diese Häuser dann leer oder werden erst gar nicht gebaut ???

Frage 2: Sind die anderen Projekte des Wohnbaulandkonzepts ebenfalls durch Dumping-Preise bei kommunalen Grundstücksverkäufen an Investoren bzw. Bauträger gekennzeichnet? Auf welche Summe an Einnahmen hat die Stadt Bochum hier insgesamt auf Kosten ihrer Steuerzahler verzichtet, ohne dass die eigentlichen Bauinteressenten davon profitierten?

Antwort Bahnhof Weitmar-page-002

 … die Stadt Bochum verzichtet also nicht auf Einnahmen – sie hält Investoren bei Laune (§1 Lex Investor), oder ???

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