Jetzt ist sie fertig: die Schallschutzwand, die die Neuanwohner vor dem Lärm der Gewerbebetriebe schützen soll. Im B-Plan ist eine Höhe von zwei Metern vorgesehen. Es war von Anfang an klar, dass das nicht hinreichend sein wird. Und wenn man das Schallschutzwändchen jetzt so betrachtet – nett und niedlich sieht’s aus.
Die zwei Meter werden aber nur auf der Gewerbeseite erreicht, auf der Seite der Anwohner ist das Geländeniveau ca. 30 – 40 cm höher. Eine Frage an das Planungs- und Bauordnungsamt ist: von welcher Seite aus muss gemessen werden?
Die Sinnlosigkeit dieses Schallschutz-wändchens offenbart sich bei der Betrachtung des Wohngebietes von der (vorsichtshalber noch nicht fertig gestellten) Gewerbefläche aus.
„Das ist doch wohl ein Witz!“ so der spontane Kommentar der Betroffenen.