Der Wald ist nicht mehr existent

WAZ 8.12.2015

WAZ 8.12.2015

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Verkehrschaos an der Holtbrügge

Nichts ging mehr an der Baustelleneinfahrt

Nichts ging mehr an der Baustelleneinfahrt

Verkehrschaos an der Holtrbrügge2

Ausweichmanöver über die Gegenfahrbahn – an mehreren im Stau stehenden Fahrzeugen vorbei.

Am 1.Dezember herrschten in den frühen Morgenstunden chaotische Zustände an der Einfahrt zur Baustelle am Bahnhof Weitmar. Die hier wohnenden Kinder mussten sich auf ihrem Schulweg an den Baustellenfahrzeugen vorbeiquetschen um zur Haltestelle zu gelangen, da die Fahrzeuge der Baumfällfirma auf dem Bürgersteig standen. Als dann die Eisenbahnschienen auch noch vom Gelände abtransportiert werden sollten, ging gar nichts mehr. Es bildeten sich sowohl auf der Karl-Friedrichstraße und dem Kuhlenkamp, als auch auf der Straße An der Holtbrügge längere Autoschlan- gen. Der Linienbus wurde zu einem riskanten Überholmanöver gezwungen.

Das Maß war dann endgültig voll, als einer der LKW-Fahrer einen hier lebenden Vater mit zwei Kleinkindern auf dem Weg zur Kita fast überfuhr. Aber damit nicht genug. Die hinzugerufene Polizeibeamtin gab dem Fahrer sogar recht. „Was haben Sie mit Ihren Kindern überhaupt auf der Fahrbahn zu suchen?“

...was haben Sie überhaupt auf der Straße zu suchen?

…was haben Sie überhaupt auf der Straße zu suchen?

Ja was soll er denn machen? Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es keinen Bürgersteig und auf der anderen (im Bild  zu sehenden) Seite ist der Fußweg bisweilen vom einem Baustellenzaun versperrt. Und wenn dem mal nicht so ist, dann müssen die Passanten durch Baustellenschlamm hindurch. Wer übernimmt eigentlich die Reinigungs-kosten für die verdreckte Holtbrügge?

Das ist vermutlich nur ein kleiner Vorgeschmack auf das, was in den nächsten 3 Jahren während der Bauphase am Bahnhof Weitmar geschehen wird. Fazit: diese Einfahrt zur Baustelle ist absolut ungeeignet! Sie bringt Schulkinder unnötig in Gefahr, sorgt für Verkehrschaos und mindert die Wohn- und Lebensqualität der hier lebenden Steuerzahler/-innen!

KfZ, die in die Holtbrügge hineinfahren wollten, wurden auf die Gegenfahrbahn gezwungen

KfZ, die in die Holtbrügge hineinfahren wollten, wurden auf die Gegenfahrbahn gezwungen

Aber das scheint die Verwaltung der Stadt Bochum und die Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen nicht zu interessieren. Die Bedürfnisse und die Sorgen der Altanwohner wurde im Verlaufe des B-Plan-Verfahrens ohnehin nicht berücksichtigt.

Eine Baustellenzufahrt von der Springorum – Allee aus ist zwingend erforderlich!

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Die Vernichtung des Nordwaldes

Nordwaldende2

Schade liebe Vögel! 50 Jahre lang konntet ihr hier in Ruhe nisten und brüten. Doch dann musste euer Wald ja „revitalisiert“ werden!

Innerhalb von 2 Tagen wurde vernichtet, was über 50 Jahre lang gewachsen war

Innerhalb von 2 Tagen wurde vernichtet, was über 50 Jahre lang gewachsen war

Hier stand einst der Nordwald - Teil einer Biotop-Verbundfläche und gemäß Bochumer Masterplan Freiraum, der nicht bebaut werden sollte. Im Bild rechts der Springorum-Radweg

Hier stand einst der Nordwald – Teil einer Biotop-Verbundfläche und gemäß Bochumer Masterplan zum Freiraum gehörend, der nicht bebaut werden sollte. Aber was kümmert die Stadt Bochum ihr „Geschwätz von gestern“. Im Bild rechts der Springorum-Radweg.

Der Südwald wurde sogar außerhalb des B-Plan Gebietes gerodet. War das mit der Unteren Forstbehörde abgesprochen? Vermutlich nicht!

Der Südwald wurde sogar außerhalb des B-Plan Gebietes gerodet. War das mit der Unteren Forstbehörde abgesprochen? Vermutlich nicht!

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Kompensationsfläche zum Zeitpunkt der Beschlussfassung doppelt belegt

Die Beschlussfassung über den B-Plan 946 kam unter falschen Voraussetzungen zustande. Die Ratsmitglieder gingen am 1. Oktober davon aus, dass die Verwaltung den Bebauungsplan 946 abstimmungsreif unter Einhaltung aller notwendigen Voraussetzungen vorlegt hatte. Doch dem war nicht so!

Die doppelt belegte Kompensationsfläche an der Ettersheide. Rechts der Zaun des Lindener Friedhofes

Die doppelt belegte Kompensationsfläche an der Ettersheide. Rechts der Zaun des Lindener Friedhofes

Die Waldflächen, die auf dem Gelände des Bahnhofs Weitmar abgeholzt werden sollen, müssen ausgeglichen werden. Dafür hatte man eine Fläche an der Ettersheide neben dem Lindener Friedhof auserkoren. Doch diese Fläche war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits belegt, nämlich als Kompensationsfläche für eine Baumaßnahme an der Vierhaus-straße. Dies fiel den Förstern auf und deshalb war die Ettersheide am 1.10.2015 als Ersatzpflanzungsfläche für den Nordwald von der Unteren Forstbehörde auch nicht freigegeben worden.

