Ein „Mieter“ hinter dem Schwarzen Brett der BI

Da staunte man nicht schlecht! Beim Abnehmen des schwarzen Brettes (ist ja leider nicht mehr nötig) der BI zum Jahreswechsel 18/19 kam eine Fledermaus zum Vorschein, die es sich hinter dem Brett, das am Bahnwärterhaus befestigt war, bequem gemacht hatte. Ein äußerst schmaler Spalt war ganz offensichtlich geeignet für die Fledermaus hier zu übertagen. Fledermäuschen, wo warst du als wir dich hier am Bahnhof Weitmar brauchten?

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Falschmeldung der WAZ

WAZ vom 25.8.2018

Die Nachbarn waren eben nicht eingeladen. Essen- und Getränkemarken wurden nur für die Hausnummern der neuen Häuser ausgegeben! Schade. Die Altanwohner haben drei Jahre lang bei unzumutbaren Verhältnissen auf einer Großbaustelle leben müssen. Der Investor hat für reichlich Ärger gesorgt. Jetzt hat er die Chance verpasst wenigstens ansatzweise bei den Alteinwohnern für eine positive Grundstimmung zu sorgen.

Durch den Artikel der WAZ wird suggeriert, dass die „Adams Family“ eine Geste der Versöhnung tätigen wolle – das wollte sie aber definitiv nicht!

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So manipulierte die Verwaltung den Rat der Stadt Bochum

Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen wurden im B-Planverfahren 946 gezielt manipuliert und es ist nicht auszuschließen, dass dies auch bei zukünftigen Planungen geschieht. Welcher Ratsherr, welche Ratsfrau und welche in ein Bebauungsplanverfahren involvierten Politiker machen sich die Mühe (können sich aus zeitlichen Gründen die Mühe machen) jede Begründung und jeden Umweltbericht zu einem Bebauungsplan bis ins Detail zu prüfen. Nahezu unmöglich erscheint es, die Begründungen und Umweltberichte in ihren Fassungen für die öffentliche Auslegung (1) und in den Fassungen zur Beschlussfassung durch den Rat (2) miteinander zu vergleichen. Und gerade beim Vergleich der beiden Versionen im Fall des B-Planes 946 trifft man auf zahlreiche Änderungen, die nur ein Ziel haben: die Entscheidungsträger positiv hinsichtlich des Durchwinkens des B-Plans einzustimmen!

So wurden z.B. aus 518 Kfz/24h in der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung im Ziel- und Quellverkehr in der Fassung zur Beschlussfassung 209 KfZ/24h. Das sollte den Rat davon „überzeugen“, dass eine zweite Einfahrt ins Wohngebiet nicht nötig sei.

Auszug aus den Umweltberichten

Besonders krass sind die Veränderungen im Umweltbericht: Der Gutachter, der den Umweltbericht verfasst hat, hat sich sicherlich große Mühe gegeben und den Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Doch plötzlich – bei unveränderter Sachlage- kommt er im Umweltbericht für den Satzungsbeschluss zu völlig anderen Ergebnissen. Wurde er zur „Korrektur“ seines Berichtes genötigt?

Bezüglich der Strategischen Umweltplanung „haben wir nochmal nachgerechnet“ so der Stadtbaurat. Und daraufhin ändert der Gutachter seinen Bericht? Faktisch liegt eine über 60%ige Versiegelung vor, 60% muss aber der Freiflächenanteil bei Neubaugebieten gemäß StrUP betragen. Man hat einfach die Grünflächen der Umgebung mit eingerechnet!

Aber wie erklärt sich die Änderung der ursprünglich richtigen Einschätzung der ökologischen Wertigkeit der Gleisflächen (Ökostufe 3 – multipliziert mit der Fläche ergeben sich die oben aufgeführten Ökopunkte) auf Ökostufe 0? Das Ergebnis ist klar: im ersten Fall hätte ein Ausgleichdefizit durch die geplanten Neuanpflanzungen bestanden. Im Umweltbericht für den Satzungsbeschluss wird (wie zu erwarten) das Kompensationsziel erreicht. Das Trockenbiotop wurde mit Null Ökopunkten bewertet, d.h. es wurde so getan, als wäre das Gelände voll versiegelt gewesen. Eine Frechheit sondergleichen!

