Bo-alternativ: Falsch, lückenhaft, bewusst irreführend

Sonntag 04.05.14, 20:31 Uhr
BI kritisiert die Information der Bezirksregierung durch die Stadt:

Falsch, lückenhaft, bewusst irreführend

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar (BI) kämpft gegen die Pläne der Stadt Bochum, die Grünflächen auf dem Gelände um den ehemaligen Bahnhof Weitmar zu vernichten.  Ein Investor plant hier ein Neubaugebiet “mit hochwertigem Wohnraum”. Die Stadt will das Genehmigungsverfahren beschleunigt, also ohne Bürgerbeteiligung durchziehen. Die BI hat bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg mehrere Beschwerden gegen die Stadt Bochum eingereicht, u.a. wegen fehlerhafter Verfahrenswahl aufgrund schwerwiegender Eingriffe in Natur und Landschaft.Wie üblich ließen sich die Sozialdemokraten in Arnsberg  Antworten  von den Sozialdemokraten in Bochum schreiben, warum die Beschwerden unbegründet seien. Die BI ließ aber nicht locker und verlangte Akteneinsicht in die Unterlagen, die zur Antwort der Bezirksregierung führten. Die BI kommt zu dem Ergebnis, “dass die Stellungnahme der Kommunalaufsicht fast ausschließlich auf falschen bzw. lückenhaften und bewusst irreführenden Aussagen der Stadt Bochum beruht”. In einem achtseitigen Antwortschreiben nimmt die BI nun die Stellungnahme der Bezirksregierung auseinander. Die Pressemitteilung der BI.

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WAZ-Artikel vom 30.4.2014 – Der Ärger entlädt sich

WAZ 30.4.14

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Stellungnahme auf das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht – Diskussion

Seibertzstr. 2
59821 Arnsberg
Bebauungsplan Nr. 946 – ehem. Bahnhof Weitmar
hier: Antwort der Kommunalaufsicht zu Beschwerden gegen die Stadt Bochum – Diskussion
Sehr geehrte Frau Garbes,
besten Dank für die am 17.04.2014 per E-Mail an uns übersandten Informationen, die wir am 17.03.2014 mit Hinweis auf das IFG NRW angefragt hatten. Unsere Anfrage erstreckte sich auf alle für Ihre Stellungnahme zu unseren Beschwerden gegen die Stadt Bochum hinsichtlich Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung, Veruntreuung, Immissionsschutz und fehlerhafter Verfahrenswahl zur Verfügung stehenden Unterlagen.
Da wir nach Durchsicht der überlassenen Unterlagen feststellen mussten, dass Sie leider nur sehr dürftig informiert wurden und Ihre Prüfung daher entsprechend oberflächlich ausgefallen ist, sehen wir uns genötigt, Ihre Antwort vom 12.03.2014 auf unsere Beschwerden gegen die Stadt Bochum vom 22 und 27.01., 06., 16. und 20.02. sowie 04.03.2014 zu kommentieren.
Zu unserem Befremden mussten wir feststellen, dass die umfangreichste Unterlage zu Ihrer Meinungsbildung eine Werbebroschüre des Investors aus dem Jahre 2012 ist. Wesentlich aussagekräftiger für den bisherigen Ablauf des von uns kritisierten Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 wäre die Werbebroschüre des Investors 01/2013 (s. Anlage 1) gewesen, da hier ein Vertriebsbeginn Mitte 2014 wegen des angeblich bereits erfolgten Grundstückskaufs am ehemaligen Bahnhof Weitmar angekündigt wird – tatsächlich wurden erst 12/2013 Grundstücke von DB und Aurelis sowie 02/2014 Grundstücke von der Stadt Bochum erworben.
Zur leichteren Lesbarkeit dieses Schreibens wird bei den vom Bebauungsplan Nr. 946 betroffenen Grundstücken unterschieden zwischen (vgl. Anlage 2):
 Bahnhofsgelände (Flurstücke 774, 775, 822 und 3362; bisher Grundeigentum DB und Aurelis),
 Nordwaldgrundstück (Gemarkung Weitmar Flur 7, Teile von Fl.St. 744 und 256; bisher Grundeigentum Stadt Bochum)
 Schulgrundstück (Gemarkung Weitmar Flur 8, Fl.St. 263 und 264; bisher Grundeigentum Stadt Bochum)
Nachfolgend stellen wir abschnittsweise Ihre Antworten in kursiver Schrift vor unsere Kommentare zu Ihren Antworten.