Und das war auch einen Monat später nicht der Fall. Erst jetzt, nach dem der B-Plan rechtskräftig wurde, verhandelt die Verwaltung der Stadt Bochum mit der Unteren Forstbehörde, um aus dieser misslichen Lage herauszukommen. Mit dem Angebot eines Kompensationsflächentausches trat man vor ein paar Tagen an die Untere Forstbehörde heran…

Nach geplanter Kompensationsanpflanzung sieht es an der Ettersheide allerdings nicht aus, dabei ist die Bebauung an der Vierhausstraße vor einigen Jahren längst abgeschlossen worden. Ist das Geld für die Neuanpflanzungen bei den Förstern nicht angekommen?

Nach geplanter Kompensationsanpflanzung sieht es an der Ettersheide allerdings nicht aus, dabei ist die Bebauung an der Vierhausstraße vor einigen Jahren längst abgeschlossen worden. Ist das Geld für die Neuanpflanzungen bei den Förstern nicht angekommen?

Fazit: Einmal mehr wurden im Bebauungsplanverfahren 946 die Bürgerinnen und Bürger sowie die Politikerinnen und Politiker, speziell die Ratsmitglieder, von der Verwaltung gezielt getäuscht!

Und eine Ende ist noch lange nicht in Sicht. Der nächste „Coup“ der Verwaltung liegt bereits als Beschlussvorlage für die Bezirksvertretersitzung am 24.November auf dem Tisch: der Erschließungsvertrag!

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Pressemitteilung zum Start der Rodungen

Auf dem Gebiet des seit Oktober rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 946 Ehemaliger Bahnhof Weitmar sollen ab dem 09.11.2015 Rodungs- und Sanierungsarbeiten zur Erschließung eines nach Ansicht der Verwaltung besonders klimafreundlichen Wohngebiets erfolgen.

Die gelobte Klimafreundlichkeit des Projekts ist aus Sicht der Bürgerinitiative nur einer von vielen fragwürdigen Punkten des durch Manipulation und Verschleierung gekennzeichneten Bebauungsplans, weil für rund 20 % des rund 3 Hektar großen Baugebietes ein Wald im Sinne des BWaldG mit potenziell schützenswerten Böden auf natürlichem Untergrund (Nordwald) vernichtet werden muss.

Wird im Zuge der Rodungsarbeiten womöglich auch schon der Nordwald vernichtet? Für die Waldfläche soll eine Ersatzpflanzung in Linden stattfinden. Warum wird über diese Ersatzpflanzung in der Bezirksvertretung Südwest und im Planungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung beraten? Was ist daran so geheim, dass die Anwohner des B-Plangebietes nichts erfahren dürfen?

Was ist mit den auf dem Bahngelände entdeckten Kreuzkröten? Wurden sie bereits umgesiedelt? Oder nimmt die Stadt Bochum hier ein Tötungsdelikt billigend in Kauf? Wurden schon die notwendigen Untersuchungen zu den Winterquartieren der Zwergfledermäuse durchgeführt? Wohl kaum, da die Fledermäuse aufgrund des aktuell warmen Wetters in der Dunkelheit noch zu beobachten sind.

Mit dem am 01.10.2015 erfolgten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wird die Öffentlichkeit vom weiteren Vorgehen ausgeschlossen obwohl viele Fragen und Einwendungen zu kritischen Themen unbeantwortet blieben. Deshalb hat die Bürgerinitiative in den vergangenen Wochen mehrere Anfragen gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zu den unvollständigen Altlastenuntersuchungen, zur Errichtung einer Deponie im Wohngebiet und zur Belastung und Erschütterung der im Baugebiet unterirdisch verlegten Hochdruckgasleitung gestellt. Die Fragen der Bürgerinitiative wurden bisher von der Verwaltung nicht beantwortet.

Gegen die Nutzung der immerhin gut 2,5 ha großen Brachfläche des ehemaligen Güterbahnhofs wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn ein gesetzeskonformes Bebauungsplanverfahren durchgeführt worden wäre. Deshalb fordert die BI eine Rückabwicklung und Neuaufstellung des Bebauungsplanverfahrens ohne Einbeziehung des Nordwalds, dafür mit vollständiger Sanierungsuntersuchung einschließlich der bislang nicht erfolgten BTEX-Bodenluftuntersuchungen, dem Einbau unbelasteter Böden im Bereich der zukünftigen Wohnbebauung und dem Bau einer zweiten regulären Zufahrt ins Wohngebiet.

Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

Bochum, den 06.11.2015

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Die Kompensationsfläche ist noch nicht genehmigt!

Der Haupt- und Finanzauschuss hat, wie vom Investor erwartet, den B-Plan 946 mit nur einer Gegenstimme durchgewunken. Der eine Woche vorher tagende Ausschuss für Planung und Grundstücke hatte einen „Prüfauftrag“ angeordnet, der sich mit den Kritikpunkten der BI und des Landschaftsbeirates befassen sollte. Mit der Prüfung wurde das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt beauftragt, also das Amt, das den gesamten B-Plan mit Begründung, Umweltbericht, etc. zu verantworten hat.

Links im Bild die angedachte Kompensationsfläche, rechts der Zaun des Lindener Friedhofes

Links im Bild die angedachte Kompensationsfläche, rechts der Zaun des Lindener Friedhofes

Da war doch schon im Vorfeld klar was dabei herauskommt. Diese Prüfung bezog sich im Wesentlichen nur darauf, ob die Kritikpunkte eine formaljuristische Bedeutung für ein mögliches Scheitern den B-Planes haben können. Die Stellungnahme der  Feuerwehr, speziell zur geplanten Notzufahrt, sei direkt in den Bebauungsplan und dessen Begründung eingeflossen. Dieses Einfließen geschah auf eine sehr interessante Art und Weise! In der Begründung, die für die Bürger und TÖB ausgelegt wurde, war das Kapitel „Notzufahrt“ noch vorhanden. Dort stand, dass ein 6 Meter breiter Fahrstreifen für Rettungsfahrzeuge neben dem Springorum Radweg die Verbindung von der Holtbrügge zur Notzufahrt herstellen soll.

