Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Bochum

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 22.01.2014, 27.01.2014, 20.02.2014 und 04.03.2014 (Az: 35.2.1-2.6-BO-1/14) hatten wir uns über das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum unter folgenden Stichworten im Bebauungsplanverfahren Nr. 946 Ehemaliger Bahnhof Weitmar (im Folgenden: B-Plan 946) bei der Kommunalaufsicht beschwert:

  • Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung
  • Verzicht auf Einnahmen zulasten der Stadtkasse
  • Planungsrechtliche Fehler zugunsten des Investors (Immissionsschutz, Wohnbaulandkonzept, beschleunigtes Bebauungsplanverfahren)
  • Irreführung der Kommunalpolitik und Bürger / Täuschung des RVR

Die damals in Ihrem Hause für die Bearbeitung unserer Beschwerden Verantwortlichen haben unser Anliegen leider nicht ernst genommen, sondern u.a. behauptet, dass noch keine fehlerhaften Entscheidungen seitens der Stadt Bochum gefällt worden seien und somit kein Handlungsbedarf seitens der Kommunalaufsicht bestünde. Nicht einmal unserer Bitte, hinsichtlich des in unmittelbarer Nähe der Anwohnerhäuser geplanten tiefgründigen Festgesteinsabbaus mäßigend auf die Stadt Bochum einzuwirken, wurde entsprochen.

Daraufhin bescheinigten wir der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 04.05.2014 das Versagen ihrer Kontrollfunktion. Mit der am 08.06.2015 erfolgten Auslegung des B-Plans Nr.946 Ehemaliger Bahnhof Weitmar werden jetzt Fakten geschaffen, weshalb wir nachfolgend Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts Bochum wegen folgender Punkte einlegen:

  1. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum hat bei dem Verkauf städtischer Grundstücke und ihrer Einbeziehung in den B-Plan vorsätzlich gelogen, um die Entscheidung zum Verkauf der Grundstücke zum Dumpingpreis zu manipulieren und dadurch den Investor zu fördern. Wir erheben den Vorwurf der Untreue (s.a. unsere Schreiben aus 2014).

1.1 Die Grundstücke des Nordwalds wurden als zu „revitalisierende“ Brachfläche dargestellt, dabei handelt es sich bei dem Nordwald gemäß Masterplan Freiraum Bochum eindeutig um Freiraum, der gemäß BWaldG nachweislich aus natürlichem, schützenswerten Boden und Wald besteht. Dies war den Verantwortlichen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts nachweislich schon vor Beginn des B-Planverfahrens bekannt. Dieser Umstand wurde trotz zahllos eingelegter Rechtsbehelfe vorsätzlich verschwiegen, um den Preis der städtischen Grundstücke zugunsten des Investors zu drücken.

1.2 Der Verkauf des Schulgrundstücks zum Dumpingpreis und seine Einbeziehung in das B-Plangebiet wurde mit der Aussage manipuliert, es sei nur von der 7 m tiefer liegenden Fläche des ehemaligen Bahnhofs Weitmar zu erschließen, obwohl es schon immer zur Karl-Friedrich-Straße, also der dem Bahnhof abgewandten Seite auf gleichem Höhenniveau erschlossen war. Die Aussage der Stadt Bochum war also eine vorsätzliche Lüge, um den Verkaufspreis zugunsten des Investors zu drücken, denn das Schulgrundstück soll nun für diese angeblich einzige Erschließungsmöglichkeit zum Bahnhofsgelände mit hohen Risiken für die Anwohner mindestens 7 m tief abgegraben werden.

  1. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt behauptet in einer Stellungnahme an die Bezirksvertretung Bochum-Südwest und auch in dem inzwischen ausgelegten B-Plan, dass die in unmittelbarer Nähe zu Anwohnern liegenden, zur tiefgründigen Abgrabung (s.a. Punkt 1.2) vorgesehenen, städtischen Grundstücke, bodengutachterlich untersucht worden seien und außergewöhnliche Erschütterungen nicht zu erwarten seien. Diese Behauptung ist eine gezielte Lüge, um die Entscheidung zur Auslegung des B-Plans zu manipulieren. Es liegen für die zum Dumpingpreis verkauften städtischen Grundstücke keinerlei Gutachten vor, in denen die durch die geplante Abgrabung erzeugten Erschütterungen erwähnt oder gar beurteilt werden.
  2. Das zum B-Plan gehörende ehemalige Bahnhofsgelände ist mit Altlasten kontaminiert, deren vollständige Untersuchung (u. a. BTEX in der Bodenluft des Gleisbereiches) vor der Auslegung des B-Plans vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wiederholt verweigert wurde. Zudem soll das B-Plangelände gemäß ausliegendem B-Plan vollständig mit extern anzulieferndem kontaminierten Boden morphologisch angehoben werden, der unzulässig hoch mit u.a. krebserregenden Stoffen belastet sein wird (Z 1.2 nach LAGA 1997). Es sind keine Schutzmaßnahmen für Anwohner und Grundwasser geplant. Hier werden vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt auf abfallrechtlich kriminellem Weg Kostenvorteile für den Investor geschaffen, der an der Errichtung dieser Deponie im Wohngebiet Geld verdienen wird. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt schafft hier zudem auf abfallrechtlich kriminelle Weise ein hohes Kostenrisiko, denn die zukünftigen Anwohner werden – mit oder ohne Schadensfall – zukünftig zu Recht die Stadt Bochum für möglicherweise auftretende Erkrankungen und den Wertverlust ihrer Grundstücke haftbar machen.

Zu den o.g. Punkten 1-3 wurden rechtzeitig vor allen Entscheidungen Rechtsbehelfe eingelegt, so dass die vorsätzliche Handlungsweise des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes dokumentiert ist.

Wir fordern Sie hiermit auf, uns schriftlich mitzuteilen, ob Sie diesmal bereit sind, unsere Beschwerde ernsthaft zu prüfen und ggf. die entsprechenden dienstrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. In diesem Fall übersenden wir Ihnen gerne die vollständigen Unterlagen zu den Punkten 1-3 dieser Beschwerde.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass inzwischen die Staatsanwaltschaft Bochum zum B-Plan 946 ermittelt, die eine Kopie dieses Schreibens und unsere vollständige Dokumentation des B-Planverfahrens Nr. 946 erhält.

Des Weiteren fordern wir Sie auf, für einen sofortigen Stopp des B-Planverfahrens Nr. 946 und die Umsetzung folgender Punkte zu sorgen:

  1. Rücktritt der Stadt Bochum vom Kaufvertrag der städtischen Grundstücke und Verzicht auf diese Flächen im B-Plangebiet.
  2. Durchführung vollständiger Altlastenuntersuchen auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände und Festlegung eines Verbots der Anlieferung unzulässig hoch kontaminierter Böden im B-Plan Nr. 946.
  3. Ermittlung sämtlicher durch den vorsätzlich fehlerhaften und unvollständigen B-Plan Nr. 946 entstehenden Kostenrisiken (Altlasten, Entwässerung, Straßenbau etc.) für die Stadt Bochum.

Mit freundlichen Grüßen am 22.6.15 abgeschickt an den Regierungspräsidenten Arnsberg

 

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