Stellungnahme Kommunalaufsicht: Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
Sie befürchten, dass das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchge-führt werden soll, um so die Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB zu umgehen.
Der Gesetzgeber hat das Instrument des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens unter anderem für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung geschaffen. Das gilt auch für Planungen, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB). Darüber hinaus sind auch solche Bebau-ungspläne, die der Umnutzung von Flächen dienen, einbezogen.
Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. a (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 (Beteiligung der TÖB) abgesehen werden. Die Stadt Bochum hat jedoch im Rahmen der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans jedoch beschlossen, dass dieser Verfah-rensschritt durchgeführt werden soll.
Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens haben Sie als Bürgerinnen und Bürger neben den TÖB also die Möglichkeit, zu dieser Planung unter anderem zu den Belangen Artenschutz, Immissionsschutz, Verkehrsaufkommen, Altlasten, Verlegung des Radweges usw. Stellung zu nehmen. Die Stadt Bochum hat dann im Rahmen der Abwägung das Für und Wider jedes einzelnen Punktes zu ermitteln und zu bewerten und die Planung ggfs. anzupassen. Einzelne kritische Punkte müssen ggfs. gutachterlich untersucht werden.
Sie bemängeln, dass durch die Wahl des Verfahrens gemäß § 13 a BauGB auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann. Ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltbericht kann allerdings nur dann gewählt werden, wenn keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e BauGB genannten Schutzgü-ter besteht. Sollte sich im Verfahren allerdings herausstellen, dass eine entsprechende Beeinträchtigung vorliegt oder die Erstellung eines Umweltberichts unumgänglich ist, ist der Wechsel zu einem „regulären Bebauungsplanverfahren“ erforderlich.
Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg ist, auch auf Grund der Würdigung der Aktenlage, ein Verfahren gemäß § 13 a BauGB möglich, da die rechtlichen Voraussetzungen hierfür entsprechend gegeben sind:
– Die überbaubare Fläche ist < 20.000 m³
– Es handelt sich um die Wiedernutzbarmachung einer aufgegebenen Bahnliegenschaft
– Siedlungsbereiche grenzen zu 3 Seiten an
(östlich: Gewerbebauten und Wohngebäude;
südlich Wohngebäude;
westlich Wohngebäude, daran angrenzend ein Deponiekörper)
– Abrundungsflächen (flächenmäßig untergeordnet), die räumlich in den Außenbereich hineinragen, können Gegenstand eines Bebauungsplans der Innenentwicklung sein.
Darüber hinaus stellt der Regionale Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr den Bereich als Wohnbauflä-che/Allgemeiner Siedlungsbereich dar.
Kommentar BI Weitmar:
Zunächst sei angemerkt, dass von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wohl keine Rede sein kann, wenn schon viele Monate vor der Bürgerversammlung die städtischen Grundstücksverkäufe „unter Freunden“ erledigt werden (s. Anlage 1 und unsere Ausführungen unten) und der Investor schon mal vorsorglich große Teile des Geländes rodet – wenngleich zeitweise ohne Genehmigung – und dadurch die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens gezielt verhindert.
In Ihren oben stehenden Erläuterungen wird die entscheidende Differenzierung zwischen Bahnhofsge-lände (DB, Aurelis) und städtischen Grundstücken nicht gemacht bzw. die Einbeziehung der letzteren wird verschwiegen. Somit geht dieser Teil Ihrer Stellungnahme leider am Thema vorbei.
Die überbaubare Fläche ist mit weniger als 20.000 m² angeben. Tatsächlich beträgt die Fläche, die versiegelt werden soll ca. 22.000 m². Das Planungsamt hat die Ringstraße mit ca. 5000 m² schlicht nicht mitberechnet – ein einmaliger Vorgang in der Bochumer Planungsgeschichte, denn ansonsten wurde und wird bei Bauprojekten immer von der zu versiegelnden Fläche ausgegangen.
Es handelt sich nicht nur um die „Wiedernutzbarmachung einer aufgegebenen Bahnliegenschaft“ (Bahnhofsgelände) sondern auch um die Nutzbarmachung (= Zerstörung) eines ca. 50 Jahre alten ca. 5.230 m² großen Eichenmischwalds auf dem Nordwaldgrundstück und die Einbeziehung des 1.215 m² großen Schulgrundstücks. Sie vertrauen auf die Aussagen der Stadt Bochum, dass sich südlich des B-Plangebiets nur Wohngebäude befinden. Das ist nachweislich falsch, denn dort ist eine KFZ-Werkstatt ansässig, die auf Grund ihrer Lärmemissionen laut Abstandserlass NRW Anspruch auf eine Schutzzo-ne von 100 m zur nächsten Wohnbebauung hat. Der östlich angesiedelte Getränkegroßhandel hat sogar einen Anspruch auf eine 200 m weite Schutzzone (Bestandsschutz).
Herr Müller behauptet in seiner E-Mail vom 06.03.2014, dass „das gesamte Plangebiet im gültigen RFNP als Allgemeiner Siedlungsbereich und Wohnbaufläche ausgewiesen“ ist. Der regionale Flächennutzungsplan stellt das Bahnhofsgelände in der Tat als Wohnbaufläche bzw. Allgemeinen Siedlungsbereich dar, aber eben nicht das Nordwaldgrundstück, das sich im Übergangsbereich zum ausgewiesenen Grünflächen- bzw. Landschaftsschutzgebiet befindet. Der uns übergebene Regionale Flächen-nutzungsplan ist sehr grob und man muss mit Toleranzen von ca. ± 30 m rechnen. Das Nordwaldgrundstück liegt genau in diesem Toleranzbereich und ist aufgrund der Zugehörigkeit zum Flurstück 744 wohl eher der Grünflächenbereich zuzuordnen.
Leider beziehen Sie sich in Ihrer Antwort nicht auf die Ihnen bekannte, eindeutige Aussage des unsere Kritik unterstützenden Umweltministeriums NRW, dass das beschleunigte Verfahren (§13a) in diesem Fall nicht angewendet werden darf, und das Festhalten an diesem Verfahren eine Klage gegen den Bebauungsplan rechtfertigt. Sind Sie sicher, dass §13a europarechtlich zulässig ist?

Stellungnahme Kommunalaufsicht: Wohnbaulandkonzept der Stadt Bochum
Entsprechend dem Wohnbaulandkonzept der Stadt Bochum soll Bauland (> 2000 m2 Nettobauland) in der Regel nur ausgewiesen werden, wenn der Investor sich verpflichtet, mindestens 20 % der ausgewiesenen Wohnbaufläche nur nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt Bochum und zu einem Kaufpreis, der mindestens 20 % unter dem Verkehrswert liegt, zu vermarkten.
Der mit dem Investor abzuschließende städtebauliche Vertrag (§ 11BauGB) soll hierzu entsprechende Regelungen treffen.
Kommentar BI Weitmar:
Bei dem Verkauf der beiden städtischen Grundstücke (Nordwaldgrundstück und Schulgrundstück) an den Investor zum pauschalen Verkaufspreis von nur 60 EUR/m² (s. Vorlage Nr. 20140110) gibt es einen eklatanten Widerspruch mit der Forderung des Wohnbaulandkonzepts, von diesen Grundstücken 20 % zu einem Kaufpreis von mindestens 20 % unter Verkehrswert zu verkaufen, um z. B. (sozial schwache) Familien mit Kindern beim Kauf eines Eigenheims zu fördern. Auf den städtischen Grundstücken sollen nach aktueller Bauplanung 13 plus x Grundstücke mit freistehenden Luxuseinfamilienhäusern errichtet werden, die für junge Familien auch bei einem 20 % unter dem Verkehrswert liegenden Grundstücks-Verkaufspreis unerschwinglich sein werden.
Die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 946 getätigten Grundstücksverkäufe der Stadt Bochum dienen ausschließlich der Förderung des Investors, was wir im nachfolgenden Absatz detailliert erläutern und kommentieren werden.

