Fragen an das Bauamt der Stadt Bochum

Mit Hinblick auf einige Ungereimtheiten beim aktuellen Verfahrensweg stellen wir Fragen an das Bauamt der Stadt Bochum:

Während der Gründungsversammlung wurde folgende Frage aufgeworfen, die zu beantworten wir Sie hiermit bitten möchten.
Der Bezirksvertretung Bochum Südwest wurde am 26.6.2013 die Karte der Stadt Bochum(Bebauungsplan Nr. 946 – ehemaliger Bahnhof Weitmar -), auf der die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs zu sehen ist, zusammen mit der Beschlussvorlage und dem städtebaulichen Vorentwurf von Herrn Adams vorgelegt. Auf dieser Karte verläuft der „Radweg Springorum Bahn“ deutlich erkennbar geradlinig über das Bahnhofsgelände auf dem Gleisbett, das in geradliniger Weiterführung in Richtung Dahlhausen führt.

Seit einiger Zeit werden allerdings Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Springorum-Kraftwerkes sowie im „Holtbrüggen-Park“ getätigt (Baumfällungen und Verdichtungsarbeiten). Eine Anfrage beim RVR ergab, dass die Stadt Bochum angeordnet hätte, den „Springorum Radweg“ nördlich der eigentlich geplanten Trassenführung (vgl. Stadt Bochum: Perspektive Bochum 2015, Juli 2004) um das Gelände des Güterbahnhofs Weitmar herum zu errichten.

Nun zur Frage:

  1. Wer hat wann diese Verlegung beschlossen?
  2. Ist diese Verlegung planfestgestellt?

Die Verlegung ist unseres Erachtens problematisch, da es sich um eine Versiegelungsmaßnahme in einem Landschaftsschutzgebiet handelt (siehe Regionaler Flächennutzungsplan), denn der Radweg soll asphaltiert werden. Eine weitere Problematik besteht dahin, dass dieser umgelegte Weg direkt an einer ca. 400 qm großen Fläche vorbeiführt, auf der teer- und asphalthaltiger Bauschutt abgekippt wurde. Bombenuntersuchungen wurden durchgeführt, aber ist diese Streckenführung auch auf Altlasten untersucht worden? Greift die Radwegtrasse im weiteren Verlauf in die Deponieabdichtung der überwachungsbedürftigen Deponie an der Holtbrügge ein? Im Bereich der Deponieabdeckung ist die Trasse jedenfalls abgesteckt.

Das Schreiben im Original

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