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RN – Artikel vom 11.2.2014 – Offener Brief an den Umweltminister
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Offener Brief an den Umweltminister (9.2.2014)
Vernichtung von Wald in Bochum hier: Bebauungsplan Nr. 946 – ehem. Bahnhof Weitmar
Sehr geehrter Herr Minister Remmel,
bezugnehmend auf die Presseberichte zur Studie über die Folgen des Orkans Kyrill wenden wir uns an Sie, weil Sie die Erhöhung des Waldflächenanteils in NRW fordern. Wir können uns Ihrer Forderung nur anschließen und möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass in unserer Heimatstadt Bochum sogar Waldflächen sinnlos vernichtet werden, nur damit ein einzelner Investor seine Baupläne umsetzen kann.
In unserem ehemals grünen Stadtteil Weitmar, in dem in den letzten Jahrzehnten die Wohnbebauung bereits massiv verdichtet wurde, ist aktuell der Neubau von mehr als 400 Wohneinheiten geplant (überwiegend Einfamilienhäuser).
Jetzt soll im Bebauungsplangebiet Bahnhof Weitmar (ca. 2,8 ha), wo ein Bauträger 78 Einfamilienhäuser bauen möchte, ein städtisches Waldgrundstück (ca. 0,8 ha) abgeholzt und dessen aus dem übrigen Landschaftsbild herausragender felsiger Untergrund bergbaulich abgetragen werden. Bei einem Verzicht auf das städtische Waldgrundstück könnte der Investor immer noch mehr als 60 Einfamilienhäuser auf dem Bahngelände errichten, was aus unserer Sicht mehr als ausreichend ist – angesichts der aktuellen Stadtplanung in unserem Stadtteil.
Unser Wald ist zwar nicht sehr groß, stellt aber für uns Anwohner einen wichtigen Feinstaub- und Lärmschutzgürtel zur nahen Autobahn 448 dar, liefert Sauerstoff und bindet Kohlendioxid. Untersuchungen der Unteren Forstbehörde ergaben, dass es sich bei dem Wald um Wald im Sinne des BWaldG handelt. Er ist Teil der LANUV-Biotopverbundfläche VB 4509-008, die durch die derzeitige Stadtplanung in den nächsten Jahren ohnehin schon um weitere 4 ha verkleinert werden soll. Die Stadt Bochum weigert sich anzuerkennen, dass es sich hier um einen echten Wald handelt und dass zudem beim Abbau des felsigen Untergrundes in einem Altbergbaugebiet erhebliche bergbauliche Risiken (Entstehung von Bergschäden an direkt umliegenden Wohngebäuden) eingegangen werden.
Wir fragen uns, warum hier hartnäckig an der Vernichtung einer Biotopfläche festgehalten werden soll, angesichts der Tatsache, dass Bochum bei den Biotop-Anteilen im Ruhrgebiet den vorletzten Platz einnimmt. Wir möchten betonen, dass wir nichts gegen eine Bebauung des Bahngeländes einzuwenden haben, es kann aber nicht sein, dass ausschließlich zur Gewinnmaximierung eines einzelnen Investors hier ein wertvolles Biotop und Naherholungsgebiet vernichtet wird.
Die Bürgerinitiative hat zahlreiche Versuche unternommen die Stadtverwaltung, die Fraktionen des Rates der Stadt Bochum und die Bezirksvertretung von der ökologischen und auch ökonomischen Unsinnigkeit dieser Waldvernichtung zu überzeugen (siehe auch http://bahnhof-weitmar.de/). Doch es ist so, als laufe man gegen eine Wand! Dabei rühmt sich die Stadt Bochum in der Öffentlichkeit für ihre erfolgreiche Klimaschutzpolitik.
