“Angriff” auf den Bezirksbürgermeister

WAZ-09-12-14

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Bo alternativ vom 1.12.2014

Beschwerde über Marc Gräf

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat einen offenen Brief an die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum mit einer Beschwerde über den Bezirksbürgermeister Marc Gräf geschickt. Anlass für die Beschwerde ist das aus Sicht der Initiative »völlig unverständliche und nicht hinnehmbare Verhalten des Bezirksbürgermeisters Marc Gräf in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26.11.2014. Hier verlegte Bezirksbürgermeister Marc Gräf den Tagesordnungspunkt 5.5 „Status der Wohnbaulandprojekte“ ohne Begründung oder vorangegangenen Antrag vom öffentlichen Teil der Sitzung in den nichtöffentlichen Teil. Durch sein eigenmächtiges Handeln verweigerte er der Öffentlichkeit u. a. Informationen zum Stand des Bebauungsplanverfahrens.« Der offene Brief.

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Skandal in der Bezirksvertretersitzung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in der Sitzung der Bezirksvertretung Südwest vom 26.11.2014 verlegte Bezirksbürgermeister Marc Gräf den Tagesordnungspunkt 5.5 „Status der Wohnbaulandprojekte“ ohne Begründung oder vorangegangenen Antrag vom öffentlichen Teil der Sitzung in den nichtöffentlichen Teil. Durch sein eigenmächtiges Handeln verweigerte er der Öffentlichkeit u. a. Informationen zum Stand des Bebauungsplanverfahrens 946 Bahnhof Weitmar. Es stellt sich daher die ganz offensichtliche Frage:

Was hat Bezirksbürgermeister Marc Gräf zu verbergen?

Mit diesem Schreiben reichen wir Beschwerde gegen Bezirksbürgermeister Marc Gräf ein, der sich einerseits in der Presse als Gutmensch inszeniert aber andererseits versucht, sein wichtigstes Projekt – die Bebauung am Bahnhof Weitmar – (vgl. WAZ vom 30.10.2014) unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzudrücken.

Das Bebauungsplanverfahren 946 Bahnhof Weitmar stinkt bekanntlich „vom Kopf bis zur Flosse“ (Zitat WAZ vom 05.07.2014) und Bezirksbürgermeister Marc Gräf trägt – zumindest im Rahmen der Bezirksvertretung Bochum Südwest – die Verantwortung dafür.

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar fordert deshalb erneut ein gesetzeskonformes und transparentes Bebauungsplanverfahren für den Bahnhof Weitmar. Eine „Lex Gräf“ kann und darf es nicht geben!

Das Ziel des Bezirksbürgermeisters Marc Gräf, „die Menschen mitzunehmen und ein Ansprechpartner in allen Situationen zu sein“ (Zitat WAZ vom 30.10.2014), hat er leider von Anfang an verfehlt. Wir fordern Sie deshalb auf, Bezirksbürgermeister Marc Gräf öffentlich zu rügen und zu ermahnen, sich künftig strikt an die auch für ihn geltenden Gesetze und Regelungen zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

Bochum, den 30.11.2014

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Antrag der Bürgerinitiative abgelehnt

Der Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität hat auf seiner Sitzung vom 25.11.2014 (mit einer Gegenstimme) den Antrag der Verwaltung angenommen, den von der BI vorgeschlagenen Kreisverkehr nicht zu bauen. Anlass für unseren Bürgerantrag war die unfallträchtige Situation im Einmündungsbereich An der Holtbrügge/Karl-Friedrich Straße/ Am Kuhlenkamp. Hier haben sich nach Auskunft der Polizei in den letzten 10 Jahren 13 Unfälle mit 7 Verletzten ereignet. Damit sei der “Einmündungsbereich nicht ganzlich unauffällig, aber im Sinne einer Unfallhäufungsstelle nicht meldepflichtig”.

11 der 13 Unfälle ereigneten sich, weil die aus der Holtbrügge kommenden Linksabbieger mit den Fahrzeugen, die die Karl-Friedrich Straße (vermutlich zu schnell) abwärts fuhren, kollidiert sind.