Stellungnahme Kommunalaufsicht: Veruntreuung
Sie werfen der Stadt Bochum Veruntreuung vor und begründen dies damit, dass das Grundstück für weniger als 30.000 € verkauft werden soll und das ohne öffentliche Ausschreibung.
Hierzu haben wir die Stadt Bochum beteiligt und um die Darlegung der städtebaulichen Kalkulation gebeten.
Aus den hier eingereichten Unterlagen wird ersichtlich, dass der von Ihnen angenommene Verkaufspreis nicht mit den Angaben der Stadt Bochum übereinstimmt.
Die Stadt Bochum konnte in Ihrer städtebaulichen Kalkulation glaubhaft darlegen, dass der veranschlagte Verkaufspreis sowie der Quadratmeterpreis anhand der üblichen Kriterien (Gutachterausschuss usw.) und Vorgaben ermittelt wurden. Darüber hinaus konnte die Nachvollziehbarkeit dieser Angaben von entsprechenden Fachabteilungen unseres Hauses bestätigt werden.
Dass die Stadt Bochum unter anderem die Aufbereitung der Flächen, die Erschließung sowie die Altlastensanierung dem Investor auferlegt, ist in Zeiten knapper Haushalte nicht unüblich und entspricht den Vorgaben des Wohnbaulandkonzeptes. Danach sind bei der Entwicklung von städtischem und privatem Bauland die Produktionskosten (Bebauungsplan, Erschließung, lnfrastrukturmaßnahmen, sonstige Sanierungsmaßnahmen u. ä.) von den Eigentümern zu tragen. Bei größeren Entwicklungsflächen sollen Bauträgermodelle (Punkt 3 des Wohnbaulandkonzeptes 2008) genutzt werden.
Nach Prüfung des Sachverhaltes kommen wir außerdem zu dem Ergebnis, dass sowohl nach Europarecht als auch nach deutschem Recht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB) eine Öffentliche Ausschreibung (Vergabe) für diese Fläche nicht erforderlich ist.
Kommentar BI Weitmar:
Der in unserer Beschwerde wegen Veruntreuung genannte Verkaufspreis in Höhe von 30.000 EUR wurde von der BI Bahnhof Weitmar angenommen, da der Verwaltungsvorlage Nr. 20132852 zu entnehmen ist, dass die Stadt sich noch einen Verkaufserlös über Buchwert erhoffte. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Januar 2014 wurde von Herrn Ridder (Liegenschaftsamt) dann sogar nur ein Buchwert in Höhe von 11.000 € für das ca. 5.000 m² große Nordwaldgrundstück genannt.
Unsere Anfragen und die Tatsache, dass wir Sie (die Kommunalaufsicht) kontaktierten, hat dazu geführt, dass angeblich deutlich „nachgebessert“ wurde und Verwaltung und führende Politiker verkündeten gegenüber der Presse, dass sich der Verkaufspreis im sechsstelligen Bereich befände, und die erste Ziffer des Betrages keine 1 wäre. Tatsächlich liegt der Verkaufspreis bei 70.800 € (mithin bei 13,54 €/m²), wie sich anhand der zwischenzeitlich bei uns eingegangenen Vorlage der Stadt Bochum Nr. 20140110 und der offiziellen Bodenrichtwertkarte einfach ermitteln lässt (s.u.).
Der vertraglich festgelegte Verkaufspreis wird in der Vorlage mit 60 EUR/m² für beide Grundstücke (Nordwald- und Schulgrundstück) mit einer Gesamtfläche von ca. 6.445 m² (vgl. Anlage 2) angegeben, und selbst dieser Preis stellt nicht einmal ein Viertel des ortsüblichen Grundstückspreises für Bauland dar.
Herr Ralf Gesien (Stadt Bochum, Stadtplanung u. Bauordnung) verschweigt in seiner E-Mail-Antwort vom 24.01.2014 an Sie gezielt, dass es sich um mehrere Grundstücke (Nordwald- und Schulgrundstück) an verschiedenen Rändern des B-Plan-Gebiets handelt, die veräußert werden sollten und wurden. Gerade dies ist aber der kritische Punkt!
Auch Herr Ingbert Ridder (Stadt Bochum, Liegenschaften und Kataster) erläutert in seiner E-Mail vom 04.02.2014 nur, dass „die bisherige städtische Fläche sinnvollerweise im Zusammenhang mit den bereits von der Fa. Adams erworbenen Flächen der DB/Aurelis entwickelt werden sollte, auf eine Ausschreibung verzichtet und ein Einzelverkauf beschlossen werden soll“. Mit E-Mail vom 18.02.2014 zitiert Herr Ridder dann die Grundstücksrichtlinien der Stadt Bochum und betont, dass „das städtische Grundstück nur in Verbindung mir den bereits von der Fa. Adams erworbenen Grundstücken sinnvoll
zu entwickeln und zu erschließen ist“. Diese bisher einzige Begründung für den Verkauf der städtischen Grundstücke zum Preis von 60 EUR/m² ist nachweisbar unzulässig – abgesehen davon, dass auch bei Herrn Ridder nur von einem Grundstück die Rede ist:
1. Das nicht im Bebauungsplangebiet liegende Schulgrundstück am südwestlichen Rand des B-Plan-Gebiets liegt auf einer ca. 7 m höheren Geländestufe als das Bahnhofsgelände. Zudem ist es bereits vollständig auf seinem Höhenniveau zu der dem B-Plan-Gebiet abgewandten Seite (Karl-Friedrich-Straße) erschlossen, da hier bis in die 1970er Jahre ein Schulgebäude auf einem Festgesteinssockel stand. Die zur „sinnvollen Erschließung“ geplante Abgrabung bis auf das Niveau des ehemaligen Bahnhofsgeländes dient nur der Gewinnung von kostenlosem Schüttmaterial und ist mit hohen Risiken für die Anwohner verbunden (s. a. Thema Rohstoffgewinnung unten).
2. Das verkaufte Nordwaldgrundstück am nördlichen Rand des B-Plan-Gebiets könnte zwar nach Abgrabung der dortigen Geländestufe mit 2-5 m Höhe (auch hier geplante Festgesteinsgewinnung) zum B-Plan-Gebiet hin erschlossen werden aber genauso gut auch zum Innovationspark Springorum, da die alte Springorumallee – früher als Wirtschaftsweg des Kraftwerkes genutzt – bis zu einem Abstand von 5m an das B-Plan-Gebiet heranreicht. Auch hier fehlt also die von Herrn Ridder betonte Ausschließlichkeit.
Eine detaillierte Betrachtung des tatsächlichen Verkaufspreises der beiden städtischen Grundstücke stellt sich unter Berücksichtigung des gültigen Bodenrichtwerts für das Schulgrundstück an der Karl-Friedrich-Straße in Höhe von 260 EUR/m² folgendermaßen dar:
 260 €/m² * 1.215 m² = 315.900 € Verkehrswert Schulgrundstück
Tatsächlich bezahlt werden für beide Grundstücke (Nordwald- und Schulgrundstück) 60 EUR/m²:
 60 €/m² * 6.445 m² = 386.700 € Verkaufspreis beide Grundstücke (s. Vorlage 20140110)
Durch Subtraktion des Verkehrswerts des erschlossenen Schulgrundstücks vom Verkaufspreis beider Grundstücke erhält man den tatsächlichen Verkaufspreis des Nordwaldgrundstücks:
 386.700 € – 315.900 € = 70.800 € Verkaufspreis Nordwaldgrundstück (ca. 5.230 m²)
Der Grundstücksverkauf war ohne Zweifel ein Geschäft unter Freunden und die Kommunalaufsicht hätte dies erkennen müssen! Sie liegen also falsch mit Ihrer Annahme, dass noch kein städtischer Beschluss gefasst wurde, der seitens der Kommunalaufsicht zu beanstanden wäre.
Stellungnahme Kommunalaufsicht: Geplante Rohstoffgewinnung
Der Annahme einer geplanten Rohstoffgewinnung kann aus Sicht der Bezirksregierung nicht geteilt werden.
Bei der Abtragung des Festgesteins zur Herstellung eines Planums für das Baugebiet handelt es sich nicht um ein bergrechtlich genehmigungsbedürftiges Gewinnungsvorhaben. Der Tatbestand der Rohstoffgewinnung ist fraglich, da kein Rohstoff im Sinne des BBergG vorliegt. In Bezug auf die altbergbaulichen Verhältnisse war die Abt. 6 der Bezirksregierung im Jahr 2012 von der Stadt Bochum im Rahmen der Amtshilfe. um Stellungnahme. gebeten worden. Die in diesem Zusammenhang gegebenen Hinweise stellen sich durch ein Erkundungsprogramm, das keine altbergbaulichen Gefährdungen erbracht hat, als berücksichtigt dar.
Kommentar BI Weitmar:
Zunächst einmal sind wir dankbar, dass Sie den geplanten Festgesteinsabbau zunächst einmal bestätigen, da dies von der Stadt Bochum lange Zeit bestritten wurde. Ihre Einschätzung, dass es sich nicht um einen Rohstoff im Sinne des BBergG handelt teilen wir, insofern hatten wir bereits in unseren Beschwerden auf die in diesem Falle notwendige Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz NRW hingewiesen. Leider haben Sie dazu keine Stellung genommen.