Wir haben deshalb auch an die Verantwortung der Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum für die Erhaltung der Wohn- und Lebensqualität der ortsansässigen Bevölkerung appelliert und hoffen weiterhin auf einen Erfolg unserer Bemühungen zur Rettung des Waldes.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar
Bochum, den 09.02.2014
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RN-Artikel vom 7.2.2014 – Übergabe der Unterschriften
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WAZ – Artikel vom 7.2.2014 – Abgabe der Unterschriften
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WAZ – Artikel vom 6.2.2014 – Rüffel für den Investor
Natürlich kann man die beiden Eckgrundstücke am Markt anbieten. Sie haben zusammen eine Fläche von ca. 1500qm und sind erschlossen. Geht man von einem vergleichsweise geringen Verkaufspreis von 200 €/qm aus, dann haben allein diese beiden Grundstücke einen Wert von ca. 300.000 €!
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WAZ – Artikel vom 5.2.2014 – Grünes Licht für den Verkauf
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RN – Artikel vom 4.2.2014 – Baumfällungen gestoppt
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Investor fällt Bäume ohne Genehmigung
Nun ist es amtlich: Auf dem Gelände des ehem. Bahnhof Weitmar sollen Fakten geschaffen werden, um die besorgte Öffentlichkeit noch vor Feststellung des Bebauungsplanes vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Ohne Genehmigung hat heute ein im Auftrag der Fa. Adams Immobilien aus Essen handelndes Baumfällungs-Unternehmen (Fa. C. Ribbrock) aus Waltrop mit Baumfällungsarbeiten begonnen und auf dem Bahngelände bereits mehr als 100 Bäume (bis ca. 7 m Höhe) gefällt. Das eingeschaltete Grünflächenamt der Stadt Bochum hat die Baumfällungen sofort gestoppt und bis auf weiteres untersagt, weil seitens der Fa. Adams Immobilien noch überhaupt kein Antrag auf Fäll-Genehmigung gestellt wurde. Dieser Antrag kann nach Auskunft des Grünflächenamtes auch erst dann gestellt werden, wenn ein artenschutzrechtliches Gutachten vorliegt. Dieses Gutachten liegt dem Amt aber bisher noch nicht vor.
Die Fa. Adams muss von der Fällaktion gewusst haben, denn kurz zuvor waren noch mehrere Vertreter der Firma vor Ort. Kurz danach rückte der Fälltrupp an. Mit einer Bodenfräse wurde auf einer Länge von etwa 300 Metern ein Grünstreifen mit Strauchwerk beseitigt. Gleichzeitig wurden mit Kettensägen mehr als 100 junge Bäume gefällt.
Führende Politiker der Stadt haben der Bürgerinitiative kürzlich zugesagt, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein landschaftspflegerisches Gutachten erstellt werden soll. Wenn aber keine Bäume mehr vorhanden sind, was sollen die zuständigen Behörden (u. a. die Untere Forstbehörde) dann noch begutachten?
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Pressemitteilung vom 2.Februar 2014
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar richtet einen Appell an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
Um die Bochumer Bürger noch vor einem Termin zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor vollendete Tatsachen zu stellen, sollen möglichst schnell mehrere städtische Grundstücke im Bereich des Bebauungsplangebietes des ehem. Bahnhof Weitmar zum Dumpingpreis ohne öffentliche Ausschreibung an einen Investor verkauft werden. Der Beschluss zum Verkauf soll bereits am Dienstag, dem 04.02.2014 im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung erfolgen.
Da bisher noch keine Ermittlungsergebnisse der Kommunalaufsicht zu den Beschwerden der BI hinsichtlich Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung und Veruntreuung der Stadt Bochum zugunsten eines Investors vorliegen, hat die Bürgerinitiative in einem Schreiben an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses appelliert, den Verkauf jetzt noch nicht zu beschließen, zumal kurzfristig auch zwei städtische Grundstücke außerhalb des Bebauungsplangebietes ohne öffentliche Ausschreibung mitverkauft werden sollen. Über die plötzliche Verkaufsabsicht wurde die Öffentlichkeit erst am 27.01.2014 im Rahmen einer Verwaltungsvorlage informiert. Bereits eine Woche später soll der Verkauf der beiden Grundstücke im Wirtschaftsausschuss durchgewinkt werden.