Dann kam die Stellungnahme der Feuerwehr, die besagt, dass die Zufahrt für 10 t schwere Fahrzeuge geeignet sein muss und dass ein Mindest-Schleppradius von 10,50m bei der rechtwinkeligen Einfahrt zur Notzufahrt notwendig ist. Die Konsequenz aus dieser Stellungnahme: Das Kapitel „Notzufahrt“ wurde entfernt! In der Begründung zur jetzigen Beschlussvorlage findet sich nur in einem Nebensatz, dass die Verbindung des B-Plan-Gebietes zum Springorum-Radweg über einen 3,50 m breiten Fuß- und Radweg erfolgen soll, der im Notfall auch als Rettungsweg für die Feuerwehr genutzt werden könne. Und die restliche Rettung soll dann direkt auf dem Radweg (auch ca. 3,50m breit) erfolgen.

Es wir auch mit keiner Silbe erwähnt, wer denn die Kosten für die Notzufahrt-Verbindung außerhalb des B-Plan Gebietes mit einer öffentlichen Straße übernimmt. Auch wird nicht erwähnt, wer die Entwässerungskanalbauarbeiten außerhalb des Plangebietes bezahlen muss. Ohne diese Baumaßnahmen kann und darf das B-Plan-Gebiet nicht entstehen. Und man darf nicht vergessen, dass für diese Baumaßnahmen eigene Bebauungspläne zu erstellen sind – mit Umweltprüfung und allem was sonst noch dazu gehört. Oder sollen diese Baumaßnahmen etwa im „Schwarzbau-Verfahren“ umgesetzt werden?

Der Wald auf Zeit (?) an der Ettersheide

Der Wald auf Zeit (?) an der Ettersheide

Auch weitere Details rund um das Bauvorhaben sind noch nicht geklärt. So ist z.B. aufgefallen, dass die im Umweltbericht präsentierte Ausgleichsfläche (für die gefällten Bäume des B-Plan Gebietes) noch gar nicht auf Tauglichkeit untersucht wurde. Die Untere Forstbehörde hat noch gar keine Genehmigung erteilt, dass an der Ettersheide die Aufforstungen durchgeführt werden können. Bei einer Besichtigung der geplanten Kompensationsfläche wurde festgestellt, dass sich auf einem ca.20 Meter breiter Streifen parallel zum Friedhofszaun bereits 2-3m hohe Bäume befinden. Werden diese Bäume gefällt um die Ersatzpflanzungen vornehmen zu können?

Wird die Bezirksvertretung Bochum-Süd und der Rat der Stadt Bochum trotz dieser noch ungeklärten Fragen dem B-Plan zu diesem Zeitpunkt ebenfalls zustimmen? Wir sind der Meinung, der neue Stadtbaurat sollte einen Blick auf das gesamte Verfahren werfen können. Auf einen Monat mehr oder weniger kommt es jetzt doch auch nicht mehr an!

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Der Ausschuss für Planung und Grundstücke winkt den B-Plan durch. Für den Investor ist die Sache damit klar!

Auf Antrag von Frau Martina Schmück-Glock (SPD) wurde die Entscheidung über die strittigen Punkte des B-Plans 946 verschoben. Jetzt soll der Haupt- und Finanzausschuss am kommenden Mittwoch diese Punkte diskutieren und verantwortlich entscheiden.

Ob es allerdings zur Diskussion darüber kommt ist äußerst fraglich, denn der Haupt- und Finanzausschuss hat im Moment wahrlich andere Probleme, als sich z.B. mit der Notzufahrt zu einem B-Plan Gebiet zu beschäftigen.

Es sollte doch eigentlich der Ausschuss für Planung und Grundstücke sein, der dafür sorgt, dass eklatante Planungsdefizite korrigiert werden, bevor man einen B-Plan dem Haupt- und Finanzausschuss zur Abstimmung vorlegt. Oder? Es war dieser Planungsausschuss, der in seiner letzten Sitzung zum Thema „Bahnhof Weitmar“ beschlossen hat: 1. eine andere Ausgleichsfläche als die in Kornharpen zu finden und 2. eine Stellungnahme der Feuerwehr einzuholen. Diese Stellungnahme der Feuerwehr liegt seit dem 10.Juni der Verwaltung vor und ist den Bürgern und den Politikern vorenthalten worden. Diese Stellungnahme wurde weder öffentlich ausgelegt (das sieht doch nach einem klassischen Verfahrensfehler aus. oder? Auslegungszeitraum 8.Juni – 8.Juli) noch dem Anhang zur Beschlussvorlage beigefügt. Doch anstatt das Planungsamt links und rechts abzuwatschen, winkt man den B-Plan mal eben durch und überträgt die Verantwortung dem nächsten Ausschuss. Warum? Was hat Frau Schmück-Glock veranlasst diesen seltsamen Antrag zu stellen?

Die Feuerwehr merkt an, dass nach dem aktuellen Stand der Planung Feuerwehrfahrzeuge im Notfall gar nicht auf das B-Plan Gebiet fahren können – die Zufahrt über den Springorum-Radweg ist schlicht zu schmal und sowohl die Einfahrt in die geplante Notzufahrt als auch die Ausfahrt auf die Straße im Planungsgebiet sind zu eng. Löschfahrzeuge kommen nicht um die Kurve – der Mindest-Schleppkurvenradius ist nicht berücksichtigt worden! Man stelle es sich vor: in der Siedlung bricht ein Feuer aus und die Löschfahrzeuge können nicht hin, weil die offizielle Zufahrt zu dieser „Nadelöhr-Siedlung“ aus irgendwelchen Gründen verstopft ist – und der Ausschuss für Planung und Grundstücke hat die Verantwortung dafür weitergeschoben …..

Die Frage bleibt: warum stellt Martina Nr.1 (vermutlich in enger Absprache mit Martina Nr.2 von den Grünen) diesen Antrag. Sind etwa die zahlreichen anderen Kritikpunkte und Einwände der Bürger und TÖB so gravierend, dass sie die Kompetenz des Planungsausschusses übersteigen?

