Der Witz des Spätsommers 2017

Jetzt ist sie fertig: die Schallschutzwand, die die Neuanwohner vor dem Lärm der Gewerbebetriebe schützen soll. Im B-Plan ist eine Höhe von zwei Metern vorgesehen. Es war von Anfang an klar, dass das nicht hinreichend sein wird. Und wenn man das Schallschutzwändchen jetzt so betrachtet – nett und niedlich sieht’s aus.

Für kleine Hunde reicht’s, sie können schallgeschützt Gassi gehen

Die zwei Meter werden aber nur auf der Gewerbeseite erreicht, auf der Seite der Anwohner ist das Geländeniveau ca. 30 – 40 cm höher. Eine Frage an das Planungs- und Bauordnungsamt ist: von welcher Seite aus muss gemessen werden?

Die Sinnlosigkeit dieses Schallschutz-wändchens offenbart sich bei der Betrachtung des Wohngebietes von der     (vorsichtshalber noch nicht fertig gestellten) Gewerbefläche aus.

Von der Gewerbefläche aus sind die Sonnenterassen der Neuanwohner gut zu sehen. Nicht nur das Licht, auch der Schall kann sich somit ungehindert dorthin ausbreiten.

„Das ist doch wohl ein Witz!“ so der spontane Kommentar der Betroffenen.

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