 

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Die Ettersheide im Mai 2018

Die eingezäunte Kompensationsfläche

Wer in diesen Tagen am Ersatz-pflanzungsgebiet Ettersheide vorbei-kommt, der staunt nicht schlecht. Man sieht eine gut eingezäunte Wiese. Das Auflösevermögen der Kamera war leider nicht so groß, dass man die Mini-Bäumchen (kaum größer als die Grashalme) erkennen kann. Ein paar Nadelbaumsetzlinge ragen etwas hervor, doch die scheinen allesamt eingegangen zu sein. Wenn man bedenkt, dass hier Anfang 2017 noch 3-5 Meter hohe Bäume so dicht nebeneinander standen, dass ein Durchkommen unmöglich war, wird einem schlecht, wenn man diese sogenannte „Ersatzpflanzung“ sieht. Man darf gespannt sein, wie das Forstamt die Vorgehensweise des Grünflächenamtes bewertet.

Vertrocknete Nadelbäumchen auf der Wiese

 

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Die restliche Biotop-Verbundfläche soll zu einem „Park“ werden

WAZ vom 27.1.2018

500.000 € für die Gestaltung des Parks. Was soll mit dem Geld genau gemacht werden? Den interessierten Bürgern, die an der Präsentation im Amtshaus Weitmar nicht teilnehmen konnten, wird es ein Rätsel bleiben, denn eine Veröffentlichung der Pläne ist laut Grünflächenamt vorläufig nicht vorgesehen.

WAZ 29.1.2018

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Zweite Zufahrt zum neuen Wohngebiet möglich: über das Hartmann-Grundstück! Das wäre absolut im Sinne der „Ureinwohner“, aber…

Vor Ort / Januar 2018

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Verzögerung bei den Ersatzpflanzungen

WAZ vom 20.12.17

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Weitere Ungereimtheit aufgedeckt

In ihrer letzten Sitzung stellte die Bezirksvertretung Bochum Südwest eine weitere Ungereimtheit im Zusammenhang mit dem B-Plan 946 fest. Das Grünflächenamt hat gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ für den gerodeten Wald einen Biotopwert von 6 auf einer Skala von 1 bis 10 festgestellt. Die Ackerfläche an der Ettersheide wurde mit dem Biotopwert 2 eingestuft. Die Kompensation der vernichteten Waldfläche von 7400 qm soll nur im Flächenverhältnis 1:1 aufgeforstet werden. Es werden also lediglich 4 Biotopwertstufen kompensiert. Da die Ettersheide durch die natürliche Sukzession in den Jahren nach Begutachtung mindestens den Biotopwert 3 erreicht hatte, müsste logischer Weise die doppelte Fläche bepflanzt werden um das ökologische Kompensationsziel zu erreichen.

Eine Mitarbeiterin von „Straßenbau NRW“, die auf der Bezirksvertretersitzung Südwest anwesend war, berichtete, dass ihre Institution diesen „Biotopwertfaktor“ berücksichtige. Wenn zum Zwecke des Straßenbaus Flächen komplett versiegelt werden, dann wird  nur dann die Kompensationsfläche im Verhältnis 1:1 aufgeforstet, wenn sie vorher komplett versiegelt war. Sollte die aufzuforstende Fläche bereits einen Biotopwert haben, dann wird entsprechend eine größere Fläche aufgeforstet.

Kurzum: die Stadt Bochum praktiziert hier (und wahrscheinlich auch bei anderen Bebauungsplänen) eindeutig einen defizitären Grünausgleich!

 

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Zwei Jahre Stress – nur weil keine zweite Baustellenstraße eingerichtet wurde, was locker hätte geschehen können!

WAZ vom 30.11.17

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Vorsätzlich keine Kompensationspflanzung für den Bahnhof-Weitmar?