Die Planung der Verwaltung bezüglich des Neubaus der Holtbrüggen-Brücke beinhaltet zwar eine Verbesserung der Situation für Fußgänger entlang der Holtbrügge, aber eben nicht für die Autofahrer im besagten Einmündungsbereich, denn hier soll kaum etwas  verändert werden. Von der Verwaltung ist lediglich eine Verengung der Karl-Friedrich Straße in der Kurve kurz vor dem Einmündungsbereich geplant, und diese wird nicht dazu führen, dass die KFZ langsamer fahren, sondern, dass sie den als Radweg abgetrennten Streifen mitbenutzen werden.Die Raser, die die Karl-Friedreich Straße hinabfahren werden weiterhin “sportlich” mit erhöhter Geschwindigkeit die Holtbrügge hinabschießen können, schlimmer noch: sie werden die “versierten” Radfahrer gefährden, für die eine eigene Linksabbiegerspur zur Auffahrt auf den Springorum Radweg eingerichtet werden soll – d.h. die “versierten” Radfahrer müssten vor den “sportlichen Rasern” die Fahrbahn queren.

Kurzum: ein Kreisverkehr würde die Gesamtsituation deutlich entschärfen. Das wird auch von der Verwaltung eingeräumt, aber ein Kreisverkehr an dieser Stelle sei aufgrund der topografischen Gegebenheiten schlichtweg zu teuer.

An anderer Stelle – nämlich bei der absolut überflüssigen Verlängerung der Springorum-Allee (ca. 400m weiter östlich) ist allerdings hinreichend Geld für die Verbreiterung und Höherlegung eines Kreisverkehrs vorhanden. Dabei fragt sich jeder: welchen Sinn macht an dieser Stelle ein Kreisverkehr? – Eine einfache Kreuzung wäre doch an dieser Stelle absolut hinreichend. Oder handelt es sich hier um eine meldepflichtige Unfallhäufungsstelle?

Fazit: die aktuelle Planung  der Verwaltung für den oben genannten Einmündungsbereich würde den unfallträchtigen Status quo nicht verbessern. Es besteht Nachbesserungsbedarf! Wenn kein Kreisverkehr kommt, dann muss nach unserer Meinung u.a. die Holtbrügge im rechten Winkel auf die Karl-Friedrich Straße/Kuhlenkamp treffen und der gesamte Kreuzungsbereich zu einer “Tempo 30-Zone” werden.

p.s.    Als ein Grund für die Ablehnung des Kreisverkehrs wird in der Beschlussvorlage der Verwaltung genannt: “Tendenziell wird der Verkehr nicht zunehmen.” kann man daraus im Umkehrschluss folgern, dass die Bebauung des Bahnhofsgeländes tendenziell nicht erfolgt?

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Immobilienservice der BI

Die Bürgerinitiative Bochum Weitmar möchte Familien, die in Bochum-Weitmar leben wollen, Immobilienangebote machen. Falls Leser (-innen) dieser Seite ein Haus oder eine Wohnung verkaufen bzw. vermieten möchten, können sie dieses auf unserer Homepage unter der Rubrik “Service” kostenfrei kundtun.

Den Anfang machen wir mit dem Kaufangebot eines Reihenmittelhauses am Dürertal – siehe “Service”.

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“Ich habe meine Hausaufgaben erledigt”

Die Frage ist nur: “wie?” und “mit welcher Qualität?” Anlässlich seines Ausstandes am 20.Oktober veröffentlichte die WAZ ein Interview mit Dr.Ernst Kratzsch. “Was haben Sie falsch gemacht?” “Nichts.” Mit Verlaub, Herr Dr. , da müssen wir doch leicht widersprechen! “Wir arbeiten letztlich für Investoren und Bürger, die etwas umsetzen und bauen wollen.” Ja, ja! Und für die anderen Bürger….? Sind Sie nicht auch der Erfinder des Lex Investor (§1 Der Investor ist stets bei Laune zu halten! §2 Sollte der Investor einmal zufällig etwas Ungesetzliches tun, tritt automatisch §1 in Kraft!)?

Wie auch immer. Viel Erfolg beim Verbessern Ihres Handicaps!

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…und wieder eine illegale Aktion des Investors

Die Baumfällfirma beim Absägen der Esche

Während sich alle auf die Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Juli konzentrierten, fand frühmorgens am 1. Juli die nächste illegale Aktion des Investors statt. Unter dem Deckmantel der “Ela”- Sturmschädenbeseitigung hat eine Baumfällfirma (Frage eines Anwohners: “Sind Sie von der Firma Adams beauftragt worden?” – Antwort: “ja”) zwei Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum fallen, abgesägt. Es handelt sich um eine Esche (Stammumfang 215 cm) und eine Eiche (Stammumfang 85 cm), jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden.

Das Grünflächenamt war über diese Aktion nicht informiert worden, der zuständige Mitarbeiter des Grünflächenamtes hatte sich die Bäume zuvor nicht angesehen und entsprechend wurde auch keine Fällgenehmigung erteilt.

