„Die von der Bürgerinitiative zitierte Anlage 1 zur Beschlussvorlage enthält auf Seite 64 leider einen Übertragungsfehler und wurde versehentlich nicht aktualisiert“ – diese Antwort muss man sich einmal auf der „Zunge zergehen lassen“. Die Anlage 1, das ist die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Bürger. Dort hat die Verwaltung auf die Anfrage eines Bürgers eine klare Antwort gegeben. Und diese Antwort ist nicht aktualisiert worden? Abwägungen der Verwaltung werden von Zeit zu Zeit aktualisiert?
Aber das verwundert nicht, denn auch der Umweltbericht (Anlage 5) ist ja zwischen der Auslegung für die Bürger und der Vorlage für den Rat „aktualisiert“ worden. Bezüglich der Strategischen Umweltplanung Bochum (StrUP) hieß es in der Bürgerversion noch „Mit der Realisierung des geplanten Baugebietes werden die Anforderungen an den Stadtpulstyp III (Mindestanteil unversiegelter Flächen 65%) nicht erfüllt“ (vom Verfasser des Umweltberichtes korrekt berechnet).
In der Version für den Rat der Stadt Bochum hieß es dann aber bei absolut identischem verwendeten Zahlenmaterial und identischer Begründung: „…die Anforderungen an den Stadtpulstyp III werden erfüllt!“
Jetzt soll sogar die Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 4) geändert werden, wie dem oben stehenden Artikel zu entnehmen ist. Das bedeutet: eine Beschlussvorlage wird ein Jahr nach Beschlussfassung durch den Rat von der Verwaltung geändert! Man mag sich gar nicht vorstellen welche ungeahnten Möglichkeiten eine solche Praxis bietet: „Nachträglich etwas ändern, worüber längst rechtswirksam ein Ratsbeschluss gefasst wurde!“ ………..