Der Passus in der Beschlussvorlage des B-Planes 946, dass die Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume am Bahnhof-Weitmar innerhalb eines Jahres nach Rodung erfolgt sein muss, sei ein „Übertragungsfehler, der versehentlich nicht aktualisiert wurde“. So hatte sich die Stadt Bochum vor einem Jahr noch herausgeredet, richtig sei: „Die Erstaufforstung muss innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplans durchgeführt worden sein!“ Der B-Plan 946 (Bahnhof-Weitmar) ist seit dem 26.10.2015 rechtskräftig. Die zwei Jahre sind also um und was ist geschehen? Auf der Ettersheide, der Hauptkompensationsfläche, ist immer noch kein Baum gepflanzt worden. Schlimmer noch! Die 3 bis 5m hohen Bäume, die in den letzten Jahren dort sukzessiv zu einem dichten Wäldchen herangewachsen waren, sind im Frühjahr 2017 radikal abgeholzt worden um das Gelände „pflanzreif“ (Zitat der Baumfällfirma) zu machen. Zynismus pur!

Die „pflanzreif“ gemachte Ettersheide im November 2017

Warum hat man der Natur nicht die Gelegenheit gegeben sich selbst zu regenerieren und von dem Geld, das man vom Investor für die Kompensationspflanzungen bekommen hat, z.B. Alleebäume neben den Springorum-Radweg gesetzt – und zwar dort, wo sich einst der Nordwald befand?

Auch auf den Kompensationsflächen ME2 und ME4 unmittelbar neben dem B-Plan-Gebiet  sind ebenfalls noch keine Anpflanzungen erfolgt. Nur auf die Kompensationsfläche ME3 in den Gärten der Neuanwohner hat man im vergangenen Herbst ein paar kümmerliche Pflänzchen gesetzt, die aber auch nicht alle angegangen sind. Laut Grünflächenamt sollten in diesem Herbst Ergänzungspflanzungen vorgenommen werden um das Kompensationsziel auf dieser Fläche zu erreichen. Geschehen ist: nichts!

Die Kompensationsflächen ME2 und ME4 – derzeit als Zwischenlager für Baumaterialien genutzt

Wer überwacht und überprüft in dieser Stadt eigentlich, ob Satzungsbeschlüsse des Rates über Bebauungspläne auch tatsächlich in Gänze umgesetzt werden?

Momentan sieht alles so aus, als ob die die Stadt riesige Grünflächen als Neubaugebiete deklarieren lässt aber gleichzeitig rechtlich erforderliche Kompensationen nicht durchführt! Es wird im Fall Bahnhof-Weitmar offenbar vorsätzlich zu Lasten des Grünausgleichs gehandelt!

Man kann nur hoffen, dass eine derartige Vorgehensweise in Bochum nicht systematisch geschieht!

 

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Der Witz des Spätsommers 2017

Jetzt ist sie fertig: die Schallschutzwand, die die Neuanwohner vor dem Lärm der Gewerbebetriebe schützen soll. Im B-Plan ist eine Höhe von zwei Metern vorgesehen. Es war von Anfang an klar, dass das nicht hinreichend sein wird. Und wenn man das Schallschutzwändchen jetzt so betrachtet – nett und niedlich sieht’s aus.

Für kleine Hunde reicht’s, sie können schallgeschützt Gassi gehen

Die zwei Meter werden aber nur auf der Gewerbeseite erreicht, auf der Seite der Anwohner ist das Geländeniveau ca. 30 – 40 cm höher. Eine Frage an das Planungs- und Bauordnungsamt ist: von welcher Seite aus muss gemessen werden?

Die Sinnlosigkeit dieses Schallschutz-wändchens offenbart sich bei der Betrachtung des Wohngebietes von der     (vorsichtshalber noch nicht fertig gestellten) Gewerbefläche aus.

Von der Gewerbefläche aus sind die Sonnenterassen der Neuanwohner gut zu sehen. Nicht nur das Licht, auch der Schall kann sich somit ungehindert dorthin ausbreiten.