…hier wird gerade der abgebrochene Ast entfernt

Es war tatsächlich ein großer Ast der Eiche währends des Sturmtiefs “Ela” abgebrochen. Er war auf ein Garagendach gestürzt und hatte die Windschutzscheibe des vor der Garage parkenden Autos eines Anwohners zertrümmert. Aber: auch der abgebrochene Ast rechtfertigt nicht das Fällen des gesamten Baumes. “Man hätte die Eiche zurecht schneiden und erhalten können” so die Aussage eines Baumpflegers. Völlig unverständlich ist das Fällen der Esche, denn sie wies keine Sturmschäden auf.

Unterm Strich bleibt: der Investor hat hier ohne Genehmigung zwei geschützte Bäume fällen lassen, die nicht gefällt werden mussten!

Kleiner Nebeneffekt: jetzt kann auch nicht mehr festgestellt werden, wer denn für den entstandenen Windschutzscheibenschaden aufkommen muss. Die Eiche, deren Ast abgebrochen ist, ist nämlich nie gepflegt worden…

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Springorum Radweg: zweiter Streckenabschnitt eröffnet

Der zweite Streckenabschnitt des Springorum-Radweges wurde am  7.August der Öffentlichkeit übergeben. Der Streckenabschnitt enthält auch die Umleitung über das ehemalige Springorum-Gelände. Bis heute ist der Öffentlichkeit immer noch nicht bekannt wer diese Umleitung tatsächlich beschlossen und angeordnet hat. Eine diesbezügliche Frage an den Stadtbaurat ist nie beantwortet worden!

Auch das ist eine von vielen Ungereimtheiten rund um den B-Plan 946 !

Ausschnitt aus dem WAZ-Artikel vom 8.8.14

Ausschnitt aus dem WAZ-Artikel vom 8.8.14

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Die BI grüßt den Stadtbaurat…

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Impressionen am Rande der Strecke:

 

Lob für den RVR!

Lob für den RVR!

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An dieser Stelle knickt der Radweg von der ursprünglich geplanten Trasse ab

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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…und schon gar nicht für 12 Luxusgrundstücke! Käme irgend jemand auf die Idee das im Weitmarer Holz zu tun?

 

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Der Springorum Radweg ist eine absolut positiv zu bewertende Baumaßnahme!

Die Abzweigung im Westen

Die Abzweigung im Westen

Die Legende vom angemessenen Verkaufspreis

Die Legende vom angemessenen Verkaufspreis

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Ganz großer Sport Herr Stadtbaurat

Wochenlang stand der Wohnpark Hiltrop mit der Terminangabe über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Startseite der Homepage der Stadt Bochum – mit direkter Verlinkung zur Online-Formular für die Bürgermeinung. Im Fall B-Plan 946 „ehemaliger Bahnhof Weitmar“ steht dort: nichts. Man klickt also weiter auf „weitere Nachrichten aus dem Rathaus“ und: wieder nichts. Weitergeklickt auf „Presseinformationen – aktuelles aus dem Rathaus“: erneut nichts. Man scrollt durch das Archiv und stellt fest: es ist gar keine Mitteilung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den B-Plan 946 an die Presse ergangen!

Aber irgendwo muss doch etwas stehen! Also zurück zur Hauptseite, auf den Link „Planen, Bauen und Wohnen“, dann auf „Karten, Pläne“ von dort aus auf „Bebauungspläne“, dann auf „B-Pläne und sonstige Satzungen (im Verfahren)“, weitergeklickt auf „oneline Portal“, dann weiter auf „alle Bauleitpläne hier“ und man ist -zack- unter der Überschrift Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beim Link zum B-Plan946 angekommen. Den muss man nur noch anklicken und sieht dann das Feld, das man anklicken muss um seine Stellungnahme mitteilen zu können. Auf dem Info-Blatt, das man sich parallel zur Stellungnahme downloaden kann steht: „ Ihre Meinung ist gefragt!“ – Wirklich?

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Bo alternativ vom 8.7.14 – Einwendungen gegen Pläne in Weitmar

