WAZ-Artikel vom 17.1.2014

Die Firma Adams hat also das Gleisgelände gekauft. Aus dem Artikel geht leider nicht hervor, wie die Grundstücksgrenzen verlaufen. Ist im Westen der Straßenabschnitt mitgekauft (Gleisbereich am Bahnwärterhaus) worden? Ist die Firma Adams somit auch verpflichtet, die Verkehrssicherung der Straße An der Holtbrügge in diesem Abschnitt zur gewährleisten?

Ist im Osten das Grundstück bis zur Grundstücksgrenze des RVR gekauft worden oder nur bis zur B-Plan-Grenze?

Gehört das Bahnhofsgebäude und die Zufahrtsstraße zum Bahnhofsgebäude jetzt der Firma Adams?

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