„Das ist doch wohl ein Witz!“ so der spontane Kommentar der Betroffenen.

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Das Problem ME 3

Kompensationsflächen außerhalb des B-Plan-Gebietes

Für den abgeholzten Nord- und Südwald müssen Kompensationspflanzungen vorgenommen werden. Das ist im landschaftspflegerischen Begleitplan bzw. im Umweltbericht zum B-Plan 946 verbindlich festgelegt worden! Vier Maßnahmen sind außerhalb des Plangebietes dafür vorgesehen. Doch es ergibt sich ein Problem: die vorgesehen Fläche ME3 gehört den Käufern der neuen Häuser. Betroffen sind 8 Neubesitzer, die es dulden müssen, dass in ihren Gärten ein Waldrand aufgeforstet wird. Aus Sicht der Käufer ist es sicherlich ärgerlich, dass sie nicht uneingeschränkt über ihr Anwesen verfügen können. Es stellen sich in der Tat einige Fragen: hat der Investor die Käufer nicht über die Aufforstung in den Gärten informiert? Durfte der Investor Grundstücke außerhalb des B-Plan-Gebietes überhaupt verkaufen, wenn doch klar festgelegt war, dass auf diesen Flächen Kompensationspflanzungen erfolgen sollen?

Aber auch die Stadt Bochum muss sich einige Fragen gefallen lassen: Darf sie überhaupt private Flächen als Kompensationsflächen deklarieren? Falls nein, muss der gesamte B-Plan in Frage gestellt werden, denn eine wesentliche Komponente für die Legitimation eines B-Planes ist, dass dem Umweltgutachten Rechnung getragen wird – eine Kompensationspflanzung muss zwingend erfolgen.

Doch wie sieht diese im Fall ME 3 aus? Ein paar kümmerliche Pflänzchen sind im vergangenen Herbst gesetzt worden. Die Neubesitzer sind ganz offensichtlich überhaupt nicht daran interessiert, dass in ihren Gärten ein Wald entsteht. Die Rasenmäherspuren im Anpflanzungsbereich sprechen eine deutliche Sprache. Was sagt das Grünflächenamt dazu und wie bewertet das zuständige Forstamt die Aktionen der zukünftigen „Waldbesitzer“?

Fakt ist: auf der Fläche ME 3 standen über 20m-hohe Bäume: eine Robinie (Stammumfang in 1 m Höhe 105 cm), zwei Eschen (215 cm, 130 cm), ein Ahorn (275 cm) und jede Menge Weißdorn im Unterholz. Der Investor hat also außerhalb des B-Plan-Gebietes fällen lassen. Ist das überhaupt in der Kompensationsberechnung berücksichtigt worden? Und diese großen Bäume sollen jetzt durch diese kümmerlichen Anpflanzungen ersetzt werden?

Setzten alle Beteiligten möglicherweise darauf, dass „Gras über die Sache wächst“ und ME 3 in Vergessenheit gerät (damit die Käufer irgendwann in ihren Gärten tun und pflanzen können was sie wollen)? Die eng gepflanzte Lorbeerhecke an den Gartenzäunen scheint darauf hinzuweisen.

…übrigens, das gleiche Problem haben auch die Käufer der Flächen ME 2 und ME 4!

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Die Situation im Sommer 2017

Die Nadelöhrzufahrt – jetzt sogar mit Ampel

Ein Großteil der neuen Häuser ist bewohnt, die verkehrstechnische Anbindung (vorsichtig formuliert) suboptimal. Derzeit können Alt- und Neuanwohner nur über eine durch eine Ampel geregelte Schlaglochstrecke ihre Häuser erreichen. Diesen oben abgebildeten Engpass teilen sich jetzt die Baustellenfahrzeuge der Holtbrüggen-Brücke und des Wohngebietes mit den KfZ der Anwohner, den Anwohnern (die zu Fuß zur Bushaltestelle oder zum Einkaufen wollen) den Radfahrern (die zum Springorum-Radweg wollen bzw. von ihm kommen), den Eltern mit ihren Kinderwagen, den Anwohnern (die auf einen Rollator angewiesen sind), den Fußgängern incl. Hunde (die aus dem Holbrüggenpark kommen bzw. zu ihm gelangen wollen), den Handwerkerfahrzeugen, den Umzugswagen, der Müllabfuhr, den Paketzustellern, usw……und sogar den Reitern – ein riesiger Pferdeapfelhaufen mitten in diesem Engpass erfreute unlängst die restlichen Verkehrsteilnehmer.