Herr Ralf Gesien (Stadt Bochum) erläutert in seiner E-Mail-Antwort vom 24.01.2014 an Sie, dass die Rohstoffgewinnung nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens ist und es sich um einen Investor der Immobilienwirtschaft handelt. Genau das war unsere Kritik: eine nicht genehmigte Rohstoffgewinnung durch ein nicht fachkundiges Unternehmen ist als grob fahrlässig einzustufen.
Wir befürchten deshalb, dass der mit schwersten Erschütterungen verbundene Festgesteinsabbau auf den beiden städtischen Grundstücken (Nordwald- und Schulgrundstück) nördlich und südwestlich des Bahnhofsgeländes Leib und Leben der Anwohner gefährden und gravierende Schäden an deren Häusern verursachen wird. Dies insbesondere, da
1. bisher keine gutachterliche Untersuchung auf Altbergbau unter den städtischen Grundstücken (Nordwald- und Schulgrundstück) erfolgt ist und
2. in den städtischen Grundstücken (Nordwald- und Schulgrundstück) Hochdruck-Ferngasleitungen verlaufen, zu denen ein nicht ohne Erschütterungen möglicher Gesteinsabbau einen ausreichenden und in jedem Fall gutachterlich festzulegenden Sicherheitsabstand einhalten muss.
Zudem ist vor einem derart schwerwiegenden Eingriff in den Untergrund eine Bestandsaufnahme eventueller Vorschäden an rund 10 Gebäuden in der unmittelbaren Nachbarschaft durch den Investor zu finanzieren, um den Anwohnern eindeutige Klagen gegen die zu erwartenden Schäden im Zuge des Festgesteinsabbaus zur kostengünstigen Gewinnung von Schüttmaterial durch den Investor zu ermöglichen.
Stellungnahme Kommunalaufsicht: Zerstörung der Naturoase/Wald/Baumschutzsatzung
Wie Sie bereits beschrieben haben, handelt es sich bei der städtischen Fläche im Norden zum Teil um eine Waldfläche, die auch als solche zu betrachten ist. ln diesem Fall ist die Baumschutzsatzung nicht anwendbar. Die für eine Umwandlung erforderlichen Prüfungen sind im Rahmen des (vereinfachten) Bebauungsplanverfahrens durchzuführen, das zuständige Forstamt ist entsprechend zu beteiligen. Eine Waldumwandlungsgenehmigung als eigenständiges Verfahren ist dann nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen sollen im Bebauungsplan festgesetzt bzw. im Rahmen des städtebaulichen Vertrags festgelegt werden.
Kommentar BI Weitmar:
Herr Müller behauptet mit E-Mail vom 06.03.2014, dass der gesamte Bereich des Bahnhofs Weitmar industriell vorgeprägt sei. Diese Behauptung ist in Bezug auf das Nordwaldgrundstück falsch, da die Druckluftleitung nachweislich exakt an der Grenze zum Bahnhofsgrundstück verlief. Es handelt sich ebenfalls nachweislich um einen Wald im Sinne des BWaldG auf gewachsenem Boden. Daher liegen also auch mit dieser Begründung nicht „die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Bebauungsplanes nach §13a vor“.
Abgesehen davon dürfte mit der fadenscheinigen Begründung des Herrn Müller jeder Wald im südlichen Bochum (z. B. Weitmarer Holz, Lottental etc.) abgeholzt werden, da immer irgendwo eine Straße hindurchführt oder eine industrielle (altbergbauliche) Vornutzung bestand.
Nach Herrn Müller schließt „das Areal in keiner Richtung an größere natürliche Freiräume an“, was eindeutig falsch ist, da das Nordwaldgrundstück Bestandteil der Biotopverbundfläche VB-A-4509-008 ist (s.u.), die sich nach Norden hin großflächig erstreckt. Außerdem sei mit dem Investor „bereits vereinbart, … , auf freiwilliger Basis die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anzuwenden und Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen“.
Liegt hier etwas Schriftliches vor und wenn ja, warum wird es Ihnen nicht zur Verfügung gestellt? Wenn der naturschutzrechtliche Ausgleich bereits vereinbart ist und für ein normales Bebauungsplanverfahren „lediglich eine formale Umweltprüfung“ fehlt, warum wird sie dann nicht durchgeführt? Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Investor brachten unverbindliche Absprachen folgende Ergebnisse (s.a. Pressemitteilungen www.bahnhof-weitmar.de):
1. Baumfällungen auf dem Bahnhofsgelände ohne Genehmigung im Februar 2014
2. Durchführung von Erdarbeiten auf Grundstücken Dritter (RVR) sowie Einzäunung dieser ohne Genehmigung im März 2014
3. Rodung von Gehölz in der Brutzeit ohne Genehmigung sowie Ablagerung von Bodenaushub an nicht genehmigter Stelle im April 2014
Wieso sollte man sich also auf die mündliche Zusage des Investors zum freiwilligen naturschutzrechtlichen Ausgleich verlassen?
Stellungnahme Kommunalaufsicht: Biotopverbundfläche/Landschaftsplan
Teilbereiche des Plangebiets (Waldfläche) liegen in der Biotopverbundfläche VB-A-4509-008 – Siepentäler und Grünflächen im Raum WeitmarWeitmarmark. Um Biotopverbundflächen rechtlich zu sichern und um einen Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten sind gem. Landschaftsgesetz (LG NW) § 2b Abs. 4 entsprechende Festsetzungen im Landschaftsplan erforderlich. Nach Auskunft der „Unteren Landschaftsbehörde“ der Stadt Bochum schließt der rechtskräftige Landschaftsplan Bochum-West diese Biotopverbundfläche nicht mit ein. Auch die Entwicklungskarte des Landschaftsplans sieht keine Entwicklungsziele für dieses Areal vor. Der Bereich unterliegt in Folge dessen keinen Festsetzungen oder Restriktionen.
Kommentar BI Weitmar:
Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) ist 2008 ein Steckbrief für die BO-14 genannte Fläche des ehemaligen Bahnhofs Weitmar erstellt worden. Darin wurden für Eingriffe in diese Fläche die Umweltauswirkungen für Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Land-schaft als erheblich eingestuft. Auch für den Wasserhaushalt sind die Auswirkungen bei Versiegelun-gen von mehr als 1 ha (geplante Versiegelung 1,7 ha bzw. inkl. Ringstraße des Bebauungsplans 2,2 ha) erheblich.
Die somit insgesamt als erheblich einzustufenden Auswirkungen erfordern eindeutig eine formale Umweltprüfung!
Stellungnahme Kommunalaufsicht: Fazit
Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg und auf Grund der Würdigung der Aktenlage ist das bisherige Vorgehen der Stadt Bochum nicht zu beanstanden und das weitere Bebauungsplanverfahren sowie dessen Bearbeitung durch die Stadt abzuwarten.
Wie bereits erwähnt haben Sie im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als Bürgerinnen und Bürger neben den TÖB die Möglichkeit zu dieser Planung Stellung zu nehmen. Ich hoffe, dass ich die von Ihnen gewünschten Informationen mit diesem Schreiben liefern und zur Klarstellung der Angelegenheit beitragen konnte.
Fazit BI Weitmar:
Wir betrachten Ihre bisherige Stellungnahme zu unseren Beschwerden gegen die Stadt Bochum lediglich als vorläufig, da sie fast ausschließlich auf den falschen bzw. bewusst irreführenden Aussagen der Stadt Bochum beruht. Des Weiteren sind entgegen Ihrer Einschätzung seitens der Stadt Bochum sehr wohl Entscheidungen getroffen worden, die schwerwiegend fehlerhaft sind.
Wir fordern Sie deshalb erneut auf, insbesondere die gefallene Entscheidung zum Verkauf der städtischen Grundstücke, zur Wahl des Bebauungsplanverfahrens (§13a) und zum Eingriff in Natur und Landschaft unabhängig und vollständig zu prüfen. Außerdem bitten wir Sie vorbeugend, den Aspekt der Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung unter dem Aspekt der Sicherheit für Leib und Leben der Anwohner kritisch zu hinterfragen und diesbezüglich mahnend auf die Stadt Bochum einzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort der Kommunalaufsicht ist erklärungs-, präzisierungs- und korrekturbedürftig!