Die beiden Grundstücke – an der Ecke Karl-Friedrich-Straße / An der Holtbrügge gelegen – sind durch eine markante Geländestufe vom eigentlichen Bebauungsplangebiet getrennt und mit einem alten Baumbestand (u. a. 13 Bäume unter Baumschutzsatzung) bewachsen. Der große Höhenunterschied des Geländes (ca. 7 m) wird durch ein mächtiges Sandsteinvorkommen verursacht. Falls unter dem Vorwand einer notwendigen Geländeeinebnung geplant ist, auch diesen Fels zur Wiederauffüllung der schadstoffkontaminierten Altlastenflächen auf dem Bahngelände abzubauen – wie beim nördlichen Waldgrundstück beabsichtigt – entsteht hier ein weiterer Rohstoffgewinnungsbetrieb, der ohne Genehmigung im städtischen Innenbereich betrieben würde. Sollte der äußerst harte Sandstein inmitten vorhandener Wohnbebauung abgebaut werden, befürchten die umliegenden Anwohner die Entstehung von Bergschäden an ihren Gebäuden durch abbaubedingte Erschütterungen.
Um die Öffentlichkeit von Informationen zum geplanten Grundstücksverkauf abzuschneiden, werden Mitteilungen mit Bezug zum Bebauungsplan Nr. 946 inzwischen in den nichtöffentlichen Teil von Ausschuss-Sitzungen verlagert und öffentliche Vorlagen (angeblich aus Datenschutzgründen) ohne Inhalt herausgegeben.
Inzwischen wurde eine Frage der Bürgerinitiative allerdings geklärt, auch wenn das Stadtplanungsamt hier noch dementiert. Bei dem nördlichen Wald handelt es sich nicht um „Wald auf Zeit“, sondern um Wald (nach § 2 BWaldG) auf natürlichem Boden. Ein Roden des Waldes und ein Abtragen des Hügels wären ein klarer Eingriff in die Natur und Landschaft (nach § 4 Landschaftsgesetz NRW bzw. § 14 BNatG) und daher zu untersagen!
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar
Bochum, den 02.02.2014
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WAZ – Artikel vom 31.1.2014
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RN – Artikel vom 30.1.2014
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Waz – Artikel vom 29.1.2014
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RN – Artikel vom 29.1.2014
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Schreiben an die Fraktionen und die Oberbürgermeisterin zum Thema „Immissions-Schutz“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Bochum fördert die Interessen eines potenziellen Investors, der auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofs Weitmar und angrenzenden städtischen Waldflächen Einfamilienhäuser (Bebauungsplan 946) errichten möchte. In der öffentlichen Diskussion blieben u. a. wesentliche Forderungen des Immissionsschutzes bisher unberücksichtigt.
Der zurzeit öffentlich verfügbare Bebauungsplanentwurf 946 für das Gelände des ehemaligen Bahnhofs Weitmar und der angrenzenden städtischen Waldgrundstücke sieht eine dichte Bebauung mit 78 Wohneinheiten vor, die im Südosten bis unmittelbar an die Grenze von zwei Gewerbebetrieben reicht (Hartmann GmbH & Co. KG, Automobilservice Wagener Ltd.), deren Anlagen Lärm emittieren. Für die derzeitigen Nachbarn dieser Betriebe verursachen die Lärmemissionen aufgrund einer geeigneten betrieblichen Bauweise und entsprechenden Schallschutzmaßnahmen keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Unabhängig davon, ob es sich bei den beiden Gewerbebetrieben im Sinne des BImSchG um genehmigungsbedürftige Anlagen (mit einer Genehmigung nach BImSchG) oder um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (mit Anforderungen zum Immissionsschutz in der Baugenehmigung) handelt, sind auch bei einer im Zuge neuer Planungen heranrückenden Bebauung die jeweiligen genehmigungsrechtlichen Auflagen für die Anlagen der Betriebe ggf. nachträglich zu erfüllen.
