Offener Brief zum geplanten Satzungsbeschluss des B-Plans

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Bochumer Parteien und Gremien,

mit der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20152192 sollen der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 15.09.2015, der Haupt- und Finanzausschuss am 23.09.2015, die Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29.09.2015 und schließlich der Rat der Stadt Bochum am 01.10.2015 über die in rekordverdächtiger Zeit von nur 6 Wochen (!) formulierte Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 946 – Ehemaliger Bahnhof Weitmar – entscheiden und diesen dann anhand der Begründung mit Umweltbericht als Satzung beschließen.

Ihnen wird aufgefallen sein, dass sowohl die Begründung als auch die Abwägung unvollständig und fehlerhaft sowie mit verschleiernder Aussagen und Unwahrheiten gespickt erfolgt ist, um die kritischen Stellungnahmen der TöB und der Öffentlichkeit weitestgehend abweisen zu können. Hier eine kleine Auswahl der zahllosen pikanten Aspekte dieses Bebauungsplanverfahrens:

  • Die Auslegung des Bebauungsplans ist fehlerhaft, unvollständig und nicht gesetzeskonform erfolgt.
  • Aus dem RFNP abgeleitete Bebauungspläne müssen dem RVR als TöB zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies ist nicht erfolgt.
  • In den Unterlagen zur Beschlussfassung fehlen alle Stellungnahmen der Fachämter, die beteiligt werden müssen und die von der Politik geforderte Stellungnahme der Feuerwehr scheint so brisant zu sein, dass sie ebenfalls nicht veröffentlicht wurde.
  • Die Verschiebung des Sanierungsplans, mit dem die Anlieferung externer kontaminierter Böden geregelt werden muss, in das nachgelagerte Baugenehmigungsverfahren, öffnet Tür und Tor zu unkontrollierbarer abfallrechtlicher Kriminalität.
  • Die hartnäckige Weigerung, notwendige BTEX-Untersuchungen im Gleisbereich durchzuführen, gefährdet die Gesundheit der zukünftigen Anwohner unnötig, nur um Kosten zu sparen (s. a. Seite 32 in den 24 Einwendungen der BI). Das ist ein Rückschritt in die Zeiten von Dorstfeld Süd, wo zahlreiche Menschen erkrankten und ihre gerade gebauten Häuser wegen Kokereialtlasten im Untergrund wieder abreißen lassen mussten.
  • Die notwendige Kartierung der vorhandenen schützenswerten Böden (Umweltbericht S. 35) wurde verweigert, weil man so spät im Verfahren nicht mehr feststellen wollte, dass das Gelände des Nordwaldes gar nicht bebaut werden darf.
  • Die berechtigten Bedenken von Landschaftsbeirat, BUND und AKU zu den Umweltaspekten wurden zum Teil mit Unwahrheiten weggewischt.
  • Bei den Abwägungen zur Verkehrssituation handelt es sich fast ausnahmslos um haarsträubende und nicht belegte Phantasiezahlen.

Wir ersparen Ihnen hier eine erneute Detailanalyse der Ihnen nun zum Satzungsbeschluss vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vorgelegten Dokumente, denn wir sind das Schreiben darüber genauso leid wie Sie das Lesen und werden stattdessen unsere Klagen gegen die Auslegung, die Abwägung und den gesamten Bebauungsplan vorbereiten, die zusätzliche Kosten für die Stadt Bochum erzeugen werden.

Wir möchten Ihnen aber zur Vorbereitung der o.g. vier Sitzungen eine Frage stellen, bevor Sie abstimmen:

Welche Not muss das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt haben, diesen mit Lücken und heißer Nadel gestrickten Bebauungsplan unbedingt vor dem Amtsantritt des neuen Stadtbaurats durchdrücken zu müssen. Wie merkwürdig, dass ihm seine Mitarbeiter eine Mitwirkung am Bebauungsplanverfahren Nr. 946 in aller Eile vorenthalten wollen und ihn stattdessen mit Gerichtsverfahren, staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und einer Dienstaufsichtsbeschwerde begrüßen, zu denen er dann u.a. der Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen muss, obwohl er das gesamte Bebauungsplanverfahren nicht zu verantworten hat.

Finden Sie das fair? Wäre es nicht viel sinnvoller, dem neuen Stadtbaurat die Gelegenheit zu geben, einen Einblick in das B-Planverfahren zu bekommen, um dann verantwortlich Stellung nehmen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar

Bochum, den 13.09.2015

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