Sie hätte längst fertig gestellt werden können: die Notzufahrt laut B-Plan

Kurzum: hier ist was los! Speziell dann, wenn Fahrzeuge die Ampelstrecke zuparken. Und das ist leider die Regel. Wie kommen Notfallfahrzeuge zu den Anwohnern, wenn dieser Engpass (aus welchen Gründen auch immer) verstopft ist?

Angeblich haben Polizei und Feuerwehr dieser Verkehrssituation zugestimmt. Das wiederum verwundert, denn es gibt keine zweite Zufahrt/Notzufahrt zu dem Wohngebiet. Die laut Bebauungsplan vorgesehene Notzufahrt ist bereits seit Monaten vorbereitet, wird aber nicht fertiggestellt. Auch die Schallschutzwand zu den Gewerbebetrieben steht noch nicht. Angeblich wartet der Investor auf eine Freigabe der Stadt Bochum, um mit dieser Baumaßnahme beginnen zu können. Es gibt diesbezüglich bereits erste Beschwerden der Neuanwohner, die sich vom Lärm der KfZ-Werkstatt gestört fühlen. Einige Neuanwohner und Handwerker, die für sie tätig sind, sind allerdings auch schon vermehrt unangenehm durch zu hohe Geschwindigkeiten aufgefallen, so dass sich die Anwohner im Zufahrtsbereich zur Ellipse genötigt sahen unten abgebildetes Schild aufzustellen.

 

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Naturschützerin schlägt Alarm – Leserbriefe von der BI

WAZ 13.2.2017

 

WAZ 15.2.17 und 16.2.17

 

 

 

 

 

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„Ein kleiner Fehler“

„Die von der Bürgerinitiative zitierte Anlage 1 zur Beschlussvorlage enthält auf Seite 64 leider einen Übertragungsfehler und wurde versehentlich nicht aktualisiert“ – diese Antwort muss man sich einmal auf der „Zunge zergehen lassen“. Die Anlage 1, das ist die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Bürger. Dort hat die Verwaltung auf die Anfrage eines Bürgers eine klare Antwort gegeben. Und diese Antwort ist nicht aktualisiert worden? Abwägungen der Verwaltung werden von Zeit zu Zeit aktualisiert?

WAZ-Artikel vom 5.12.2016

WAZ-Artikel vom 5.12.2016

 

Aber das verwundert nicht, denn auch der Umweltbericht (Anlage 5) ist ja zwischen der Auslegung für die Bürger und  der Vorlage für den Rat „aktualisiert“ worden.  Bezüglich der Strategischen Umweltplanung Bochum (StrUP) hieß es in der Bürgerversion noch „Mit der Realisierung des geplanten Baugebietes werden die Anforderungen an den Stadtpulstyp III (Mindestanteil unversiegelter Flächen 65%) nicht erfüllt(vom Verfasser des Umweltberichtes korrekt berechnet).

In der Version für den Rat der Stadt Bochum hieß es dann aber bei absolut identischem verwendeten Zahlenmaterial und identischer Begründung: „…die Anforderungen an den Stadtpulstyp III werden erfüllt!“

Jetzt soll sogar die Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 4)  geändert werden, wie dem oben stehenden Artikel zu entnehmen ist. Das bedeutet: eine Beschlussvorlage wird ein Jahr nach Beschlussfassung durch den Rat von der Verwaltung geändert! Man mag sich gar nicht vorstellen welche ungeahnten Möglichkeiten eine solche Praxis bietet: „Nachträglich etwas ändern, worüber längst rechtswirksam ein Ratsbeschluss gefasst wurde!“ ………..

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