Fragen zum Wohnbaulandkonzept der Stadt Bochum

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse haben wir in der WAZ vom 12. Januar 2015 die Doppelseite „Wo in Bochum gebaut werden kann“ gelesen, auf der vernichtende Kritik am Wohnbaulandkonzept der Stadt Bochum geübt wird.

Dort wird unter anderem berichtet, dass bisher keiner der bisherigen Interessenten aller 27 gelisteten Projekte die Förderung nach dem Wohnbaulandkonzept in Anspruch genommen hat weshalb sich im Zusammenhang mit dem aktuellsten Negativbeispiel für die Anwendung des Wohnbaulandkonzepts – dem Bebauungsplan 946 Bahnhof Weitmar (Nr. 26 der Liste) – Fragen zum Verkauf u.a. der um den ehemaligen Bahnhof Weitmar liegenden städtischen Grundstücke (Nordwald, Schulgrundstück) stellen.

Am Bahnhof Weitmar wurden bekanntlich mehrere städtische Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 6.445 m² zum Dumping-Preis von 60 EUR/m² verkauft (s. u. a. 14 Einwendungen der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 946 vom 02.07.2014):

  • Die Grundstücke des sogenannten Nordwalds gehören z.T. zur LANUV-Biotopverbundfläche VB 4509-008 und sollten u.a. aufgrund des in Bochum im Vergleich der Ruhrgebiets-Kommunen unterdurchschnittlichen Anteils an Biotopflächen ohnehin geschont werden.
  • Die Grundstücke des sogenannten Schulgrundstücks sind bereits zur Karl-Friedrich Straße erschlossen und gehören nicht einmal zu dem Gebiet, das im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplangebiets Nr. 946 der Bochumer Verwaltung und Politik beschlossen wurde.

Nun berichten die WAZ-Redakteure Kiesewetter und Schmitt, dass bisher kein einziger Interessent die Vergünstigungen des Wohnbaulandkonzepts in Anspruch genommen hat. Auf der anderen Seite berichtet die Verwaltung auf Anfrage der CDU zum Status der Wohnbaulandprojekte für den B-Plan 946 Bahnhof Weitmar in der Vorlage Nr. 20142105, dass der Investor im städtebaulichen Vertrag zur Anwendung des Wohnbaulandkonzeptes verpflichtet werde.

Hier drängen sich den steuerzahlenden Bürgern der finanzschwachen Stadt Bochum folgende Fragen auf:

  1. Wird der Investor im städtebaulichen Vertrag auch dazu verpflichtet, die Differenz zwischen dem Dumpingpreis von 60 EUR/m² und dem Verkehrswert von 260 EUR/m² für die städtischen Grundstücke nachzuzahlen, wenn auch von den Interessenten am Bahnhof Weitmar keine Förderung nach dem Wohnbaulandkonzept beantragt wird?
  2. Sind die anderen Projekte des Wohnbaulandkonzepts ebenfalls durch Dumping-Preise bei kommunalen Grundstücksverkäufen an Investoren bzw. Bauträger gekennzeichnet? Auf welche Summe an Einnahmen hat die Stadt Bochum hier insgesamt auf Kosten ihrer Steuerzahler verzichtet, ohne dass die eigentlichen Bauinteressenten davon profitierten?

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie unsere beiden Fragen kurzfristig beantworten würden.  Mit freundlichen Grüßen – Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

 

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