Aus diesem Grund kommt gemäß Abstandserlass NRW 2007 (RdErl. d. MKULNV – V-3 – 8804.25.1 v. 6.6.2007) dem ausreichenden Abstand zwischen Industrie- und Gewerbebetrieben einerseits und Wohngebieten andererseits in der Bauleitplanung insbesondere bei Neuplanungen besondere Bedeutung zu, da es auch bei bestimmungsgemäßem Betrieb emittierender Anlagen trotz eingehaltenem Stand der Technik zu erheblichen Nachteilen oder Belästigungen z. B. durch Geräusche kommen kann. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen den einzelnen Interessengruppen wurden in diesem Erlass Abstände u. a. hinsichtlich des Lärmschutzes festgesetzt. Die Abstandsliste ist anzuwenden zur Gewährleistung ausreichender Abstände zwischen gewerblichen/industriellen Anlagen und Wohngebieten sofern diese an vorhandene oder geplante Gewerbe- und Industriegebiete heranrücken.
Aus diesem Grund verweisen wir vorsorglich auch auf § 50 BImSchG: „Bei raumbedeutsamen Planungen … sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen
Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen … auf die
ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete … so weit wie möglich
vermieden werden …“.
Anhand zahlreicher Beispiele aus der Wirtschaft ist belegbar, dass bei Nichteinhaltung der
entsprechenden Abstände Klagen der neuen Anwohner gegen die Lärm-Emissionen der
Unternehmen Hartmann GmbH & Co. KG (z. B. rückwärtsfahrende Gabelstapler) und
Automobilservice Wagener Ltd. (z. B. Karosseriearbeiten) erfolgreich sein würden. Die
beiden Unternehmen wären also bei einer Umsetzung der bisher vorliegenden
Bebauungsplanung zu investitionsintensiven Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet, die einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen und somit die Arbeitsplätze der
Beschäftigten gefährden würden.
Nach den vorangegangenen Ausführungen gibt es zur Vermeidung von wirtschaftlichem
Schaden der beiden Gewerbebetriebe nur zwei Alternativen für den Bebauungsplan 946:
Alternative 1:
Die vorgeschriebenen Abstandsradien zwischen den Betrieben und der neuen Bebauung
von 100 m (Automobilservice Wagener Ltd. – Abstandsklasse VII) bzw. 200 m (Hartmann
GmbH & Co. KG – Abstandsklasse V) werden gemäß Abstandserlass 2007 eingehalten. Die Anlage 1 zu diesem Schreiben skizziert ein entsprechendes Beispiel (mit Berücksichtigung der ursprünglichen Trasse des Springorum-Radwegs).
Alternative 2:
Der potenzielle Investor wird z. B. über den Bebauungsplan verpflichtet, zum Schutz der
beiden Betriebe vor Anwohnerklagen geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu errichten. Diese Alternative enthält wegen des (z. B. bei im Bebauungsplan unzulänglich definierten
Schallschutzmaßnahmen) rechtlich immer vorrangigen Anspruchs der herangerückten
Anwohner auf Immissionsschutz ein entschieden zu hohes Risiko für die Gewerbebetriebe.
Aus diesem Grund wurde keine entsprechende Skizze erstellt.
Beide Alternativen können noch problemlos in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des
potenziellen Investors eingehen, da der Vertrag zum kürzlich erfolgten Kauf des
Bahngrundstücks durch den Investor wegen des bisher fehlenden Bebauungsplans mit
Sicherheit eine Ausstiegsklausel enthält.
Abschließend fordern wir zum wiederholten Mal eine Berücksichtigung der privaten und
gewerblichen Anwohnerinteressen, da die Stadt Bochum in ihren Argumentationen für den Bebauungsplan 946 noch immer ausschließlich die Interessen des potenziellen Investors vertritt, der im Gegensatz zu den Anwohnern noch gar nichts zu verlieren hat.