Im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung am ehemaligen Bahnhof Weitmar reichte die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar im ersten Quartal 2014 bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg mehrere Beschwerden gegen die Stadt Bochum ein, u.a. wegen Veruntreuung, Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung und fehlerhafter Verfahrenswahl aufgrund schwerwiegender Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Kommunalaufsicht antwortete hierzu am 12. März 2014: „Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg und auf Grund der Würdigung der Aktenlage ist das bisherige Vorgehen der Stadt Bochum nicht zu beanstanden und das weitere Bebauungsplanverfahren sowie dessen Bearbeitung durch die Stadt abzuwarten.“ Am 17. März 2014 forderte die Bürgerinitiative nach Informationsfreiheitsgesetz NRW Einsicht in die zur Begründung dieser Antwort dienenden Unterlagen, die von der Kommunalaufsicht am 17. April 2014 übergeben wurden.
Nach Durchsicht der überlassenen Unterlagen musste die Bürgerinitiative feststellen, dass die Stellungnahme der Kommunalaufsicht fast ausschließlich auf falschen bzw. lückenhaften und bewusst irreführenden Aussagen der Stadt Bochum beruht. Außerdem sind entgegen der Einschätzung aus Arnsberg seitens der Stadt Bochum sehr wohl Entscheidungen getroffen worden, die schwerwiegend fehlerhaft sind und deshalb einer juristischen Prüfung bedürfen:
1. So wurden dem Investor nachweislich zwei vom B-Plan Gebiet völlig unabhängige und bereits zur Karl-Friedrich-Straße erschlossene Baugrundstücke (1.215 m²) zum Preis von 60 EUR/m² verkauft, die einem Anwohner in der Vergangenheit zum damaligen Bodenrichtwert (aktuell: 260 EUR/m²) angeboten wurden!
2. Die Einbeziehung des zur Biotopverbundfläche gehörenden städtischen Eichenmischwaldes (ca. 5.230 m²) in das Bebauungsplangebiet stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in Natur und Landschaft dar, dass die Wahl des beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach §13a unzulässig ist, da hier nicht einmal ein naturschutzrechtlicher Ausgleich fällig wäre.
3. Die Kommunalaufsicht bestätigt immerhin die ohne Genehmigung geplante Rohstoffgewinnung auf den verkauften städtischen Grundstücken. Der Festgesteinsabbau soll aber trotz der damit verbundenen erheblichen Erschütterungen ohne gutachterliche Begleitung und durch ein fachlich nicht kundiges Unternehmen erfolgen, obwohl in diesen Grundstücken mehrere Hochdruck-Ferngasleitungen liegen und auch Altbergbau vermutet wird.
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar fordert die Kommunalaufsicht in Arnsberg deshalb mit Schreiben vom 04.05.2014 erneut auf, insbesondere die seitens der Stadt Bochum getroffenen Entscheidungen zum Verkauf der städtischen Grundstücke, zur Wahl des Bebauungsplanverfahrens (§13a) und zum Eingriff in Natur und Landschaft unabhängig und vollständig zu prüfen.
Außerdem wird die Kommunalaufsicht vorbeugend gebeten, den Aspekt der grob fahrlässig geplanten Rohstoffgewinnung unter dem Aspekt der Sicherheit für Leib und Leben der Anwohner kritisch zu hinterfragen und diesbezüglich mahnend auf die Stadt Bochum einzuwirken.

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Bochum Alternativ: Wildwest in Weitmar

Bochum Alternativ berichtet über die aktuellen Entwicklungen

Auszug:

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat heute durch ihre Aufmerksamkeit erreicht, dass das Grünflächenamt erneut Baumrodungen auf dem Bahnhofsgelände stoppte. Auf der Webseite der Initiative heißt es: »Da kommt Einiges zusammen, was sich der Investor am 4. April auf dem Gelände des Güterbahnhof Weitmar geleistet hat:  illegale Baumrodungen in der Brutzeit der Vögel;  Herrichtung und Nutzung eines Grundstücks des RVR als Zufahrt zum Bahnhofsgelände, ohne das der RVR von dieser Aktion Kenntnis, geschweige denn eine Genehmigung erteilt hatte;  Anlieferung von Bau-Aushub über den städtischen Teil des Springorum-Radweges (von der Verwaltung genehmigt?); Ablagerung des Bau-Aushubs an nicht genehmigter Stelle auf dem Bahnhofsgelände.

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Grünflächenamt stoppt erneut Baumrodungen auf dem Bahnhofsgelände

Da kommt Einiges zusammen, was sich der Investor am 4.April auf dem Gelände des Güterbahnhof Weitmar geleistet hat:

  •  illegale Baumrodungen in der Brutzeit der Vögel
  •  Herrichtung und Nutzung eines Grundstücks des RVR als Zufahrt zum Bahnhofsgelände, ohne das der RVR von dieser Aktion Kenntnis, geschweige denn eine Genehmigung erteilt hat
  • Anlieferung von Bau-Aushub über den städtischen Teil des Springorum-Radweges (von der Verwaltung genehmigt?)
  • Ablagerung des Bau-Aushubs an nicht genehmigter Stelle auf dem Bahnhofsgelände
4.April2

Hier befand sich das Material, das für den Radweg genutzt werden sollte

Angefangen hat die Geschichte vor vier Wochen, als der Investor das Bahnhofsgelände einzäunen ließ. Da hatte man sich doch glatt ein ca. 30 m breites und 80 m langes Grundstück des RVR mit „einverleibt“ und ebenfalls umzäunt. Vor zwei Wochen fiel es dem RVR auf und der Investor musste den Bauzaun um 80 m versetzen lassen. Am Anfang dieser 80 m (an der Abzweigung des Springorum-Radweges auf die nördliche Umgehung des Bahnhofs) befand sich eine Anschüttung von Schotter, der für den Radwegeausbau genutzt werden sollte. Dieser Schotterhaufen wurde in den frühen Morgenstunden kurzerhand mit einem Bagger verschoben und als Befestigungsmaterial für die Zufahrt über das RVR-Grundstück zum Bahnhofsgeläde genutzt.