Da ist z.B. die Nicht-Beteiligung des RVR an der Planung! Der Nordwald gehört laut Masterplan Emscher-Lippe Park zum Freiraum. Es ist nach §4(1)1. des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) die Aufgabe des RVR Masterpläne zu erstellen und zu aktualisieren. Nach §6 ist vor einer Beschlussfassung bezüglich der Masterpläne sogar den Regionalräten in Arnsberg Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Kurzum: Mit der Inanspruchnahme der Nordwaldfläche greift die Verwaltung der Stadt Bochum in das „Hoheitsgebiet“ des RVR ein! Und der wurde am Verfahren überhaupt nicht beteiligt? Aber nein, bei genauerem Hinsehen war der RVR doch die ganze Zeit dabei. Ist nicht Frau Schmück-Glock (eine der überzeugtesten Befürworter des B-Planes 946) Vorsitzende der SPD-Fraktion im RVR?

… ganz nebenbei bemerkt: Der Investor geht schon jetzt davon aus, dass (nachdem der Planungsausschuss mit nur einer Gegenstimme den B-Plan durchgewunken hat) auch die anderen Gremien brav zustimmen werden und startet planmäßig mit dem Vertrieb am 5. Oktober

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Kritik der Linksfraktion: Der Bebauungsplan ist unökologisch

Ehemaliger Bahnhof Weitmar:

Unökologischer Bebauungsplan

Die Linke im Bochumer Rat kritisiert scharf das Verfahren, mit dem eine ‚hochwertige Neubausiedlung’ auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofs Weitmar durchgesetzt werden soll: »Gegen die Einwände der Linksfraktion hat der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 15. September ein positives Votum für den umstrittenen Bebauungsplan abgegeben. Auf dem Gelände des ehemaligen Weitmarer Bahnhofs will ein Investor bis zu 100 „hochwertige Wohneinheiten“ errichten. Dafür soll der Nordwald abgeholzt und die Zerstörung von Lebensräumen für seltene Tierarten in Kauf genommen werden. „Bereits im Juli haben wir in einer Stellungnahme an das Planungsamt unsere schwerwiegenden Bedenken geäußert und uns den Protesten des Landschaftsbeirates der Stadt Bochum angeschlossen“, sagt Horst Hohmeier.
„Wenn der Wald abgeholzt wird, wird damit eine wichtige Verbindung zwischen Biotopen zerstört. Das kann die geplante und möglicherweise sowieso ungeeignete Ausgleichsfläche am anderen Ende der Stadt nicht kompensieren. Außerdem liegt uns bis heute kein umfassendes und endgültiges Artenschutzgutachten vor. Ebenso fehlt immer noch ein landschaftspflegerischer Begleitplan.“
Bereits im April hat Die Linke  in der Bezirksvertretung Südwest eine Anfrage zu dem Bebauungsplan gestellt, bei der die Antwort bis heute aussteht. Wegen dieser Verfahrensfehler und Ungereimtheiten hat die Linksfraktion im Ausschuss für Planung und Grundstücke eine Verschiebung der Abstimmung gefordert – dem wurde jedoch nicht stattgegeben. „SPD, CDU und auch die Grünen haben ein positives Votum zu dem unökologischen Bebauungsplan abgegeben, obwohl die Belange von Natur und Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigt werden“, kritisiert Horst Hohmeier. „Richtig ist: Wir brauchen in Bochum dringend mehr Wohnraum, vor allem mehr kommunalen und sozialen Wohnungsbau. Dieses Projekt eines Investors, der damit wirbt, ein ‚Wohnungsbau-Spezialist für Exklusivität und beste Lagen’ zu sein, hilft bei den sozialen Problemen, die wir beim Thema Wohnen haben, aber nicht weiter. Und auf keinen Fall darf die Stadt Umwelt- und Artenschtutzauflagen aushebeln, nur um den Wünschen eines Investors Folge zu leisten. Wir werden das Verfahren weiter kritisch begleiten und uns weiter für ein Umdenken in Politik und Verwaltung einsetzen.“«

 (BO-alternativ vom 17.9.2015)
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Offener Brief zum geplanten Satzungsbeschluss des B-Plans

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Bochumer Parteien und Gremien,

mit der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20152192 sollen der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 15.09.2015, der Haupt- und Finanzausschuss am 23.09.2015, die Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29.09.2015 und schließlich der Rat der Stadt Bochum am 01.10.2015 über die in rekordverdächtiger Zeit von nur 6 Wochen (!) formulierte Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 946 – Ehemaliger Bahnhof Weitmar – entscheiden und diesen dann anhand der Begründung mit Umweltbericht als Satzung beschließen.

Ihnen wird aufgefallen sein, dass sowohl die Begründung als auch die Abwägung unvollständig und fehlerhaft sowie mit verschleiernder Aussagen und Unwahrheiten gespickt erfolgt ist, um die kritischen Stellungnahmen der TöB und der Öffentlichkeit weitestgehend abweisen zu können. Hier eine kleine Auswahl der zahllosen pikanten Aspekte dieses Bebauungsplanverfahrens:

  • Die Auslegung des Bebauungsplans ist fehlerhaft, unvollständig und nicht gesetzeskonform erfolgt.
  • Aus dem RFNP abgeleitete Bebauungspläne müssen dem RVR als TöB zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies ist nicht erfolgt.
  • In den Unterlagen zur Beschlussfassung fehlen alle Stellungnahmen der Fachämter, die beteiligt werden müssen und die von der Politik geforderte Stellungnahme der Feuerwehr scheint so brisant zu sein, dass sie ebenfalls nicht veröffentlicht wurde.
  • Die Verschiebung des Sanierungsplans, mit dem die Anlieferung externer kontaminierter Böden geregelt werden muss, in das nachgelagerte Baugenehmigungsverfahren, öffnet Tür und Tor zu unkontrollierbarer abfallrechtlicher Kriminalität.
  • Die hartnäckige Weigerung, notwendige BTEX-Untersuchungen im Gleisbereich durchzuführen, gefährdet die Gesundheit der zukünftigen Anwohner unnötig, nur um Kosten zu sparen (s. a. Seite 32 in den 24 Einwendungen der BI). Das ist ein Rückschritt in die Zeiten von Dorstfeld Süd, wo zahlreiche Menschen erkrankten und ihre gerade gebauten Häuser wegen Kokereialtlasten im Untergrund wieder abreißen lassen mussten.
  • Die notwendige Kartierung der vorhandenen schützenswerten Böden (Umweltbericht S. 35) wurde verweigert, weil man so spät im Verfahren nicht mehr feststellen wollte, dass das Gelände des Nordwaldes gar nicht bebaut werden darf.
  • Die berechtigten Bedenken von Landschaftsbeirat, BUND und AKU zu den Umweltaspekten wurden zum Teil mit Unwahrheiten weggewischt.
  • Bei den Abwägungen zur Verkehrssituation handelt es sich fast ausnahmslos um haarsträubende und nicht belegte Phantasiezahlen.

