14 Einwendungen gegen den Bebauungsplan

  1. Widerspruch zu Landes-, Regional- und Stadtplanung

Der Bebauungsplan Nr. 946 steht nach der vorgelegten Kurzbegründung  im Widerspruch zu Landes-, Regional- und Stadtplanung, weil schlicht und ergreifend mit dem ehemaligen Bahnhof Weitmar und der städtischen Biotopfläche VB 4509-0037 das falsche Gelände ausgesucht wurde. Zudem kann bei einem Versiegelungsgrad von ca. 75 % von einem „Wohngebiet mit aufgelockerter Bebauung“ wohl nicht die Rede sein. Der Versiegelungsgrad liegt hier deutlich höher als z. B. im Bebauungsgebiet Franziskusstraße.

  1. Förderung des Projekts nach dem Wohnbaulandkonzept

In der Kurzbegründung wird ausgeführt, dass aufgrund der entspannten Wohnungssituation und zahlreicher Neubauprojekte im Stadtteil Weitmar kaum Bedarf nach weiterem Wohnungsneubau für Familien mit kleinen Kindern, sondern nach Luxushäusern bzw. gehobenem Wohnungsbau besteht. Eine Förderung dieses Projekts nach dem Wohnbaulandkonzept ist somit höchst fragwürdig. Hier wird doch nur der Bau von Luxusimmobilien von Seiten der Stadt Bochum finanziell gefördert. Abgesehen davon würde das zentrale Bahngelände zum Bau der 13 geplanten Luxushäuser vollkommen ausreichen und die für das Bochumer Stadtklima dringend benötigten städtischen Waldflächen könnten geschont werden.

  1. Das „Beschleunigte Verfahren“ nach § 13a BauGB ist unzulässig

Die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ist unzulässig, wie uns unter anderem vom Umweltministerium NRW bestätigt wurde, weil der auf natürlichem Boden gewachsene Nordwald mit in die Planung einbezogen wurde. Das Plangebiet liegt im Außenbereich (es ist eine sogenannte Außenbereichsinsel innerhalb eines Stadtgebietes). Hier würde keine „Nachverdichtung“, sondern eine „Neuverdichtung“ stattfinden. Hier wird auch kein Siedlungsgebiet arrondiert oder eine bestehende Siedlung von vier Häusern mit 75 Häusern „ergänzt“, sondern es entsteht ein völlig neues Wohngebiet! Hinzu kommt, dass die Auswirkungen auf die Umwelt als „erheblich“ einzustufen ist (siehe auch Steckbrief 14 „Bahnhof Weitmar“ des Regionalen Flächennutzungsplans aus dem Jahre 2008). Schon allein diese Gründe erfordern ein B-Plan-Verfahren nach §13 – mit allem was dazugehört!

Das von der Stadt Bochum gewählte beschleunigte Verfahren nach § 13a dient ausschließlich dazu, den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu umgehen. Zur kostensparenden Umgehung eines korrekten artenschutzrechtlichen Ausgleichs wurden schon im Vorfeld Gehölzrodungen und Ablagerungen von externem Boden durchgeführt. Nebenbei bemerkt: Bei einer Neuversiegelung ist ein Ausgleich vorrangig durch eine Entsiegelung an anderer Stelle in dem betroffenen Raum zu bewirken (§4 (4) des Landschaftsgesetzes NRW).

4. Unzulässiger Eingriff in Natur- und Landschaft

Der Wald im Bebauungsplangebiet ist Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes, im Falle des nördlichen Waldstreifens handelt es sich sogar um einen Wald, gewachsen auf natürlichem Grund, und somit um keinen „Wald auf Zeit“. Gemäß §4 (2) des Landschaftsgesetzes-LG NRW ist die Umwandlung von Wald ein Eingriff in Natur und Landschaft! Da es sich bei dem vorliegenden Plan um eine vermeidbare Beeinträchtigung handelt, ist dies gemäß §4 (4) LG NRW bzw. §15 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes zu unterlassen.

Der nördliche Waldstreifen steht auf einem ca. 3 m hohen natürlichen Wall (gemessen am Niveau des Bahngeländes) bzw. ca. 4 m gegenüber dem Niveau des ehemaligen Kraftwerksgeländes Springorum. Dieser Hang soll abgegraben und zur Verfüllung von Altlastenflächen genutzt werden. Auch das ist unzulässig! Gemäß §4 (2) des LG NRW ist eine Abgrabung ab 2 m Tiefe auf einer Grundfläche von mehr als 400 m² ein Eingriff in die Natur und Landschaft und somit zu unterlassen! Schließlich handelt es sich bei dem Nordwaldgrundstück um eine Fläche von mehr als 5000 m².

Außerdem kann es nur ein schlechter Witz der Stadt Bochum sein, dass der auf einer Anhöhe stehende Nordwald – eine der wenigen vom Sturm „Ela“ unbeschädigten städtischen Waldflächen – in der Kurzbegründung als „weitgehend abgängiger und geschädigter Gehölzbestand“ bezeichnet wird, nur um die sinnlose Rodung dieses gesunden und robusten Eichenmischwaldes zu verharmlosen.

