Am 26.02.2014 haben die Bezirksvertreter BO-Südwest den bereits im Vorfeld unterzeichneten Verkauf von städtischen Grundstücken am ehemaligen Bahnhof Weitmar einstimmig bestätigt. Auch eine Rücknahme des Beschlusses zum beschleunigten Verfahren und Fortführung des Bebauungsplanes im normalen Verfahren – wie von der BI gefordert – erfolgte in der Sitzung nicht.
Wie der Bürgerinitiative jetzt zu Ohren gekommen ist, war wohl vor dem Abstimmungs-termin die Stimmung in der Politik zugunsten der fachlich fundierten Argumente der Bürgerinitiative gekippt. Aus Mangel an Fachargumenten und offenbar um die Mitglieder der Bezirksvertretung auf Linie zu bringen, schaffte es daraufhin die Bochumer SPD-Spitze die Bürgerinitiative partei-intern mit einer Schmutzkampagne zu diskreditieren.
Im Vorfeld der Sitzung der Bezirksvertretung wurde, wie wir aus vertraulichen Quellen wissen, innerhalb der SPD mit der Behauptung, der Sprecher der BI Jürgen Dassow hätte in seiner Lehrerfunktion alle seine Schüler auf unseren Unterschriftenlisten unter-schreiben lassen, Stimmung gegen die Bürgerinitiative gemacht. Diese Anschuldigung ist nachweisbar falsch! Die BI fordert daher die Überprüfung der Unterschriftenlisten, die der Stadt Bochum vorliegen.
Die Bürgerinitiative wurde sogar mit einem Totenkopf in Verbindung gebracht, der in die Tageszei-tung des SPD-Fraktionsvorsitzenden BO-Südwest Marc Gräf gezeichnet wurde, just auf der Seite, auf der sich ein Artikel über den Bahnhof Weitmar befand. Wenn es hier nicht um die irrwitzige Anschuldigung einer Morddrohung gehen würde, man könnte darüber eigentlich nur lachen. Aber dazu sind die Anschuldigungen zu ernst. Da Herr Gräf Mitglieder der Bürgerinitiative nicht direkt öffentlich beschuldigt hat, kann leider strafrechtlich nichts dagegen unternommen werden.
Die Bürgerinitiative befürchtet jetzt natürlich, dass sich Bochumer Spitzenpolitiker weitere Unwahrheiten im Zuge dieser gesteuerten Schmutzkampagne einfallen lassen, um von einer sachlichen Diskussionsebene wegzukommen, bei der die fachlich überzeugenden Argumente nicht auf Seiten der Stadt Bochum liegen.
Aus internen Kreisen der Bezirksvertretung hat die BI zudem erfahren, dass die Bezirks-vertreter den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nicht zurücknehmen wollen, weil sie Angst haben, sich in der Öffentlichkeit lächerlich zu machen – und nicht etwa aus sachlich-fachlichen Gründen. Denn die gibt es nicht! Wie der BI am 26.02.2014 Herr Müller (Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt) mitteilte, wird das Stadtplanungsamt nicht vom ursprünglich geplanten beschleunigten Verfahren abweichen. Eine fachliche Begründung hatte er dafür nicht parat. Er sagte nur, er glaube, mit dem beschleunigten Verfahren schon richtig zu liegen.
Ende Februar 2014 ist bei der Bürgerinitiative eine weitere Stellungnahme des Umweltministeriums eingegangen. Demnach kann der Bebauungsplan Nr. 946 nicht im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) durchgeführt werden. Der Mitarbeiter des Ministeriums ist sich immerhin so sicher, dass er eine Klage gegen das Verfahren anregt. Daher hat die Bürgerinitiative die Kommunalaufsicht gebeten, die Rechtmäßigkeit des beschleunigten Verfahrens zu prüfen und ggf. aufsichtsbehördliche Maßnahmen gegen die Stadt Bochum einzuleiten.
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