Der Haupt- und Finanzauschuss hat, wie vom Investor erwartet, den B-Plan 946 mit nur einer Gegenstimme durchgewunken. Der eine Woche vorher tagende Ausschuss für Planung und Grundstücke hatte einen „Prüfauftrag“ angeordnet, der sich mit den Kritikpunkten der BI und des Landschaftsbeirates befassen sollte. Mit der Prüfung wurde das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt beauftragt, also das Amt, das den gesamten B-Plan mit Begründung, Umweltbericht, etc. zu verantworten hat.
Da war doch schon im Vorfeld klar was dabei herauskommt. Diese Prüfung bezog sich im Wesentlichen nur darauf, ob die Kritikpunkte eine formaljuristische Bedeutung für ein mögliches Scheitern den B-Planes haben können. Die Stellungnahme der Feuerwehr, speziell zur geplanten Notzufahrt, sei direkt in den Bebauungsplan und dessen Begründung eingeflossen. Dieses Einfließen geschah auf eine sehr interessante Art und Weise! In der Begründung, die für die Bürger und TÖB ausgelegt wurde, war das Kapitel „Notzufahrt“ noch vorhanden. Dort stand, dass ein 6 Meter breiter Fahrstreifen für Rettungsfahrzeuge neben dem Springorum Radweg die Verbindung von der Holtbrügge zur Notzufahrt herstellen soll.
Dann kam die Stellungnahme der Feuerwehr, die besagt, dass die Zufahrt für 10 t schwere Fahrzeuge geeignet sein muss und dass ein Mindest-Schleppradius von 10,50m bei der rechtwinkeligen Einfahrt zur Notzufahrt notwendig ist. Die Konsequenz aus dieser Stellungnahme: Das Kapitel „Notzufahrt“ wurde entfernt! In der Begründung zur jetzigen Beschlussvorlage findet sich nur in einem Nebensatz, dass die Verbindung des B-Plan-Gebietes zum Springorum-Radweg über einen 3,50 m breiten Fuß- und Radweg erfolgen soll, der im Notfall auch als Rettungsweg für die Feuerwehr genutzt werden könne. Und die restliche Rettung soll dann direkt auf dem Radweg (auch ca. 3,50m breit) erfolgen.
Es wir auch mit keiner Silbe erwähnt, wer denn die Kosten für die Notzufahrt-Verbindung außerhalb des B-Plan Gebietes mit einer öffentlichen Straße übernimmt. Auch wird nicht erwähnt, wer die Entwässerungskanalbauarbeiten außerhalb des Plangebietes bezahlen muss. Ohne diese Baumaßnahmen kann und darf das B-Plan-Gebiet nicht entstehen. Und man darf nicht vergessen, dass für diese Baumaßnahmen eigene Bebauungspläne zu erstellen sind – mit Umweltprüfung und allem was sonst noch dazu gehört. Oder sollen diese Baumaßnahmen etwa im „Schwarzbau-Verfahren“ umgesetzt werden?
Auch weitere Details rund um das Bauvorhaben sind noch nicht geklärt. So ist z.B. aufgefallen, dass die im Umweltbericht präsentierte Ausgleichsfläche (für die gefällten Bäume des B-Plan Gebietes) noch gar nicht auf Tauglichkeit untersucht wurde. Die Untere Forstbehörde hat noch gar keine Genehmigung erteilt, dass an der Ettersheide die Aufforstungen durchgeführt werden können. Bei einer Besichtigung der geplanten Kompensationsfläche wurde festgestellt, dass sich auf einem ca.20 Meter breiter Streifen parallel zum Friedhofszaun bereits 2-3m hohe Bäume befinden. Werden diese Bäume gefällt um die Ersatzpflanzungen vornehmen zu können?
Wird die Bezirksvertretung Bochum-Süd und der Rat der Stadt Bochum trotz dieser noch ungeklärten Fragen dem B-Plan zu diesem Zeitpunkt ebenfalls zustimmen? Wir sind der Meinung, der neue Stadtbaurat sollte einen Blick auf das gesamte Verfahren werfen können. Auf einen Monat mehr oder weniger kommt es jetzt doch auch nicht mehr an!