Einwendungen gegen Pläne in Weitmar

Am 02. Juli fand im Amtshaus Weitmar eine Informationsveranstaltung des Stadtplanungsamtes zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 946 (ehem. Bahnhof Weitmar) statt. Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar erklärt dazu: »Inzwischen plant der Investor (der zwar auch anwesend war, aber keinen Beitrag lieferte) 108 Wohneinheiten und 2 Tiefgaragen auf dem Bahnhofsgelände und den angrenzenden städtischen Grundstücken zu errichten. Dafür sollen z. B. nur 2 öffentliche Stellplätze für die 22 Bestandsmieter an der Holtbrügge geschaffen werden. Jürgen Dassow (Sprecher der BI) trug insgesamt 14 Einwendungen mit Forderungen sowie Vorschlägen zu Planänderungen der Bürgerinitiative zum B-Plan-Entwurf vor. Den sachlich bzw. fachlich berechtigten Einwendungen hatte das Stadtplanungsamt nichts entgegenzusetzen, da es offenbar schlecht vorbereitet war und augenscheinlich nur über Detailfragen diskutieren wollte (z. B. zur Straßenneigung, Beteiligung an Erschließungskosten, Überschwemmungsgefahr bei Starkregen und zur Schulweg-Sicherheit der derzeit 12 Schulkinder).
Weitere Einwendungen wurden von Seiten der 24 benachbarten Hauseigentümer zu ihrer Befürchtung von Gebäudeschäden durch Erschütterungen, von der Firma Getränke Hartmann zum geplanten unzureichenden Lärmschutz und zum Regenwasserkanal sowie von weiteren Nachbarn und interessierten Bürgern gemacht.«
In den 14 Einwendungen geht die Bürgerinitiative u. a. auf das fehlende Verkehrskonzept, die unzureichenden Altlastenuntersuchungen auf dem Bahnhofsgelände, die Unzulässigkeit des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens und des Eingriffs in Natur und Landschaft, die Asbestproblematik im Bahnhofsgebäude sowie die geplante Ablagerung von kontaminierten Böden im Wohngebiet (Errichtung einer Deponie) ein.

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WAZ-Artikel vom 5.7.2014 – Scharfe Kritik

Waz-05-07-2014

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14 Einwendungen gegen den Bebauungsplan

  1. Widerspruch zu Landes-, Regional- und Stadtplanung

Der Bebauungsplan Nr. 946 steht nach der vorgelegten Kurzbegründung  im Widerspruch zu Landes-, Regional- und Stadtplanung, weil schlicht und ergreifend mit dem ehemaligen Bahnhof Weitmar und der städtischen Biotopfläche VB 4509-0037 das falsche Gelände ausgesucht wurde. Zudem kann bei einem Versiegelungsgrad von ca. 75 % von einem „Wohngebiet mit aufgelockerter Bebauung“ wohl nicht die Rede sein. Der Versiegelungsgrad liegt hier deutlich höher als z. B. im Bebauungsgebiet Franziskusstraße.

  1. Förderung des Projekts nach dem Wohnbaulandkonzept

In der Kurzbegründung wird ausgeführt, dass aufgrund der entspannten Wohnungssituation und zahlreicher Neubauprojekte im Stadtteil Weitmar kaum Bedarf nach weiterem Wohnungsneubau für Familien mit kleinen Kindern, sondern nach Luxushäusern bzw. gehobenem Wohnungsbau besteht. Eine Förderung dieses Projekts nach dem Wohnbaulandkonzept ist somit höchst fragwürdig. Hier wird doch nur der Bau von Luxusimmobilien von Seiten der Stadt Bochum finanziell gefördert. Abgesehen davon würde das zentrale Bahngelände zum Bau der 13 geplanten Luxushäuser vollkommen ausreichen und die für das Bochumer Stadtklima dringend benötigten städtischen Waldflächen könnten geschont werden.

  1. Das “Beschleunigte Verfahren” nach § 13a BauGB ist unzulässig

Die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ist unzulässig, wie uns unter anderem vom Umweltministerium NRW bestätigt wurde, weil der auf natürlichem Boden gewachsene Nordwald mit in die Planung einbezogen wurde. Das Plangebiet liegt im Außenbereich (es ist eine sogenannte Außenbereichsinsel innerhalb eines Stadtgebietes). Hier würde keine „Nachverdichtung“, sondern eine „Neuverdichtung“ stattfinden. Hier wird auch kein Siedlungsgebiet arrondiert oder eine bestehende Siedlung von vier Häusern mit 75 Häusern „ergänzt“, sondern es entsteht ein völlig neues Wohngebiet! Hinzu kommt, dass die Auswirkungen auf die Umwelt als „erheblich“ einzustufen ist (siehe auch Steckbrief 14 „Bahnhof Weitmar“ des Regionalen Flächennutzungsplans aus dem Jahre 2008). Schon allein diese Gründe erfordern ein B-Plan-Verfahren nach §13 – mit allem was dazugehört!

Das von der Stadt Bochum gewählte beschleunigte Verfahren nach § 13a dient ausschließlich dazu, den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu umgehen. Zur kostensparenden Umgehung eines korrekten artenschutzrechtlichen Ausgleichs wurden schon im Vorfeld Gehölzrodungen und Ablagerungen von externem Boden durchgeführt. Nebenbei bemerkt: Bei einer Neuversiegelung ist ein Ausgleich vorrangig durch eine Entsiegelung an anderer Stelle in dem betroffenen Raum zu bewirken (§4 (4) des Landschaftsgesetzes NRW).