Wir ersparen Ihnen hier eine erneute Detailanalyse der Ihnen nun zum Satzungsbeschluss vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vorgelegten Dokumente, denn wir sind das Schreiben darüber genauso leid wie Sie das Lesen und werden stattdessen unsere Klagen gegen die Auslegung, die Abwägung und den gesamten Bebauungsplan vorbereiten, die zusätzliche Kosten für die Stadt Bochum erzeugen werden.

Wir möchten Ihnen aber zur Vorbereitung der o.g. vier Sitzungen eine Frage stellen, bevor Sie abstimmen:

Welche Not muss das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt haben, diesen mit Lücken und heißer Nadel gestrickten Bebauungsplan unbedingt vor dem Amtsantritt des neuen Stadtbaurats durchdrücken zu müssen. Wie merkwürdig, dass ihm seine Mitarbeiter eine Mitwirkung am Bebauungsplanverfahren Nr. 946 in aller Eile vorenthalten wollen und ihn stattdessen mit Gerichtsverfahren, staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und einer Dienstaufsichtsbeschwerde begrüßen, zu denen er dann u.a. der Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen muss, obwohl er das gesamte Bebauungsplanverfahren nicht zu verantworten hat.

Finden Sie das fair? Wäre es nicht viel sinnvoller, dem neuen Stadtbaurat die Gelegenheit zu geben, einen Einblick in das B-Planverfahren zu bekommen, um dann verantwortlich Stellung nehmen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

Bochum, den 13.09.2015

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Der Bahnhof Weitmar wird zum Thema im OB-Wahlkampf

Der Oberbürgermeister-Kandidat Horst Hohmeier (Die Linke) hat Initiativen die Möglichkeit eröffnet auf seinen Wahlkampfplakaten auf ihre Belange aufmerksam zu machen. Die Bürgerinitiative Bahnof-Weitmar hat 4  Themen, die in besonderem Maße die Vorgänge rund um den B-Plan  946 charakterisieren, in Absprache mit der Fraktion Die Linke, aufgegriffen:

1. Die Altlastenproblematik (abfallrechtlicher Kriminalität wird nach aktuellem Stand Tür und Tor geöffnet)

1. Die Altlastenproblematik (abfallrechtlicher Kriminalität wird nach aktuellem Stand Tür und Tor geöffnet)

Das Ignorieren des Masterplanes Freiraum

2. Das Ignorieren des Masterplanes Freiraum durch die Stadt und etliche Politiker (der Nordwald gehört eindeutig zum Freiraum)

Der Bestandsschutz für die Betriebe

3. Das Recht der ortsansässigen Betriebe auf Bestandsschutz wird bagatellisiert (eine 2 m hohe Schallschutzwand soll ermöglichen, Wohngrundstücke direkt neben die Lärm emittierenden Betriebe zu platzieren)

Der Grundstücksverkauf

4. Der Verkauf zweier, räumlich deutlich getrennter städtischer Grundstücke als ein Grundstück zum Preis von 60 €/qm

 

 

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Die Stadt Bochum plant einen „Natur- und Klimapark Springorum“ – eine gute Idee!

Es ist in der Tat ein richtiger und wichtiger Schritt, den die Stadt hier gehen will!

Oder ist es nur Propaganda?

Mit der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20151323 sollen der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 18.08.2015, die Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 01.09.2015 und der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 17.09.2015 die Entwicklung eines „Konzepts zur Entwicklung eines Natur- und Klimaparks für das ehemalige Springorumgelände in Bochum Weitmar“ beschließen, zu dem auch das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 946 um den ehemaligen Bahnhof Weitmar gehört.

Klimapark

Geplanter Bereich des Natur- und Klimaparks

In der o.g. Beschlussvorlage ist zu Beginn eine gute Idee formuliert:Nach detaillierter Bestandsanalyse seitens des Umwelt- und Grünflächenamtes hat dieser Raum eine herausragende Bedeutung und ein großes Potential für Biotopverbund, Natur und Landschaft einschließlich der Erholungsfunktion sowie das Stadtklima. Der ortskundige Leser fragt sich freudig, ob nun zusätzlich zu den planungsrechtlich bekannten Freiraum- und Biotopverbundflächen auch noch die großen Brachflächen mit ihrer „Natur auf Zeit“ im Sinne des Landesumweltministers NRW geschützt werden sollen. Nach anfänglicher Begeisterung folgt beim Lesen des nächsten Absatzes aber leider Ernüchterung, denn dort steht:

Dabei ist es vorrangiges Ziel, die nach Umsetzung aller derzeit laufenden Planungen verbleibenden Freiflächen für die drei genannten Funktionen:

– Biotopverbund

– Natur und Landschaft, Erholung

– Klima

dauerhaft zu erhalten und zu sichern sowie hinsichtlich dieser Funktionen und der vorhandenen Potentiale zu entwickeln und zu stärken.

Unter den „derzeit laufenden Planungen“ versteht der politisch interessierte Bürger Weitmars vor allem den Bebauungsplan Nr. 946 Ehemaliger Bahnhof Weitmar, dessen ca. 36.000 m² große Fläche im südlichen Teil des vorgeschlagenen Natur- und Klimaparks Springorum liegt. Ein nördliches Drittel (Nordwald) dieses Bebauungsplangebiets liegt in der Biotopverbundfläche VB 4509-0037 und ist planungsrechtlich vor Bebauung geschützt als Freiraum gemäß Masterplan Freiraum der Stadt Bochum. Die südlichen zwei Drittel des Bebauungsplangebiets entsprechen ungefähr der Fläche BO14 „Bahnhof Weitmar“ des RFNP aus dem Jahre 2010.