Mit diesem Bagger wurden anschließend einige Bäume gefällt und dort eine Lage Baustellen-Aushub, der über den im Bau befindlichen Springorum-Radweg angeliefert wurde, abgekippt. Die Baumfällungen wären munter weitergegangen, wenn nicht das Grünflächenamt eingeschritten wäre. Erneut musste das Amt dem Investor Baum- rodungen (diesmal sogar während der Brutzeit der Vögel) untersagen. Dabei stellte sich auch heraus, dass die Abkippung des Bodenaushubs an dieser Stelle nicht genehmigt war.

4.April1

Die Abkippung an nicht genehmigter Stelle

Der Investor hat zwar eine Genehmigung für das Abkippen von Erdmaterial erhalten, allerdings an einer anderen exakt ausgewiesenen Stelle auf dem Bahnhofsgelände. Wie wir aber aus einer zuverlässigen Quelle wissen, plant er das komplette Bahnhofsgelände mit einer ca. 80cm dicken Schicht aus Bruchsteinen, Lehm u.ä. zu bedecken. Das Bahnhofsgelände soll also quasi zu einer Bodenaushub-Deponie von anderen Baustellen werden.

Wie soll dann noch ein Artenschutzgutachten erstellt werden?

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Bürgerinitiative stellt einen Bürgerantrag: Kreisverkehr für die Kreuzung „Holtbrügge-Karl-Friedrich Straße-Am Kuhlenkamp“

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW gestellt. Wir beantragen die Errichtung eines Kreisverkehrs mit Zebrastreifen im Kreuzungsbereich der Straßen An der Holtbrügge, Karl-Friedrich-Straße, Am Kuhlenkamp.

Der Antrag wird wie folgt begründet: auf der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Südwest vom 26.02.2014 wurde vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der aktuelle Stand der Planung zur Brückensanierung An der Holtbrügge vorgestellt. Leider ist keine Veränderung des als Unfallschwerpunkt bekannten Kreuzungsbereich An der Holtbrügge/Am Kuhlenkamp/Karl-Friedrich Straße vorgesehen, der das eigentliche verkehrs-technische Problem darstellt:
– Fußgänger können im Kreuzungsbereich die Straßen nicht gefahrlos überqueren, da es keine Fußgängerquerung (z. B. Zebrastreifen) gibt.
-Die Kreuzung ist auch für Radfahrer gefährlich, die aus der Karl-Friedrich-Straße zum Kuhlenkamp oder aus dem Kuhlenkamp in die Holtbrügge abbiegen wollen.
– Nahezu jeder zweite, aus der Karl-Friedrich Straße kommende Autofahrer „schießt“ mit erhöhter Geschwindigkeit in die Holtbrügge hinab.
– Autofahrer, die aus der Holtbrügge Richtung Karl-Friedrich-Straße fahren übersehen häufig die geltende Vorfahrtsregelung.
– Für die Autofahrer, die von der Straße Am Kuhlenkamp kommend links in die Holtbrügge einbiegen wollen, ist der Kreuzungsbereich schlecht einsehbar.
Durch die geplante Höhennivellierung der Holtbrügge würde sich die oben dargestellte Situation sogar noch verschärfen, da sie die KFZ-Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich Richtung Holtbrügge zusätzlich erhöhen würde. Genau hier ist eine Linksabbiegerspur für Radfahrer zum Springorum-radweg geplant, die mit hohen Risiken verbunden ist, da die Radfahrer vom rechten Fahrbahnrand nach links ziehen müssten.

2014-03-31 Bürgerantrag Kreisverkehr Holtbrügge

Grobplanung des Kreisverkehrs

Die einzig sinnvolle Lösung für diesen Kreuzungsbereich ist u. E. ein Kreisverkehr, damit das Einbiegen in die Straße An der Holtbrügge gemäßigter erfolgt – Platz für einen Kreisverkehr ist unter Einbeziehung der städtischen Wiesenfläche hinreichend vorhanden. Auch für die Autofahrer, die
von der Straße Am Kuhlenkamp kommend links in die Holtbrügge einbiegen wollen, wäre der Kreisverkehr eine entscheidende Verbesserung. Auf die Linksabbiegerspur in den Springorum-Radweg für Radfahrer sollte verzichtet werden. An der Einmündung des Springorumradweges in die Holtbrügge (auf der Höhe des Bahnwärterhauses) sollten Fahrbahnerhöhungen (z. B. Berliner Kissen, Mittelinsel) zur gefahrlosen Querung der Holtbrügge durch Radfahrer und Fußgänger errichtet werden. Der Entwurf eines Kreisverkehrs hat einen Radius (Fahrbahnaußenkante) von ca. 13 m, was der Größenordnung der Kreisverkehre Uni-West bzw. im Kirchviertel entspricht.

WAZ-Kompakt 16.4.14

WAZ-KOMPAKT vom 16.4.2014

Wir haben um Berücksichtigung unserer Anregungen gebeten, damit die geplanten Straßenbaumaßnahmen nicht nur ausschließlich dem Schwerlastverkehr und der Erschließung des geplanten Neubaugebietes (B-Plan 946) für den Investor dienen, sondern auch einen Vorteil für die direkten Anwohner und Straßennutzer bringt.

Wie soll das Ganze finanziert werden?

Ganz einfach: die Stadt verzichtet auf die überflüssige Höherlegung des Kreisverkehrs des gleichermaßen überflüssigen „Springorum-Stichs“ (geplante Verbindung zwischen Springorum-Allee und Prinz-Regent Straße) und setzt das Geld an dieser Stelle sinnvoll ein!

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WAZ-Artikel vom 18.3.2014 – Kreisverkehr für die Holtbrügge!

Waz 18-03-2014Waz 18-03-2014

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Kampagne diskreditiert die Bürgerinitiative