4. Unzulässiger Eingriff in Natur- und Landschaft

Der Wald im Bebauungsplangebiet ist Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes, im Falle des nördlichen Waldstreifens handelt es sich sogar um einen Wald, gewachsen auf natürlichem Grund, und somit um keinen „Wald auf Zeit“. Gemäß §4 (2) des Landschaftsgesetzes-LG NRW ist die Umwandlung von Wald ein Eingriff in Natur und Landschaft! Da es sich bei dem vorliegenden Plan um eine vermeidbare Beeinträchtigung handelt, ist dies gemäß §4 (4) LG NRW bzw. §15 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes zu unterlassen.

Der nördliche Waldstreifen steht auf einem ca. 3 m hohen natürlichen Wall (gemessen am Niveau des Bahngeländes) bzw. ca. 4 m gegenüber dem Niveau des ehemaligen Kraftwerksgeländes Springorum. Dieser Hang soll abgegraben und zur Verfüllung von Altlastenflächen genutzt werden. Auch das ist unzulässig! Gemäß §4 (2) des LG NRW ist eine Abgrabung ab 2 m Tiefe auf einer Grundfläche von mehr als 400 m² ein Eingriff in die Natur und Landschaft und somit zu unterlassen! Schließlich handelt es sich bei dem Nordwaldgrundstück um eine Fläche von mehr als 5000 m².

Außerdem kann es nur ein schlechter Witz der Stadt Bochum sein, dass der auf einer Anhöhe stehende Nordwald – eine der wenigen vom Sturm “Ela” unbeschädigten städtischen Waldflächen – in der Kurzbegründung als „weitgehend abgängiger und geschädigter Gehölzbestand“ bezeichnet wird, nur um die sinnlose Rodung dieses gesunden und robusten Eichenmischwaldes zu verharmlosen.

5. Arrondierung des Bebauungsplan-Gebietes

Die geplante nachträgliche Einbeziehung des Schulgrundstücks in den Bebauungsplan dient ausschließlich dazu, den viel zu geringen Kaufpreis zu verschleiern. Der Verkauf des  1.215 m² großen (Auskunft Katasteramt), vollständig erschlossenen Schulgrundstücks zu einem Preis von 60 €/m² bei einem Bodenrichtwert von 260 €/m² an der Karl-Friedrich-Straße ist unter Berücksichtigung der prekären Haushaltslage der Stadt Bochum mehr als unverständlich.

Im Verlauf dieses B-Plan-Verfahrens soll eine sehr merkwürdige Aktion erfolgen: Das B-Plan Gebiet soll erweitert und an den Plan des Investors angepasst werden! Ist das ein gängiges Verfahren? Fakt ist: der vorliegende Plan des Investors umfasst ein Gebiet für das es keinen Aufstellungsbeschluss gibt! Daher fordert die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar: Falls alle zuständigen Gremien der Auffassung sind, dass dieser Plan umgesetzt werden soll, muss die Bezirksvertretung Südwest einen neuen Aufstellungsbeschluss aufstellen – aber diesmal im normalen Verfahren nach §13 BauGB!

6. Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität

Mit nicht einer Zeile wird auf die Wohn- und Lebensqualität der hier lebenden und Steuern zahlenden Bevölkerung eingegangen! Bei der Planung werden die Interessen und der Bestandsschutz der privaten und gewerblichen Anlieger in keiner Weise berücksichtigt. Alle um das geplante Wohngebiet anliegenden privaten Anwohner haben zudem massive Qualitätseinbußen hinsichtlich der Wohnqualität, der Grünflächen (Stichwort: Stadtklima!) und des Verkehrs gegenüber der bisherigen Wohnsituation hinzunehmen.

Hier zur Veranschaulichung zwei Beispiele: Aus einer ruhigen Sackgasse mit vier Häusern soll eine Einfahrt für 75 zusätzliche Häuser werden. Für die Fahrzeuge der 23 Familien, die hier wohnen, sind in dieser Einfahrt zwei(!) öffentliche Stellplätze vorgesehen – die Kfz der Neubewohner kämen noch hinzu. Diese Einfahrt soll als 7 m breite Spielstraße (ohne Bürgersteig) gebaut werden. Mütter und Väter mit Kinderwagen teilen sich also die Fahrbahn mit Radfahrern, Versorgungsfahrzeugen und den Fahrzeugen der Bewohner und Besucher der „Ellipse“. Es wird zweifellos eine Stätte der Begegnung. Als weiteres Beispiel ist hier zu nennen, dass das nach Meinung der Stadt Bochum schützenswerte Schrankenwärterhaus nach der geplanten Brückensanierung An der Holtbrügge zukünftig einen Meter unter dem Straßenniveau liegen soll, so dass der Eigentümer sein Grundstück nicht mehr mit dem PKW anfahren kann.

Ebenso wird kein Wort darüber verloren, wie die Situation während der Baustellen-Phase aussehen soll. Eine Baustellenzufahrt über die Holtbrügge ist aufgrund der Lärmbelastung und der Belastung durch kontaminierten Staub durch die Baustellenfahrzeuge nicht hinnehmbar! Die BI Bahnhof Weitmar stellt daher den Antrag: Falls es zu Baustellenverkehr kommt, dann muss dieser über die alte Springorum-Allee durch das Gewerbegebiet Springorum erfolgen. Anschließend muss diese Baustellenzufahrt als „Anlieger frei“-Straße als dauerhafte Zu- und Abfahrt eingerichtet werden!

  1. Minderung der Luftqualität

In der Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 946 steht, dass eine Minderung der Luftqualitätdurch das neue Wohngebiet nicht zu befürchten ist, dabei gibt es im Umfeld keine aussagefähigen Luftmessungen. Wenn zukünftig ca.100 neue Wohneinheiten die Luft durch Holzfeuerung verunreinigen, weil die vorgesehenen Erdwärmeheizungen nicht ausreichen, ist mit einem massiven Anstieg von Feinstaub und Stickoxiden in der Umgebungsluft zu rechnen. Auch die nahegelegene A 448 wird ihren Teil zur Luftverunreinigung in Weitmar beitragen, weil kein Wald mehr da sein wird, der die Luft wirksam filtert.

8. Etikettenschwindel

Gemäß Kurzbegründung soll hier ein „allgemeines Wohngebiet“ entstehen. Das ist sachlich falsch, denn auf dem Plan des Investors ist eindeutig ein „reines Wohngebiet“ zu sehen, ohne z.B. einen Bäcker, einen Kiosk o.ä.! Das, was wie eine kleine semantische Feinheit aussieht, hat aber erhebliche Auswirkungen auf den Bestandsschutz der hier ansässigen Gewerbebetriebe. So hat der ansässige Getränkefachgroßhandel gemäß Abstandserlass des Landes NRW einen Anspruch auf einen Abstand von 200m zu einem „allgemeinen“ Wohngebiet, zu einem „reinen Wohngebiet“ muss der Abstand sogar 300m betragen. Nebenbei bemerkt wurde bei dem Lärmschutzgutachten, das in Auftrag gegeben wurde, um den Abstandserlass „auszuhebeln“, der südlich gelegene Kfz-Betrieb überhaupt nicht berücksichtigt.

Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, die den angrenzenden Gewerbebetrieben gesetzlich zustehenden Abstandsflächen zu ignorieren und stattdessen an einer kleinen Ecke eine 2 Meter hohe Schallschutzmauer zu errichten. Die Gewerbebetriebe müssen bei einer derart unzureichenden Planung um ihre Existenz fürchten, wenn die neuen Hausbesitzer Lärmemissionen der Gewerbebetriebe als störend empfinden und die Gewerbebetriebe verklagen. Wir fordern daher die Stadt auf, jegliche Klagemöglichkeit der heranrückenden Wohnbebauung gegen die Gewerbebetriebe durch entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan zu verhindern.

  1. Fehlendes Verkehrskonzept

Dem Bebauungsplan Nr. 946 fehlt ein Verkehrskonzept. Es ist weder dem Plan des Investors noch der Kurzbegründung zu entnehmen, wie denn die deutliche Zunahme des Autoverkehrs geregelt werden soll! Es ist völlig irrelevant ob auf der Wasserstraße zwischen Stensstraße und Holtbrügge der Verkehr um wenige Prozent zunimmt. Man muss ja erst einmal von der Holtbrügge auf die Wasserstraße kommen! Der Verkehr staut sich morgens ja jetzt schon bis in Höhe Reiterhof. In Gegenrichtung fließt der Verkehr an der Einmündung zur Karl-FriedrichStraße/Am Kuhlenkamp ebenfalls stockend ab. Bevor man an diesen beiden Stellen im Stau steht, müsste man aus der „Nadelöhr-Siedlung“ auch erst einmal herauskommen.

Auch müsste der Weg zu den Schulen/Bushaltestellen für die 16 aktuell in den vier Häusern lebenden und die weiterhin zu erwartenden  Schulkinder deutlich sicherer werden! Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat unter anderem aus diesem Grund einen Bürgerantrag zur Errichtung eines Kreisverkehrs für den Unfallschwerpunkt im Einmündungsbereich Karl-Friedrich Str./Am Kuhlenkamp/An der Holtbrügge gestellt.

Außerdem ist die von Seiten der Bürgerinitiative und der Bezirksvertretung Bochum Südwest dringend geforderte Anbindung des neuen Wohngebiets an die Springorumallee offenbar mit einem Federstrich zugunsten eines weiteren Luxusgrundstücks endgültig weggewischt worden. In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Südwest vom 26.02.2014, in der die geplante Verlängerung der Springorumallee vorgestellt wurde, war noch eine Anbindung des geplanten Wohngebiets an die Springorumallee sowohl durch einen Radweg als auch durch eine Straße vorgesehen. Deshalb fordern wir die Erstellung eines unabhängigen Verkehrsgutachtens für den Bereich Karl-Friedrich-Straße, Am Kuhlenkamp, An der Holtbrügge unter Einbeziehung des zusätzlichen Einkaufsverkehrs in Richtung Weitmar-Mark sowie die zusätzliche Anbindung des Bebauungsplangebiets an die nördliche Springorumallee und den Radweg.

10. Das Eigentum der Anwohner ist gefährdet

Es ist geplant, das Schulgrundstück mit einem Mehrfamilienhaus zu bebauen. Um das Grundstück sinnvoll mit dem restlichen Wohngebiet verbinden zu können ist eine Abgrabung des 7 Meter höher liegenden Felsplateaus bis auf Gleisniveau geplant. Für den Bau einer zusätzlichen Tiefgarage muss der felsige Untergrund dann noch tiefer abgebaut werden. Die Abgrabung kann nur mit schwerem Gerät erfolgen und wird zu massiven Erschütterungen in der Umgebung führen. Die Eigentümer der Häuser Karl-Friedrich-Straße 2, 7, 8, 9, 11 und 13 sowie Am Kuhlenkamp 1, 3 und 6 befürchten massive Schäden an ihren Gebäuden durch unsachgemäße Abgrabung.

Das gewonnene Gesteinsmaterial soll zur Wiederauffüllung des Bahnhofsgeländes benutzt werden – genauso wie der Gesteinssockel des Nordwalds, der vollständig abgetragen werden soll, um an kostengünstiges Verfüllmaterial für das Bahnhofsgelände zu kommen. Auch die Anwohner der Häuser An der Holtbrügge 41 – 49 befürchten durch Erschütterungen bei der Abgrabung Schäden an ihren Häusern. Wir fordern daher die Stadt Bochum auf, das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums der Anwohner sicherzustellen.

11. Asbestkontamination im Bahnhofsgebäude

Das Bahnhofsgebäude ist asbestkontaminiert und muss aufwendig saniert werden, bevor es abgerissen werden kann. In der Begründung des Bebauungsplans wird diese Tatsache mit keinem Wort erwähnt. Wir fordern daher zum Schutz der Anwohner vor Gesundheitsschäden die Stadt Bochum auf, die Sanierung des Gebäudes in den Bebauungsplan mit aufzunehmen.

12. Die Altlastenuntersuchungen sind unzureichend

Die bisher durchgeführten Altlastenuntersuchungen sind absolut unzureichend. Es wurde überhaupt nicht berücksichtigt, dass der ehemalige Bahnhof Weitmar auch von der Kokerei der Zeche Prinz Regent genutzt wurde. In den Nebengewinnungsanlagen der Kokerei wurden neben Teeröl auch aromatische Kohlenwasserstoffe hergestellt, in Kesselwagen abgefüllt und auf dem Bahnhofsgelände abgestellt. Bekanntlich war der Bahnhof Weitmar im zweiten Weltkrieg ein wichtiges Ziel der Bombardierungen. Es ist bekannt, dass auch Kesselwagen getroffen wurden.

Darum ist es mehr als verwunderlich, dass der Boden und vor allem die Bodenluft am Bahnhof Weitmar nicht auf BTEX-Kontaminationen untersucht worden sind. Nach Auskunft des Umweltamtes ist es auch nicht geplant, diese Untersuchungen noch durchführen zu lassen. Wir fordern die Stadt zum Schutz der zukünftigen Bewohner daher auf, die fehlenden Untersuchungen durchzuführen. Schlagzeilen über schwersterkrankte Eigenheimbesitzer durch Benzolvergiftung sind kein gutes Aushängeschild für die Stadt Bochum und den Investor.

13. Errichtung einer Deponie im Wohngebiet

Die Stadt Bochum will erlauben, dass im Bebauungsplangebiet zur Geländeanhebung auch im Bereich von Hausgärten schadstoffbelasteter Boden der Zuordnungsklasse Z 1.2 der LAGA 1997 abgelagert werden darf. Das kommt de facto der Errichtung einer Deponie im Bebauungsgebiet gleich.

Folgender Hinweis sei uns hier gestattet: Böden der LAGA Zuordnungsklasse Z 1.2 dürfen in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Standortbedingungen – wie es hier der Fall ist – nicht eingebaut werden. Andere Ruhrgebietsstädte würden das so niemals erlauben. Wenn dort ein Einbau erlaubt wird, dann nicht mit den von der Stadt Bochum dargestellten Randbedingungen.

Der Investor hatte nach Angaben des Stadtplanungsamtes angekündigt, eine Altlastensanierung auf dem Bahnhofsgelände durchführen und das Gelände mit sauberem Boden wieder auffüllen zu wollen. Stattdessen wird ihm nun erlaubt, zusätzlich zu dem ohnehin auf dem Gelände vorhandenen kontaminierten Boden noch weiteren Abfall ablagern zu dürfen. Eigentlich müsste der Investor den auf dem Gelände vorhandenen Z1.2-Boden teuer entsorgen lassen – braucht er aber mit der Genehmigung der Stadt Bochum nicht. Zusätzlich kann er auch noch für das von extern heranzuschaffende Z1.2-Auffüllungsmaterial Geld einnehmen, denn der externe Abfallerzeuger ist froh, wenn jemand seinen schadstoffbelasteten Boden übernimmt. Von einer ursprünglich zugesagten Altlastensanierung kann da wohl kaum noch die Rede sein.

Der Schutz der menschlichen Gesundheit und des Grundwassers, das durch zusätzliche Schadstoffeinträge belastet wird, ist mit den geplanten Abfallablagerungen nicht gewährleistet. Wir fordern die Stadt Bochum daher auf, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Altlastensituation am Bahnhof Weitmar – auch zum Wohl zukünftiger Bewohner – nicht noch weiter zu verschlechtern.

14. Die BI Bahnhof Weitmar fordert einen Bürgeranwalt

Jede Kommune hat eine Verpflichtung für die Daseinsfür und -vorsorge ihrer Bürger! Sie ist aufgerufen, in besonderen Konfliktfällen berechtigten Bürgerinteressen durch Klagen z. B. gegen Planungsfehler Geltung zu verschaffen, und die Rechtsschutzkosten der betroffenen Bürger zu übernehmen (wesentlicher Eckpunkt im Arbeitspapier der Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung des Deutschen Städtetages zum Thema “Beteiligungskultur in der integrierten Stadtentwicklung” (April 2013).

Aufgrund der strukturellen Unterlegenheit der Bürger fordert die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar die Stadt Bochum auf, den betroffenen Bürgern einen Bürgeranwalt, der aus der öffentlichen Hand zu finanzieren ist, zur Seite zu stellen!

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Nur geringe Schäden nach dem Sturm

…und diese gesunden und robusten Waldbereiche sollen vernichtet werden!

Der Sturm “Ela”, der in der  vergangenen Woche über dem Ruhrgebiet wütetete, hat verheerende Auswirkungen auf den Bochumer Baumbestand gehabt. Die Waldbereiche des Bebauungsplans haben dem Sturm allerdings widerstanden.

Im Nordwald sind lediglich fünf größere Äste abgebrochen und vier kleinere Birken entwurzelt worden. Der Südwald ist ebenfalls unwesentlich geschädigt worden. Es wäre eine Schande, diese robusten Waldbereiche zu vernichten, nur damit eine “Nadelöhr Siedlung” entstehen kann, die lediglich einem Zweck dient: den Profit des Investors zu maximieren.

Nordwald nach Ela

Der Nordwald am 15.6.2014 (vom umgeleiteten Springorum-Radweg aus betrachtet)

Südwald nach Ela

Der Südwald am 15.6.2014 (vom Zentrum der geplanten “Nadelöhr-Siedlung” aus betrachtet)

Angesichts der zahlreichen aktuellen Neubauprojekte in der unmittelbaren Umgebung und der rückläufigen Einwohnerzahl in Bochum ist das geplante Großprojekt absolut überflüssig!

 

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Leserbrief vom 18. Juni 2014

Leserbrief 18.6.14

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WAZ-Artikel vom 8.5.2014 – Initiative fordert unabhängige Prüfer

WAZ 8.5.14

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