Zu den obigen „drei genannten Funktionen“ (Biotopverbund, Natur und Landschaft / Erholung, Klima) der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20151323 ist für das B-Plangebiet Nr. 946 u.a. Folgendes festzuhalten :

  • Im Steckbrief BO14 werden die Umweltauswirkungen bezüglich der Tiere, Pflanzen, der biologischen Vielfalt, der Landschaft und des Schutzgutes Wasser durch eine Bebauung als erheblich eingestuft.
  • Die aktuelle Planung am Bahnhof Weitmar widersetzt sich hinsichtlich der Schonung von Grünflächen, Klima und Umweltaspekten der regionalen und lokalen Umweltplanung sowie dem BauGB und dem BBodSchG.
  • Die Klimaanalyse der Stadt Bochum stellt für den Raum des Bebauungsplans sowohl Grünvernetzung als auch die Funktion als Ausgleichsraum dar. Die geplante Ausweisung der Flächen als Baugebiet widerspricht also den Ausweisungen als Grünvernetzung und Ausgleichsraum.
  • Am Bahnhof Weitmar soll eine Neuverdichtung stattfinden, die dem Landesentwicklungsplan NRW widerspricht.
  • Der Nordwald ist gemäß StrUP dem stadtökologischen Ausgleichsgebiet zuzuordnen, wozu mindestens Erhalt von Quantität und Qualität schutzwürdiger Biotope; generell null Prozent Netto-Neuversiegelung im Gesamtraum, Erhalt unzerschnittener Räume und schutzwürdiger Böden, Minderung von Luft- und Lärmbelastungen durch hohes Verkehrsaufkommen … zu entnehmen ist.
  • Selbst der im Auftrag des Investors (!) erstellte Umweltbericht stellt für die geplante Bebauung erhebliche Eingriffe und eine deutliche Schädigung für Klima, Natur und Umwelt fest, denn mit ein paar begrünten Dächern kann die massiv negative Ökobilanz des B-Plans nicht ausgeglichen werden.

Trotzdem hat die Verwaltung der Stadt Bochum den Bebauungsplan Nr. 946 Ehemaliger Bahnhof Weitmar mit aller Macht bis zur Auslegung durch die Gremien gepresst. Wie also ist die Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20151323 und insbesondere ihr erklärtes Ziel, die „nach Umsetzung aller derzeit laufenden Planungen verbleibenden Freiflächen … dauerhaft zu erhalten und zu sichern sowie hinsichtlich dieser Funktionen und der vorhandenen Potentiale zu entwickeln und zu stärken“ zu verstehen?

Es stellen sich folgende Fragen:

  • Welchen verwaltungsrechtlichen Status soll ein „Natur- und Klimapark Springorum“ in Bochum haben, wo die Verwaltung dieser Stadt bei ihren Planungen nachweislich weder ihre eigenen rechtsverbindlichen Masterpläne noch sonstige planungsrechtliche Vorgaben beachtet?
  • Warum soll die Biotopverbundfläche VB 4509-0037 nach dem Bau der Springorumallee – bei dem diese Biotopverbundfläche für immer vollständig zerschnitten wurde – erst noch weiter verkleinert werden (u.a. durch mehrere Baugebiete des Wohnbaulandkonzepts wie am ehemaligen Bhf. Weitmar), bevor die ohnehin längst geschützten Flächen einen weiteren „Schutzstatus“ erhalten, an den die Stadt Bochum sich nicht halten wird, sobald Interessenten für eine andere Nutzung auftauchen?
  • Handelt es sich nur um eine weitere städtische Förderung des Investors, der dann ein „Neues Wohngebiet im Natur- und Klimapark Springorum“ noch teurer vermarkten kann?
  • Oder ist der „Natur- und Klimapark Springorum“ am Ende nur plumpe Propaganda der Stadt Bochum, deren Verwaltung sehr wohl weiß, wie miserabel Bochum hinsichtlich Natur und Klima bzw. Grün-, Wald- und Biotopflächen etc. im Vergleich mit anderen Ruhrgebiets-Kommunen abschneidet?

Aus unserer Sicht muss der Nebensatz „nach Umsetzung aller derzeit laufenden Planungen“ vor der Beschlussfassung gestrichen werden. Nur wenn es heißt:

Dabei ist es vorrangiges Ziel, die aktuell verbliebenen Freiflächen für die drei genannten Funktionen: – Biotopverbund  –  Natur und Landschaft, Erholung –  3. Klima    dauerhaft zu erhalten und zu sichern hat Bochums Südwesten einen Vorteil durch den „Natur- und Klimapark Springorum“.

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Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar lässt nicht locker

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat  24 Einwendungen gegen den Bebauungsplan Nr. 946, mit dem ein großes Wohnprojekt auf dem Gelände in Weitmar gebaut werden soll, eingereicht. Außerdem wurde eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht wegen unkalkulierbarer Kostenrisiken eingelegt. Schließlich wurden der der Oberbürgermeisterim die Bedenken bzgl. der Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde mitgeteilt. In einer Pressemitteilung der Initiative heißt es zu den drei Punkten:  »Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat am 08.07.2015 beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum fristgerecht 24 Einwendungen zum Bebauungsplan Nr. 946 eingereicht. Die Einwendungen richten sich gegen die fehlerhafte Auslegung des Bebauungsplans, zahlreiche Planungsfehler, die Erzeugung unnötiger Kosten für die Stadt Bochum durch Anschlussplanungen sowie die Behinderung und Manipulation der Parteien und Gremien.
Die BI Bahnhof Weitmar forderte das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt im Anschreiben zu den Einwendungen auf, das Bebauungsplanverfahren sofort einzustellen weil:

  • die Auslegung des Bebauungsplans u.a. aufgrund unvollständiger und mangelhafter Unterlagen unzulässig ist,
  • die wesentlichen Entscheidungen im bisherigen Bebauungsplanverfahren durch Vortäuschung falscher Tatsachen durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt manipuliert wurden,
  • die vorgelegte Planung vorsätzlich gegen zahllose Planungsvorgaben, Gesetze und Regelwerke verstößt,
  • im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens unzulässige Grundstücksverkäufe seitens der Stadt Bochum getätigt wurden,
  • eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die im Bebauungsplan-Verfahren ausführenden Personen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vorliegt und die Staatsanwaltschaft Bochum im Be-bauungsplanverfahren strafrechtlich ermittelt.