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar wird den beiden Gewerbebetrieben ihre Unterstützung anbieten sowie die Einschaltung eines Lärmsachverständigen und darüber hinaus Klagen gegen den Bebauungsplan empfehlen, sobald er ausliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

Vorgeschriebene Grenzen gemäß Abstandserlass des Landes NRW
(weitere Informationen zur Karte unter: Das Bahnhofsgelände – Alternativen)
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Pressemitteilung vom 19.1.2014
Die Bürgerinitiative kämpft für die Erhaltung des Eichen-Mischwaldes am ehemaligen Bahnhof Weitmar
Die Stadt Bochum stellt einen Bebauungsplan für das Gebiet des Bahnhofs Weitmar und angrenzender städtischer Flächen auf. Das Gebiet dient zurzeit noch als Naherholungs-gebiet für Fußgänger, Radfahrer und Reiter und ist Lebensraum für eine erstaunliche Vielfalt an verschie-denen Tier- und Pflanzenarten. Im Rahmen der Bebauungsplanung soll ein städtisches Grund-stück mit ca. 8.000 m2 Eichen-Mischwald verkauft und dem Erdboden gleichgemacht werden. Wer profitiert von der Abholzung des Waldes?
Einleitung
Zum besseren Verständnis folgende einleitende Informationen zu dem Gelände:
Der Bebauungsplan (Nr. 946) wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das bedeutet: keine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), keine Umweltprüfung, keine Öffentlichkeitsbeteiligung!
Das als allgemeines Wohngebiet geplante Gelände besitzt eine Fläche von ca. 2,8 ha. Von dieser Fläche sollen insgesamt 77 % zukünftig versiegelt werden (einschließlich Verkehrsflächen).
Die Firma Adams aus Essen plant als Investor auf dem Gelände insgesamt 78 Einfamilienhäuser zu bauen. Dazu hat der Investor im Dezember 2013 bereits einen Teil des Bahngeländes (Gleisbereich) von der Deutschen Bahn gekauft. Das Bahngelände soll nun mit Hinweis auf die Sicherheit der Bevölkerung in Kürze umzäunt und ohne Not gerodet werden. Auf dem jetzt verkauften Bahngelände befinden sich mehr als 500 Bäume – davon 11, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum fallen.
Da der Untergrund des jetzt verkauften Bahngeländes mit Schadstoffen kontaminiert ist, muss eine Altlastensanierung durchgeführt werden. Dazu plant der Investor die Abtragung der verunreinigten Böden und eine Wiederauffüllung mit unbelastetem Bodenmaterial. Um dem Investor die Kosten für die Beschaffung unbelasteten Bodens zu ersparen, will die Stadt Bochum ihm das nördliche Plangebiet (ca. 0,8 ha), in dem sich ein natürliches Plateau mit Eichen-Mischwald befindet, verkaufen (Nordwald). Der Investor plant, das Plateau abzutragen, mit dem abgetragenen Material das Altlastengelände wiederaufzufüllen und an Stelle des Nordwaldes 12 Luxuswohneinheiten zu bauen. Dazu muss aber erst das Waldgebiet mit schützenswertem Baumbestand gerodet werden.
Der Nordwald
Das im nördlichen Plangebiet liegende Waldgebiet (Nordwald) ist Teil einer Natura 2000-Biotop-Verbundfläche, die aufgrund bereits bestehender Planung ohnehin schon um ca. 4 ha Waldfläche verringert werden soll (Wohn- und Gewerbegebiete). Der mindestens 60 Jahre alte Eichen-Mischwald ist Heimat für eine Vielzahl schützenswerter Tiere und Pflanzen. In dem Eichen-Mischwald befinden sich u. a. 61 Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum fallen. Der Nordwald bietet den Anwohnern einen natürlichen Schutz vor Feinstaub und Lärm der neuen Autobahn 448 und leistet darüber hinaus einen nicht unerheblichen Beitrag zum Klimaschutz durch Produktion von Sauerstoff und Reduzierung von Kohlendioxid.
