Antwort der Kommunalaufsicht ist erklärungs-, präzisierungs- und korrekturbedürftig!

Im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung am ehemaligen Bahnhof Weitmar reichte die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar im ersten Quartal 2014 bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg mehrere Beschwerden gegen die Stadt Bochum ein, u.a. wegen Veruntreuung, Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung und fehlerhafter Verfahrenswahl aufgrund schwerwiegender Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Kommunalaufsicht antwortete hierzu am 12. März 2014: „Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg und auf Grund der Würdigung der Aktenlage ist das bisherige Vorgehen der Stadt Bochum nicht zu beanstanden und das weitere Bebauungsplanverfahren sowie dessen Bearbeitung durch die Stadt abzuwarten.“ Am 17. März 2014 forderte die Bürgerinitiative nach Informationsfreiheitsgesetz NRW Einsicht in die zur Begründung dieser Antwort dienenden Unterlagen, die von der Kommunalaufsicht am 17. April 2014 übergeben wurden.
Nach Durchsicht der überlassenen Unterlagen musste die Bürgerinitiative feststellen, dass die Stellungnahme der Kommunalaufsicht fast ausschließlich auf falschen bzw. lückenhaften und bewusst irreführenden Aussagen der Stadt Bochum beruht. Außerdem sind entgegen der Einschätzung aus Arnsberg seitens der Stadt Bochum sehr wohl Entscheidungen getroffen worden, die schwerwiegend fehlerhaft sind und deshalb einer juristischen Prüfung bedürfen:
1. So wurden dem Investor nachweislich zwei vom B-Plan Gebiet völlig unabhängige und bereits zur Karl-Friedrich-Straße erschlossene Baugrundstücke (1.215 m²) zum Preis von 60 EUR/m² verkauft, die einem Anwohner in der Vergangenheit zum damaligen Bodenrichtwert (aktuell: 260 EUR/m²) angeboten wurden!
2. Die Einbeziehung des zur Biotopverbundfläche gehörenden städtischen Eichenmischwaldes (ca. 5.230 m²) in das Bebauungsplangebiet stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in Natur und Landschaft dar, dass die Wahl des beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach §13a unzulässig ist, da hier nicht einmal ein naturschutzrechtlicher Ausgleich fällig wäre.
3. Die Kommunalaufsicht bestätigt immerhin die ohne Genehmigung geplante Rohstoffgewinnung auf den verkauften städtischen Grundstücken. Der Festgesteinsabbau soll aber trotz der damit verbundenen erheblichen Erschütterungen ohne gutachterliche Begleitung und durch ein fachlich nicht kundiges Unternehmen erfolgen, obwohl in diesen Grundstücken mehrere Hochdruck-Ferngasleitungen liegen und auch Altbergbau vermutet wird.
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar fordert die Kommunalaufsicht in Arnsberg deshalb mit Schreiben vom 04.05.2014 erneut auf, insbesondere die seitens der Stadt Bochum getroffenen Entscheidungen zum Verkauf der städtischen Grundstücke, zur Wahl des Bebauungsplanverfahrens (§13a) und zum Eingriff in Natur und Landschaft unabhängig und vollständig zu prüfen.
Außerdem wird die Kommunalaufsicht vorbeugend gebeten, den Aspekt der grob fahrlässig geplanten Rohstoffgewinnung unter dem Aspekt der Sicherheit für Leib und Leben der Anwohner kritisch zu hinterfragen und diesbezüglich mahnend auf die Stadt Bochum einzuwirken.

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert