…und wieder eine illegale Aktion des Investors

Die Baumfällfirma beim Absägen der Esche

Während sich alle auf die Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Juli konzentrierten, fand frühmorgens am 1. Juli die nächste illegale Aktion des Investors statt. Unter dem Deckmantel der „Ela“- Sturmschädenbeseitigung hat eine Baumfällfirma (Frage eines Anwohners: „Sind Sie von der Firma Adams beauftragt worden?“ – Antwort: „ja“) zwei Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum fallen, abgesägt. Es handelt sich um eine Esche (Stammumfang 215 cm) und eine Eiche (Stammumfang 85 cm), jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden.

Das Grünflächenamt war über diese Aktion nicht informiert worden, der zuständige Mitarbeiter des Grünflächenamtes hatte sich die Bäume zuvor nicht angesehen und entsprechend wurde auch keine Fällgenehmigung erteilt.

…hier wird gerade der abgebrochene Ast entfernt

Es war tatsächlich ein großer Ast der Eiche währends des Sturmtiefs „Ela“ abgebrochen. Er war auf ein Garagendach gestürzt und hatte die Windschutzscheibe des vor der Garage parkenden Autos eines Anwohners zertrümmert. Aber: auch der abgebrochene Ast rechtfertigt nicht das Fällen des gesamten Baumes. „Man hätte die Eiche zurecht schneiden und erhalten können“ so die Aussage eines Baumpflegers. Völlig unverständlich ist das Fällen der Esche, denn sie wies keine Sturmschäden auf.

Unterm Strich bleibt: der Investor hat hier ohne Genehmigung zwei geschützte Bäume fällen lassen, die nicht gefällt werden mussten!

Kleiner Nebeneffekt: jetzt kann auch nicht mehr festgestellt werden, wer denn für den entstandenen Windschutzscheibenschaden aufkommen muss. Die Eiche, deren Ast abgebrochen ist, ist nämlich nie gepflegt worden…

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