Weitere Ungereimtheit aufgedeckt

In ihrer letzten Sitzung stellte die Bezirksvertretung Bochum Südwest eine weitere Ungereimtheit im Zusammenhang mit dem B-Plan 946 fest. Das Grünflächenamt hat gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ für den gerodeten Wald einen Biotopwert von 6 auf einer Skala von 1 bis 10 festgestellt. Die Ackerfläche an der Ettersheide wurde mit dem Biotopwert 2 eingestuft. Die Kompensation der vernichteten Waldfläche von 7400 qm soll nur im Flächenverhältnis 1:1 aufgeforstet werden. Es werden also lediglich 4 Biotopwertstufen kompensiert. Da die Ettersheide durch die natürliche Sukzession in den Jahren nach Begutachtung mindestens den Biotopwert 3 erreicht hatte, müsste logischer Weise die doppelte Fläche bepflanzt werden um das ökologische Kompensationsziel zu erreichen.

Eine Mitarbeiterin von „Straßenbau NRW“, die auf der Bezirksvertretersitzung Südwest anwesend war, berichtete, dass ihre Institution diesen „Biotopwertfaktor“ berücksichtige. Wenn zum Zwecke des Straßenbaus Flächen komplett versiegelt werden, dann wird  nur dann die Kompensationsfläche im Verhältnis 1:1 aufgeforstet, wenn sie vorher komplett versiegelt war. Sollte die aufzuforstende Fläche bereits einen Biotopwert haben, dann wird entsprechend eine größere Fläche aufgeforstet.

Kurzum: die Stadt Bochum praktiziert hier (und wahrscheinlich auch bei anderen Bebauungsplänen) eindeutig einen defizitären Grünausgleich!

 

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