2. Mit Schreiben vom 08.07.2015 beschwert sich die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar bei der Kommunalaufsicht über die Stadt Bochum wegen der Erzeugung und Verschleierung unkalkulierbarer Kostenrisiken im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 ehem. Bahnhof Weitmar. So werden durch fehlende Altlastenuntersuchungen und die Erlaubnis unzulässig hoch kontaminierte Böden ablagern zu dürfen unkalkulierbare Kostenrisiken durch mögliche Schadensersatzforderungen zukünftiger Anwohner erzeugt. Zudem hat das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Folgekosten für Anschlussplanungen (u. a. Kanalplanung, Rodungen und Abgrabungen am Nordwald und Bau einer Bedarfszufahrt) verschwiegen. Daher fordert die Bürgerinitiative die Offenlegung sämtlicher Folgekosten, die durch die Planungen am Bahnhof Weitmar entstehen.

3. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum hat die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen des Stadtplanungsamtes einem Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes übertragen. Um den Mitarbeiter nicht in ein Spannungsfeld von Auftraggeberin, Vorgesetzten/Kollegen und Aufklärungswillen geraten zu lassen, schlägt die Bürgerinitiative mit Schreiben vom 09.07.2015 vor, die Dienstaufsichtsbeschwerde von einer unabhängigen Behörde, wie zum Beispiel dem Stadtplanungsamt einer Nachbarstadt überprüfen zu lassen.
Die Einwendungen und Briefe der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar sind www.bahnhof-weitmar.de einzusehen. Sehen Sie auch einen Film auf bochumschau.tv über den Bahnhof Weitmar.«

(bo-alternativ vom 11.7.2015)

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„Angriff“ auf die Verwaltung und die Stadt

WAZ-26.6.2015

WAZ Artikel vom 26.6.2015

Waz-26-06-2015

WAZ Artikel vom 26.6.2015 (Lokales)

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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Bochum

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 22.01.2014, 27.01.2014, 20.02.2014 und 04.03.2014 (Az: 35.2.1-2.6-BO-1/14) hatten wir uns über das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum unter folgenden Stichworten im Bebauungsplanverfahren Nr. 946 Ehemaliger Bahnhof Weitmar (im Folgenden: B-Plan 946) bei der Kommunalaufsicht beschwert:

  • Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung
  • Verzicht auf Einnahmen zulasten der Stadtkasse
  • Planungsrechtliche Fehler zugunsten des Investors (Immissionsschutz, Wohnbaulandkonzept, beschleunigtes Bebauungsplanverfahren)
  • Irreführung der Kommunalpolitik und Bürger / Täuschung des RVR

Die damals in Ihrem Hause für die Bearbeitung unserer Beschwerden Verantwortlichen haben unser Anliegen leider nicht ernst genommen, sondern u.a. behauptet, dass noch keine fehlerhaften Entscheidungen seitens der Stadt Bochum gefällt worden seien und somit kein Handlungsbedarf seitens der Kommunalaufsicht bestünde. Nicht einmal unserer Bitte, hinsichtlich des in unmittelbarer Nähe der Anwohnerhäuser geplanten tiefgründigen Festgesteinsabbaus mäßigend auf die Stadt Bochum einzuwirken, wurde entsprochen.

Daraufhin bescheinigten wir der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 04.05.2014 das Versagen ihrer Kontrollfunktion. Mit der am 08.06.2015 erfolgten Auslegung des B-Plans Nr.946 Ehemaliger Bahnhof Weitmar werden jetzt Fakten geschaffen, weshalb wir nachfolgend Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts Bochum wegen folgender Punkte einlegen:

  1. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum hat bei dem Verkauf städtischer Grundstücke und ihrer Einbeziehung in den B-Plan vorsätzlich gelogen, um die Entscheidung zum Verkauf der Grundstücke zum Dumpingpreis zu manipulieren und dadurch den Investor zu fördern. Wir erheben den Vorwurf der Untreue (s.a. unsere Schreiben aus 2014).

1.1 Die Grundstücke des Nordwalds wurden als zu „revitalisierende“ Brachfläche dargestellt, dabei handelt es sich bei dem Nordwald gemäß Masterplan Freiraum Bochum eindeutig um Freiraum, der gemäß BWaldG nachweislich aus natürlichem, schützenswerten Boden und Wald besteht. Dies war den Verantwortlichen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts nachweislich schon vor Beginn des B-Planverfahrens bekannt. Dieser Umstand wurde trotz zahllos eingelegter Rechtsbehelfe vorsätzlich verschwiegen, um den Preis der städtischen Grundstücke zugunsten des Investors zu drücken.

1.2 Der Verkauf des Schulgrundstücks zum Dumpingpreis und seine Einbeziehung in das B-Plangebiet wurde mit der Aussage manipuliert, es sei nur von der 7 m tiefer liegenden Fläche des ehemaligen Bahnhofs Weitmar zu erschließen, obwohl es schon immer zur Karl-Friedrich-Straße, also der dem Bahnhof abgewandten Seite auf gleichem Höhenniveau erschlossen war. Die Aussage der Stadt Bochum war also eine vorsätzliche Lüge, um den Verkaufspreis zugunsten des Investors zu drücken, denn das Schulgrundstück soll nun für diese angeblich einzige Erschließungsmöglichkeit zum Bahnhofsgelände mit hohen Risiken für die Anwohner mindestens 7 m tief abgegraben werden.

