Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen wurden im B-Planverfahren 946 gezielt manipuliert und es ist nicht auszuschließen, dass dies auch bei zukünftigen Planungen geschieht. Welcher Ratsherr, welche Ratsfrau und welche in ein Bebauungsplanverfahren involvierten Politiker machen sich die Mühe (können sich aus zeitlichen Gründen die Mühe machen) jede Begründung und jeden Umweltbericht zu einem Bebauungsplan bis ins Detail zu prüfen. Nahezu unmöglich erscheint es, die Begründungen und Umweltberichte in ihren Fassungen für die öffentliche Auslegung (1) und in den Fassungen zur Beschlussfassung durch den Rat (2) miteinander zu vergleichen. Und gerade beim Vergleich der beiden Versionen im Fall des B-Planes 946 trifft man auf zahlreiche Änderungen, die nur ein Ziel haben: die Entscheidungsträger positiv hinsichtlich des Durchwinkens des B-Plans einzustimmen!
So wurden z.B. aus 518 Kfz/24h in der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung im Ziel- und Quellverkehr in der Fassung zur Beschlussfassung 209 KfZ/24h. Das sollte den Rat davon „überzeugen“, dass eine zweite Einfahrt ins Wohngebiet nicht nötig sei.
Besonders krass sind die Veränderungen im Umweltbericht: Der Gutachter, der den Umweltbericht verfasst hat, hat sich sicherlich große Mühe gegeben und den Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Doch plötzlich – bei unveränderter Sachlage- kommt er im Umweltbericht für den Satzungsbeschluss zu völlig anderen Ergebnissen. Wurde er zur „Korrektur“ seines Berichtes genötigt?
Bezüglich der Strategischen Umweltplanung „haben wir nochmal nachgerechnet“ so der Stadtbaurat. Und daraufhin ändert der Gutachter seinen Bericht? Faktisch liegt eine über 60%ige Versiegelung vor, 60% muss aber der Freiflächenanteil bei Neubaugebieten gemäß StrUP betragen. Man hat einfach die Grünflächen der Umgebung mit eingerechnet!
Aber wie erklärt sich die Änderung der ursprünglich richtigen Einschätzung der ökologischen Wertigkeit der Gleisflächen (Ökostufe 3 – multipliziert mit der Fläche ergeben sich die oben aufgeführten Ökopunkte) auf Ökostufe 0? Das Ergebnis ist klar: im ersten Fall hätte ein Ausgleichdefizit durch die geplanten Neuanpflanzungen bestanden. Im Umweltbericht für den Satzungsbeschluss wird (wie zu erwarten) das Kompensationsziel erreicht. Das Trockenbiotop wurde mit Null Ökopunkten bewertet, d.h. es wurde so getan, als wäre das Gelände voll versiegelt gewesen. Eine Frechheit sondergleichen!