Bei dem Gelände handelt es sich um ein natürliches Landschafts-Plateau von ca. 5 Metern Höhe, bestehend aus Boden und darunter liegendem Sandstein. Bis zum Bau des Kraftwerks Springorum (1950er Jahre) war das Gelände eine landwirtschaftliche Fläche. Der Boden ist als schützenswerter Boden hinsichtlich der Bodenfruchtbarkeit eingestuft. Die Stadt Bochum geht fälschlicherweise davon aus, dass es sich hier um angeschüttetes Material handelt und nicht etwa um ein natürliches Boden- und Felsprofil – wie wir bereits nachgewiesen haben. Nach Auffassung der Planer soll es sich daher als Recyclingmaterial zur Auffüllung der Altlastenfläche im Bereich der Bahngleise eignen. Zur Gewinnung dieses „Recyclingmaterials“ muss der gesamte Nordwald auf städtischem Grundstück beseitigt werden! Warum beharrt die Stadt Bochum darauf, dass es sich um angeschüttetes Material handelt? Darf ein natürlich gewachsener Untergrund als Recyclingmaterial überhaupt zweckentfremdet werden?
Wer profitiert von der Abholzung?
Eine Anfrage der Fraktion Die Grünen im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung (September 2013) zu den Kosten der Baureifmachung bzw. zum erwarteten Verkaufserlös des Nordwaldes wurde inzwischen durch das Stadtplanungsamt in einer Mitteilung beantwortet. Darin geht das Stadtplanungsamt davon aus, dass beim Verkauf des Geländes noch ein Erlös in Höhe des Buchwertes (weniger als 30.000 €) erzielt werden kann.
Dabei rechnet die Stadt sämtliche Kosten, die dem Investor für die Baureifmachung des Geländes anfallen, von dem zu erwartenden Baulandwert der zukünftigen Grundstücke (voraussichtlich 2,0 bis 2,4 Millionen €) ab. Als Kosten werden z. B. Kosten für die Bauplanung, Erschließung, Sanierung des Bahngeländes, Bergschadensicherung, Rodung des Baumbestandes und Planierung des Plateaus angegeben. Ein Großteil dieser Kosten darf aber nicht abgezogen werden, da der Investor ohnehin – wie üblich – den zukünftigen Hauskäufern diese Kosten in Rechnung stellen wird. Es besteht also die Vermutung, dass der Investor mit Hilfe und Wissen der Stadt Bochum, die den Verkaufserlös künstlich kleinrechnet, seinen Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit maximieren will.
Aus Sicht der Bürgerinitiative will die Stadt Bochum das Gelände an den Investor „verschenken“, weil sie bei Grundstücksverkäufen unter 30.000 € keine öffentliche Ausschreibung durchführen muss. Das Gelände kann also von der Stadt ohne öffentliche Beteiligung einfach so an den Investor abgegeben werden. Der Grundstücksverkauf soll noch vor den Kommunalwahlen (Mai 2014) vollzogen werden.
Warum diese Eile? Da bisher noch nicht einmal der Bebauungsplan aufgestellt ist, sollen durch den Übergang an einen Privateigentümer auf Kosten der Allgemeinheit möglichst schnell Fakten geschaffen werden! Es könnte also passieren, dass die Stadt Bochum – nur um Investorenwünsche zur Gewinnmaximierung zu erfüllen – das Gelände klammheimlich an den Investor verkauft und ein wertvolles Ökotop vernichtet wird – für ein Taschengeld, das schnell im Stadtsäckel verpufft. Dabei verzichtet die Stadt auf wesentlich höhere Einnahmen, weil sie das städtische Gelände nicht selber baureif machen möchte.
Die Bürgerinitiative hat bisher weit über 1000 Unterschriften Bochumer Bürger gegen das vorgesehene Bebauungsplan-Verfahren gesammelt. Am Donnerstag, dem 06. Februar 2014 um 14.00 Uhr werden wir der Oberbürgermeisterin Frau Dr. Scholz die von uns gesammelten Unterschriften übergeben.
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar
Bochum, den 19.01.2014
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