  1. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt behauptet in einer Stellungnahme an die Bezirksvertretung Bochum-Südwest und auch in dem inzwischen ausgelegten B-Plan, dass die in unmittelbarer Nähe zu Anwohnern liegenden, zur tiefgründigen Abgrabung (s.a. Punkt 1.2) vorgesehenen, städtischen Grundstücke, bodengutachterlich untersucht worden seien und außergewöhnliche Erschütterungen nicht zu erwarten seien. Diese Behauptung ist eine gezielte Lüge, um die Entscheidung zur Auslegung des B-Plans zu manipulieren. Es liegen für die zum Dumpingpreis verkauften städtischen Grundstücke keinerlei Gutachten vor, in denen die durch die geplante Abgrabung erzeugten Erschütterungen erwähnt oder gar beurteilt werden.
  2. Das zum B-Plan gehörende ehemalige Bahnhofsgelände ist mit Altlasten kontaminiert, deren vollständige Untersuchung (u. a. BTEX in der Bodenluft des Gleisbereiches) vor der Auslegung des B-Plans vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wiederholt verweigert wurde. Zudem soll das B-Plangelände gemäß ausliegendem B-Plan vollständig mit extern anzulieferndem kontaminierten Boden morphologisch angehoben werden, der unzulässig hoch mit u.a. krebserregenden Stoffen belastet sein wird (Z 1.2 nach LAGA 1997). Es sind keine Schutzmaßnahmen für Anwohner und Grundwasser geplant. Hier werden vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt auf abfallrechtlich kriminellem Weg Kostenvorteile für den Investor geschaffen, der an der Errichtung dieser Deponie im Wohngebiet Geld verdienen wird. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt schafft hier zudem auf abfallrechtlich kriminelle Weise ein hohes Kostenrisiko, denn die zukünftigen Anwohner werden – mit oder ohne Schadensfall – zukünftig zu Recht die Stadt Bochum für möglicherweise auftretende Erkrankungen und den Wertverlust ihrer Grundstücke haftbar machen.

Zu den o.g. Punkten 1-3 wurden rechtzeitig vor allen Entscheidungen Rechtsbehelfe eingelegt, so dass die vorsätzliche Handlungsweise des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes dokumentiert ist.

Wir fordern Sie hiermit auf, uns schriftlich mitzuteilen, ob Sie diesmal bereit sind, unsere Beschwerde ernsthaft zu prüfen und ggf. die entsprechenden dienstrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. In diesem Fall übersenden wir Ihnen gerne die vollständigen Unterlagen zu den Punkten 1-3 dieser Beschwerde.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass inzwischen die Staatsanwaltschaft Bochum zum B-Plan 946 ermittelt, die eine Kopie dieses Schreibens und unsere vollständige Dokumentation des B-Planverfahrens Nr. 946 erhält.

Des Weiteren fordern wir Sie auf, für einen sofortigen Stopp des B-Planverfahrens Nr. 946 und die Umsetzung folgender Punkte zu sorgen:

  1. Rücktritt der Stadt Bochum vom Kaufvertrag der städtischen Grundstücke und Verzicht auf diese Flächen im B-Plangebiet.
  2. Durchführung vollständiger Altlastenuntersuchen auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände und Festlegung eines Verbots der Anlieferung unzulässig hoch kontaminierter Böden im B-Plan Nr. 946.
  3. Ermittlung sämtlicher durch den vorsätzlich fehlerhaften und unvollständigen B-Plan Nr. 946 entstehenden Kostenrisiken (Altlasten, Entwässerung, Straßenbau etc.) für die Stadt Bochum.

Mit freundlichen Grüßen am 22.6.15 abgeschickt an den Regierungspräsidenten Arnsberg

 

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Hat die Stadt die Entwässerung im Griff?

Überflutung1

Die überflutete Pferdekoppel des Reitstalls Mateos nach dem Gewitter vom 28.Juli 2014. Die Straße „An der Holtbrügge“ verläuft im Hintergrund ca. 6 Meter höher gelegen quer zu diesem Tal.

Dieses Bild wurde nach einem Sommergewitter am 28.Juli 2014 auf dem Reiterhof Matheos aufgenommen. Es zeigt eine überflutete Pferdekoppel, unter der ein parallel zu einem Quellbach des Maarbachs verlaufender Kanal (DN 900) die abfließenden Wassermassen nicht mehr halten konnte. Die Gullideckel flogen hoch und das Wasser spritzte fontänenhaft heraus.

Überflutung4

Der „Mateosfluss“ während des Gewitters in Richtung Wiesental

Während des Gewitters entstand ein bis zu 7 Metern breiter „Fluss“ aus Regen- aber auch aus Abwasser, denn beides wird in diesen Kanal eingeleitet.

Jetzt sollen zusätzlich sowohl das Schmutz- als auch das Regenwasser des in der Entstehung befindlichen Neubaugebietes an der Franziskusstraße (65 Einfamilienhäuser, 1 MFH) durch diesen Kanal geleitet werden. Dies lässt sich aus der Formulierung im B-Plan 928 (Begründung S.23) jedenfalls so ableiten. Wohlgemerkt: auch das komplette Niederschlagswasser, denn da das Neubaugebiet mit kontaminiertem RCL 2-Material verfüllt und aufgeschüttet wurde, darf das Regenwasser nicht einfach so ins Grundwasser versickern. Eine Wassersperre musste eingebaut werden, was zur Folge hat, dass das Regenwasser zusammen mit dem Abwasser schlussendlich auch im DN 900 landet.

Überflutung2

…wer kommt in einem solchen Fall eigentlich für die Schäden auf?

Doch damit nicht genug! Auch das Abwasser der geplanten Siedlung am Bahnhof Weitmar (mittlerweile 121 mögliche Wohneinheiten) soll ebenfalls durch diesen Kanal abfließen. Zweifel sind angebracht, dass dieser Kanal das bewältigen kann!

Die Bürgerinitiative jedenfalls wünscht dem Reitstall Matheos in Zukunft wenig Gewitter und viel Glück!

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