Am 26.02.2014 haben die Bezirksvertreter BO-Südwest den bereits im Vorfeld unterzeichneten Verkauf von städtischen Grundstücken am ehemaligen Bahnhof Weitmar einstimmig bestätigt. Auch eine Rücknahme des Beschlusses zum beschleunigten Verfahren und Fortführung des Bebauungsplanes im normalen Verfahren – wie von der BI gefordert – erfolgte in der Sitzung nicht.
Wie der Bürgerinitiative jetzt zu Ohren gekommen ist, war wohl vor dem Abstimmungs-termin die Stimmung in der Politik zugunsten der fachlich fundierten Argumente der Bürgerinitiative gekippt. Aus Mangel an Fachargumenten und offenbar um die Mitglieder der Bezirksvertretung auf Linie zu bringen, schaffte es daraufhin die Bochumer SPD-Spitze die Bürgerinitiative partei-intern mit einer Schmutzkampagne zu diskreditieren.
Im Vorfeld der Sitzung der Bezirksvertretung wurde, wie wir aus vertraulichen Quellen wissen, innerhalb der SPD mit der Behauptung, der Sprecher der BI Jürgen Dassow hätte in seiner Lehrerfunktion alle seine Schüler auf unseren Unterschriftenlisten unter-schreiben lassen, Stimmung gegen die Bürgerinitiative gemacht. Diese Anschuldigung ist nachweisbar falsch! Die BI fordert daher die Überprüfung der Unterschriftenlisten, die der Stadt Bochum vorliegen.
Die Bürgerinitiative wurde sogar mit einem Totenkopf in Verbindung gebracht, der in die Tageszei-tung des SPD-Fraktionsvorsitzenden BO-Südwest Marc Gräf gezeichnet wurde, just auf der Seite, auf der sich ein Artikel über den Bahnhof Weitmar befand. Wenn es hier nicht um die irrwitzige Anschuldigung einer Morddrohung gehen würde, man könnte darüber eigentlich nur lachen. Aber dazu sind die Anschuldigungen zu ernst. Da Herr Gräf Mitglieder der Bürgerinitiative nicht direkt öffentlich beschuldigt hat, kann leider strafrechtlich nichts dagegen unternommen werden.
Die Bürgerinitiative befürchtet jetzt natürlich, dass sich Bochumer Spitzenpolitiker weitere Unwahrheiten im Zuge dieser gesteuerten Schmutzkampagne einfallen lassen, um von einer sachlichen Diskussionsebene wegzukommen, bei der die fachlich überzeugenden Argumente nicht auf Seiten der Stadt Bochum liegen.
Aus internen Kreisen der Bezirksvertretung hat die BI zudem erfahren, dass die Bezirks-vertreter den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nicht zurücknehmen wollen, weil sie Angst haben, sich in der Öffentlichkeit lächerlich zu machen – und nicht etwa aus sachlich-fachlichen Gründen. Denn die gibt es nicht! Wie der BI am 26.02.2014 Herr Müller (Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt) mitteilte, wird das Stadtplanungsamt nicht vom ursprünglich geplanten beschleunigten Verfahren abweichen. Eine fachliche Begründung hatte er dafür nicht parat. Er sagte nur, er glaube, mit dem beschleunigten Verfahren schon richtig zu liegen.
Ende Februar 2014 ist bei der Bürgerinitiative eine weitere Stellungnahme des Umweltministeriums eingegangen. Demnach kann der Bebauungsplan Nr. 946 nicht im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) durchgeführt werden. Der Mitarbeiter des Ministeriums ist sich immerhin so sicher, dass er eine Klage gegen das Verfahren anregt. Daher hat die Bürgerinitiative die Kommunalaufsicht gebeten, die Rechtmäßigkeit des beschleunigten Verfahrens zu prüfen und ggf. aufsichtsbehördliche Maßnahmen gegen die Stadt Bochum einzuleiten.

BI Bahnhof Weitmar-PM zu Schmutzkampagne

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RN – Artikel 28.2.2014 – Stadt darf verkaufen

RN 28-02-2014RN 28-02-2014

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WAZ – Artikel 28.2.14 – Bürgerinitiative findet kein Gehör

WAZ 28.2.2014

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RN – Artikel 25.2.2014 – Neue Hoffnung

RN 25-02-2014

RN 25.2.2014

Auch die Firma Hartmann möchte, dass der Wald für die Bochumer Bevölkerung erhalten bleibt. Die Stadt müsste ihr lediglich ein adäquates Ausweichgrundstück zur Verfügung stellen…

…und da gibt es einige Möglichkeiten!

RN 25-02-2014

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WAZ – KOMPAKT vom 25.2.2014 – Über Verkauf nach Wahl entscheiden

WAZ Kompakt 25.2.2014

WAZ Kompakt vom 25.2.2014

Die Antwort der Kommunalaufsicht in Arnsberg auf die Beschwerden der Bürgerinitiative bezüglich der Veruntreuung und der Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung steht noch aus. Es könnte durchaus der Fall eintreten, dass der Wald nicht gerodet und das darunter befindliche Gestein nicht abgebaut werden darf.

Wozu also die Eile beim Verkauf der städtischen Grundstücke?

Eines ist auf jeden Fall klar! Mit der Einschätzung, dass das beschleunigte Bebauungsplanverfahren nicht rechtens ist, lag die Bürgerinitiative richtig, denn das wurde jetzt vom Umweltministerium NRW bestätigt!

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WAZ – Artikel vom 18.2.2014 – Eklatante Planungsfehler

WAZ 18.2.14

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Offener Brief an die Entscheidungsträger der Stadt Bochum

Planungsfehler beim Verkauf städtischer Grundstücke – die Stadt Bochum wälzt ihre Verantwortung auf die Anwohner ab

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum hat einen Kardinalfehler bei der Planung des Bebauungsplangebietes am ehemaligen Bahnhof Weitmar begangen, der weitere Planungsfehler mit schwerwiegenden Auswirkungen nach sich zieht.
Durch die Annahme, dass es sich bei dem Untergrund des städtischen Nordwald-Plateaus um eine Anschüttung handelt, die mit einem „Wald auf Zeit“ bewachsen ist, hat das Stadtplanungsamt einerseits das beschleunigte Bebauungsplanverfahren eingeleitet und andererseits mit dem Investor abgestimmt, er könne die „Anschüttung“ abtragen, um das gewonnene Material als „Recyclingprodukt“ auf den Altlastenflächen des Bahngeländes wieder einzubauen. Praktischerweise sollte so auch noch eine Fläche zur Bebauung mit 12 Luxusimmobilien „frei“ werden, die der Investor zu einem sehr günstigen Preis und ohne öffentliche Ausschreibung erhalten wird. Diese als Grundlage für den gesamten Bebauungsplan dienende Annahme ist falsch!

