Schreiben an das Umweltamt der Stadt Bochum

Hier: Gesundheitsschutz der Anwohner

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum stellt zurzeit den Bebauungsplan 946 Ehem. Bahnhof Weitmar auf. Der bisherige Entwurf des Bebauungsplans birgt bekanntlich zahlreiche Risiken für Natur und Anwohner, auf die wir wiederholt aufmerksam gemacht haben (s. u. a. „14 Einwendungen gegen den Bebauungsplan 946“ vom 02.07.2014). Bedauerlicherweise wünscht der zuständige Bezirksbürgermeister Marc Gräf keine öffentliche Diskussion dieses in seinem Stadtbezirk umstrittenen Großprojekts weshalb wir uns zum o.g. Thema „Gesundheitsschutz der Anwohner“ direkt an Sie als zuständige Fachbehörde wenden.

Im bisherigen B-Planverfahren Nr. 946 wurde die Altlastensituation des Standorts nur unzureichend berücksichtigt und dadurch verharmlost. Zudem widersprechen die bisher bekannten Planungen zur Geländeanhebung des Baugebiets geltendem Regelwerk zum Stand der Technik und des Gesundheitsschutzes, was Sie als entsprechende Fachbehörde anhand der nachfolgenden drei aus unserer Sicht besonders kritischen Punkte leicht nachvollziehen können.

  1. Asbestbelastung des Bahnhofsgebäudes

Das Bahnhofsgebäude ist nachweislich mit Asbest belastet (s. FRIDU-Gutachten 2008) und muss im Zuge der Baureifmachung des Geländes abgerissen werden. Mit Schreiben vom 07.05.2014 (s. Anhang) forderten wir das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum zum Schutz der Anwohner auf, eine gesetzeskonforme Asbestsanierung (vgl. hierzu TRGS 519) vor dem Abbruch des Bahnhofsgebäudes sicherzustellen. In unmittelbarer Nachbarschaft des Bahnhofsgebäudes leben 22 Familien mit 18 Kindern! Leider wird die Asbestbelastung des Bahnhofsgeländes von Verwaltung und Politik totgeschwiegen, weshalb wir eine Missachtung der TRGS 519 und Abrissarbeiten bei Nacht und Nebel befürchten müssen, was vorsätzlicher Körperverletzung gleichzusetzen wäre.

  1. Fehlende Untersuchungen auf aromatische Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX)

Die bisher am Standort durchgeführten Altlastenuntersuchungen sind aus fachlicher Sicht absolut unzureichend (s. a. Einwendung Nr. 12 in „14 Einwendungen gegen den Bebauungsplan 946“ vom 02.07.2014). Bekanntlich wurden im zweiten Weltkrieg auf der Fläche des ehemaligen Bahnhofs Weitmar Kesselwagen, die u. a. mit aromatischen Kohlenwasserstoffen gefüllt waren, in den Boden entleert, um Großbrände im Zuge der alliierten Bombenangriffe zu verhindern. Bei den bisherigen fachgutachterlichen Standortbewertungen wurde dieser Umstand nicht berücksichtigt. An Standorten mit derartiger Vorgeschichte sind Untersuchungen des Bodens und vor allem der Bodenluft auf BTEX-Kontaminationen völlig üblich – nicht zuletzt auch aus Gründen des Arbeitsschutzes. Sollen hier auf unübliche Weise die Sanierungskosten reduziert werden?

  1. Errichtung einer Deponie im Wohngebiet

Der Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 946 (Ehem. Bahnhof Weitmar) ist nicht zu entnehmen, dass der vorhandene kontaminierte Boden abgetragen und durch unbelasteten Boden ersetzt werden soll. Zur Erinnerung sei hier angemerkt, dass es sich auf dem Bahnhofsgelände um Böden handelt, die zu ca. 80% den Deponieklassen I und II (LAGA Z 3 und LAGA Z 4) zugeordnet worden sind (s. FRIDU-Gutachten 2008). Zusätzlich soll nach dem bisher vorliegenden Bebauungsplanentwurf zur Geländeanhebung auch im Bereich von Hausgärten extern anzuliefernder, schadstoffbelasteter Boden der Zuordnungsklasse Z 1.2 gemäß LAGA 1997 zugelassen werden (s. a. Einwendung Nr. 13 in „14 Einwendungen gegen den Bebauungsplan 946“ vom 02.07.2014). Leider haben wir in unmittelbarer Nähe (Bebauungsgebiet Franziskusstraße) schon eine ähnlich erschreckende Situation vorgefunden: Hier wurde – warum auch immer – der Einbau von RCL 2-Material mit bis zu 100 mg PAK im Feststoff zugelassen. Wegen der nachweislich krebserregenden Wirkung dieser polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) sind in Wohngebieten gemäß BBodSchV max. 4 mg Benzo(a)Pyren/kg Boden als Leitparameter zulässig. Werden die zukünftigen Bewohner der Bebauungsgebiete Franziskusstraße und ehem. Bahnhof Weitmar darüber informiert, dass sie auf einem Boden leben werden, der unzulässig hohe Anteile an krebserregenden Stoffen enthält?

Wir wenden uns mit den drei oben aufgeführten Punkten an Sie, weil das Bebauungsplanverfahren Nr. 946 Ehem. Bahnhof Weitmar nachweislich durch heimliches Schaffen von Fakten seitens des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes gekennzeichnet ist, wobei die geltende Gesetzeslage allzu oft außer Acht gelassen wurde. Wir wären Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit für einen Bebauungsplan im Einklang mit den geltenden Regelwerken sorgen würden, um die Anzahl der notwendigen Klagen gegen den Bebauungsplan bzw. die ausführenden Unternehmen zu reduzieren.

Wir bitten Sie deshalb um eine kurzfristige Stellungnahme zu den oben aufgeführten drei Punkten und um die Meinung des Umweltamtes der Stadt Bochum zu dem von uns zitierten, geltenden Regelwerk.

Abschließend sei hier zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar seit ihrer Gründung 2013 immer betont hat, dass nichts gegen eine Bebauung des eigentlichen Bahnhofsgeländes (ohne das städtische „Nordwald-Grundstück“ und das nicht zum B-Plan-Gebiet gehörende städtische Schulgrundstück im Süden) einzuwenden ist, sofern geltende Gesetze eingehalten werden und die Belange von Natur und Anwohnern Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

Bochum, den 14.02.2015

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