Die Antwort der Kommunalaufsicht in Arnsberg auf die Beschwerden der Bürgerinitiative bezüglich der Veruntreuung und der Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung steht noch aus. Es könnte durchaus der Fall eintreten, dass der Wald nicht gerodet und das darunter befindliche Gestein nicht abgebaut werden darf.
Wozu also die Eile beim Verkauf der städtischen Grundstücke?
Eines ist auf jeden Fall klar! Mit der Einschätzung, dass das beschleunigte Bebauungsplanverfahren nicht rechtens ist, lag die Bürgerinitiative richtig, denn das wurde jetzt vom Umweltministerium NRW bestätigt!