Wie die Bürgerinitiative bereits mit Schreiben vom 05.12.2013 dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mitgeteilt hat, handelt es sich bei dem Untergrund des Nordwaldes um ein natürliches Felsplateau (Boden auf Sandstein) und nicht etwa um angeschüttetes Material. Am 29.01.2014 hat die Untere Forstbehörde nach einer Begehung des Nordwaldes festgestellt, dass es sich bei dem Wald um einen natürlichen Wald auf natürlichem Untergrund i. S. des BWaldG handelt. Aus diesen Tatsachen, ergeben sich folgende Konsequenzen, die deutlich machen, dass die städtischen Grundstücke für das geplante Bauvorhaben im Rahmen des Bebauungsplans nicht für einen Verkauf geeignet sind:
1. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine sog. Außenbereichsinsel, die für die Innen-entwicklung genutzt werden soll. In einem solchen Fall dürfte gemäß Plan-UP-RL kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden, da es sich bei dem städtischen Wald um eine baulich nicht vorgenutzte Fläche und dementsprechend nicht um eine Wiedernutz-barmachung von Flächen handelt. Wir halten daher die Durchführung einer UVP im Rahmen eines normalen B-Planverfahrens für unerlässlich. Mit Schreiben vom 03.02.2014 an das Umweltministerium (Abt. III – Forsten, Naturschutz) haben wir deshalb um Prüfung der Sachlage gebeten.
2. Die Abgrabung des natürlichen Felsplateaus soll vor einem wirtschaftlichen Hintergrund (Gewinnung von Füllmaterial) durchgeführt werden und ist deshalb als Rohstoffgewinnung zu bewerten. Der geplante Rohstoffgewinnungsbetrieb soll zudem ohne Genehmigung nach BBergG bzw. Abgrabungsgesetz erfolgen. Deshalb hat die Bürgerinitiative am 22.01.2014 Beschwerde gegen die Stadt Bochum bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung in Arnsberg eingereicht.
3. Wie durch die Verwaltungsvorlage 20140109 erst am 27.01.2014 bekannt wurde, sollen auch noch zwei weitere Grundstücke außerhalb des Bebauungsplangebietes im Bereich Karl-Friedrich-Straße /Ecke An der Holtbrügge ohne öffentliche Ausschreibung durch die Stadt Bochum an den Investor verkauft werden. Die beiden Grundstücke (Flurstücke 263 und 264) bilden vom Bahngelände aus gesehen eine ca. 7 m hohe steile Anhöhe aus Sandstein, die zur südlich gelegenen Karl-Friedrich-Straße hin abfällt. Im Bereich
dieser beiden Grundstücke ist mit dem Auftreten unterirdischer Hohlräume durch Altbergbau zu rechnen. Da das abzugrabende Material des nördlichen Waldgrundstückes
zur Auffüllung der Altlastenfläche im Gleisbereich nicht ausreicht, soll nun auf den Flurstücken 263 und 264 ein zweiter Steinbruch ohne Genehmigung (diesmal sogar im Innenbereich) eingerichtet werden, unter dem Vorwand, die Morphologie des Geländes
müsse zur Bebauung angeglichen werden. Daher hat die Bürgerinitiative mit Schreiben
vom 05.02.2014 erneut die Kommunalaufsicht informiert.
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat wiederholt und an verschiedenen Stellen auf folgende Bergbaurisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der städtischen Grundstücke aufmerksam gemacht:
1. Die geplante Rohstoffgewinnung von hartem Naturstein in einem Altbergbaugebiet und
2. die daraus resultierende und absehbare Entstehung von Bergschäden an umliegenden
Gebäuden aufgrund von Erschütterungen des geplanten Abbaus.

Das Stadtplanungsamt, die Oberbürgermeisterin und Kommunalpolitiker betonten in der Vergangenheit wiederholt, dass der Verkauf der städtischen Grundstücke (Nordwald-Grundstück plus Eckgrundstücke Karl-Friedrich-Straße) notwendig sei für die Umsetzung des stadtplanerischen Entwurfs des Investors und dass der Nordwald deshalb ausschließlich an diesen Investor verkauft werden kann. Wie die Bürgerinitiative bereits mehrfach betonte, ist das ehemalige Bahnhofsgelände mit einer Fläche von etwa 2 ha vollkommen ausreichend für einen wirtschaftlich attraktiven Bebauungsplan
mit mindestens 50 Häusern. Daran zeigt sich, dass es hier nicht um eine wirtschaftlich
notwendige Vergrößerung der B-Planfläche zur Bebauung geht, sondern vielmehr um die geplante Gewinnung von Rohstoffen (Naturstein) aus den natürlichen Felsplateaus beider Grundstücke und darüber hinaus den zusätzlichen Gewinn von 12 Luxusgrundstücken für den mit Hilfe eines äußerst geringen Kaufpreises städtisch subventionierten Investor.

Der Abbau des harten Natursteins auf den städtischen Grundstücken, der als externes kostenloses Füllmaterial für die Altlastenflächen des Bahnhofsgeländes sowie ggf. zur Höhenanpassung benutzt werden soll, wird starke Erschütterungen des Untergrunds verursachen und soll nach derzeitiger Planung ohne Abbaugenehmigung in direktem Umfeld bestehender Bebauung mit zahlreichen Anwohnern erfolgen, worauf die Bürgerinitiative mit Schreiben vom 31.01.2014 an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses hingewiesen hat. Durch diese Erschütterungen ist mit der Entstehung von Bergbauschäden an den umliegenden Wohnhäusern zu rechnen.
Die mit den Abbauvorhaben verbundene – und bereits jetzt schon absehbare – akute Gefährdung der Anwohner und ihrer Häuser zeigt, dass die im Fokus der Kritik stehenden städtischen Grundstücke ungeeignet für die Pläne des Investors sind, was alle Entscheidungsträger im Umfeld der Stadt Bochum inzwischen offenbar erkannt haben. Nachdem der Wirtschaftsausschuss der Stadt Bochum dem geplanten Verkauf der städtischen Grundstücke zugestimmt hat, wurde der Öffentlichkeit nämlich mitgeteilt, dass alle bergbaulichen Risiken mit dem Verkauf der Grundstücke an den Investor übergeben werden (WAZ, 06.02.2014). Damit macht es sich die Stadt zu leicht! – sie zieht
sich selbst aus der Verantwortung und wälzt diese auf die Anwohner und den Investor ab, obwohl sie längst erkannt hat, dass die Planungen des Investors nur mit der unmittelbaren Gefährdung von Wohngebäuden und den darin lebenden Menschen durchführbar sind.

Sollten Menschen oder Wohngebäude durch die Abbauaktivitäten zu Schaden kommen, wird auch eine Bergschäden-Versicherung für die entstehenden Kosten nicht aufkommen, da die Schädigung von Schutzgütern mit voller Absicht von vornherein in Kauf genommen wurde. Wer übernimmt dann die Verantwortung für das entstandene menschliche Leid und die finanzielle Krise, in die geschädigte Hauseigentümer bedenkenlos gestoßen werden? Ein durch die zu erwartende immense Schadenshöhe insolvent gewordener Investor? Die Stadt Bochum wohl kaum, da sie sich ja vorher aus der Verantwortung gezogen hat! Die unmittelbar betroffenen Anwohner haben berechtigte Angst vor
den negativen Folgen dieser offensichtlich verfehlten Stadtplanung.
Es zeigt sich also, dass die Stadt Bochum durch ihre Versäumnisse bei der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren die Anwohner und den Investor zu zeit- und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten zwingt und bedenkenlos die Verantwortung für die eklatanten Planungsfehler des Stadtplanungsamtes von sich weg schiebt.

 
Wir fordern Sie als Entscheidungsträger der Stadt Bochum daher auf, die Planungsfehler bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu korrigieren, den Abbau von Natursteinen zu verbieten und auf den Verkauf der städtischen Grundstücke mittels Subvention des Investors zu verzichten, damit die umliegenden Hauseigentümer und ihre Mieter durch die Fehler des Stadtplanungsamtes nicht geschädigt werden. Übernehmen Sie politische Verantwortung für die Bürger Ihrer Stadt!

Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar
Bochum, den 16.02.2014
Verteiler:
-Oberbürgermeisterin                                                                                                                                – Mitglieder bzw. Fraktionen des Stadtrates und der Bezirksvertretung Bochum Südwest
– Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
– Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg
– Bochumer Landtags- u. Bundestagsabgeordnete

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