Das Problem ME 3

Kompensationsflächen außerhalb des B-Plan-Gebietes

Für den abgeholzten Nord- und Südwald müssen Kompensationspflanzungen vorgenommen werden. Das ist im landschaftspflegerischen Begleitplan bzw. im Umweltbericht zum B-Plan 946 verbindlich festgelegt worden! Vier Maßnahmen sind außerhalb des Plangebietes dafür vorgesehen. Doch es ergibt sich ein Problem: die vorgesehen Fläche ME3 gehört den Käufern der neuen Häuser. Betroffen sind 8 Neubesitzer, die es dulden müssen, dass in ihren Gärten ein Waldrand aufgeforstet wird. Aus Sicht der Käufer ist es sicherlich ärgerlich, dass sie nicht uneingeschränkt über ihr Anwesen verfügen können. Es stellen sich in der Tat einige Fragen: hat der Investor die Käufer nicht über die Aufforstung in den Gärten informiert? Durfte der Investor Grundstücke außerhalb des B-Plan-Gebietes überhaupt verkaufen, wenn doch klar festgelegt war, dass auf diesen Flächen Kompensationspflanzungen erfolgen sollen?

Aber auch die Stadt Bochum muss sich einige Fragen gefallen lassen: Darf sie überhaupt private Flächen als Kompensationsflächen deklarieren? Falls nein, muss der gesamte B-Plan in Frage gestellt werden, denn eine wesentliche Komponente für die Legitimation eines B-Planes ist, dass dem Umweltgutachten Rechnung getragen wird – eine Kompensationspflanzung muss zwingend erfolgen.

Doch wie sieht diese im Fall ME 3 aus? Ein paar kümmerliche Pflänzchen sind im vergangenen Herbst gesetzt worden. Die Neubesitzer sind ganz offensichtlich überhaupt nicht daran interessiert, dass in ihren Gärten ein Wald entsteht. Die Rasenmäherspuren im Anpflanzungsbereich sprechen eine deutliche Sprache. Was sagt das Grünflächenamt dazu und wie bewertet das zuständige Forstamt die Aktionen der zukünftigen „Waldbesitzer“?

Fakt ist: auf der Fläche ME 3 standen über 20m-hohe Bäume: eine Robinie (Stammumfang in 1 m Höhe 105 cm), zwei Eschen (215 cm, 130 cm), ein Ahorn (275 cm) und jede Menge Weißdorn im Unterholz. Der Investor hat also außerhalb des B-Plan-Gebietes fällen lassen. Ist das überhaupt in der Kompensationsberechnung berücksichtigt worden? Und diese großen Bäume sollen jetzt durch diese kümmerlichen Anpflanzungen ersetzt werden?

Setzten alle Beteiligten möglicherweise darauf, dass „Gras über die Sache wächst“ und ME 3 in Vergessenheit gerät (damit die Käufer irgendwann in ihren Gärten tun und pflanzen können was sie wollen)? Die eng gepflanzte Lorbeerhecke an den Gartenzäunen scheint darauf hinzuweisen.

…übrigens, das gleiche Problem haben auch die Käufer der Flächen ME 2 und ME 4!

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