5. Arrondierung des Bebauungsplan-Gebietes

Die geplante nachträgliche Einbeziehung des Schulgrundstücks in den Bebauungsplan dient ausschließlich dazu, den viel zu geringen Kaufpreis zu verschleiern. Der Verkauf des  1.215 m² großen (Auskunft Katasteramt), vollständig erschlossenen Schulgrundstücks zu einem Preis von 60 €/m² bei einem Bodenrichtwert von 260 €/m² an der Karl-Friedrich-Straße ist unter Berücksichtigung der prekären Haushaltslage der Stadt Bochum mehr als unverständlich.

Im Verlauf dieses B-Plan-Verfahrens soll eine sehr merkwürdige Aktion erfolgen: Das B-Plan Gebiet soll erweitert und an den Plan des Investors angepasst werden! Ist das ein gängiges Verfahren? Fakt ist: der vorliegende Plan des Investors umfasst ein Gebiet für das es keinen Aufstellungsbeschluss gibt! Daher fordert die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar: Falls alle zuständigen Gremien der Auffassung sind, dass dieser Plan umgesetzt werden soll, muss die Bezirksvertretung Südwest einen neuen Aufstellungsbeschluss aufstellen – aber diesmal im normalen Verfahren nach §13 BauGB!

6. Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität

Mit nicht einer Zeile wird auf die Wohn- und Lebensqualität der hier lebenden und Steuern zahlenden Bevölkerung eingegangen! Bei der Planung werden die Interessen und der Bestandsschutz der privaten und gewerblichen Anlieger in keiner Weise berücksichtigt. Alle um das geplante Wohngebiet anliegenden privaten Anwohner haben zudem massive Qualitätseinbußen hinsichtlich der Wohnqualität, der Grünflächen (Stichwort: Stadtklima!) und des Verkehrs gegenüber der bisherigen Wohnsituation hinzunehmen.

Hier zur Veranschaulichung zwei Beispiele: Aus einer ruhigen Sackgasse mit vier Häusern soll eine Einfahrt für 75 zusätzliche Häuser werden. Für die Fahrzeuge der 23 Familien, die hier wohnen, sind in dieser Einfahrt zwei(!) öffentliche Stellplätze vorgesehen – die Kfz der Neubewohner kämen noch hinzu. Diese Einfahrt soll als 7 m breite Spielstraße (ohne Bürgersteig) gebaut werden. Mütter und Väter mit Kinderwagen teilen sich also die Fahrbahn mit Radfahrern, Versorgungsfahrzeugen und den Fahrzeugen der Bewohner und Besucher der „Ellipse“. Es wird zweifellos eine Stätte der Begegnung. Als weiteres Beispiel ist hier zu nennen, dass das nach Meinung der Stadt Bochum schützenswerte Schrankenwärterhaus nach der geplanten Brückensanierung An der Holtbrügge zukünftig einen Meter unter dem Straßenniveau liegen soll, so dass der Eigentümer sein Grundstück nicht mehr mit dem PKW anfahren kann.

Ebenso wird kein Wort darüber verloren, wie die Situation während der Baustellen-Phase aussehen soll. Eine Baustellenzufahrt über die Holtbrügge ist aufgrund der Lärmbelastung und der Belastung durch kontaminierten Staub durch die Baustellenfahrzeuge nicht hinnehmbar! Die BI Bahnhof Weitmar stellt daher den Antrag: Falls es zu Baustellenverkehr kommt, dann muss dieser über die alte Springorum-Allee durch das Gewerbegebiet Springorum erfolgen. Anschließend muss diese Baustellenzufahrt als „Anlieger frei“-Straße als dauerhafte Zu- und Abfahrt eingerichtet werden!

  1. Minderung der Luftqualität

In der Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 946 steht, dass eine Minderung der Luftqualitätdurch das neue Wohngebiet nicht zu befürchten ist, dabei gibt es im Umfeld keine aussagefähigen Luftmessungen. Wenn zukünftig ca.100 neue Wohneinheiten die Luft durch Holzfeuerung verunreinigen, weil die vorgesehenen Erdwärmeheizungen nicht ausreichen, ist mit einem massiven Anstieg von Feinstaub und Stickoxiden in der Umgebungsluft zu rechnen. Auch die nahegelegene A 448 wird ihren Teil zur Luftverunreinigung in Weitmar beitragen, weil kein Wald mehr da sein wird, der die Luft wirksam filtert.

8. Etikettenschwindel

Gemäß Kurzbegründung soll hier ein „allgemeines Wohngebiet“ entstehen. Das ist sachlich falsch, denn auf dem Plan des Investors ist eindeutig ein „reines Wohngebiet“ zu sehen, ohne z.B. einen Bäcker, einen Kiosk o.ä.! Das, was wie eine kleine semantische Feinheit aussieht, hat aber erhebliche Auswirkungen auf den Bestandsschutz der hier ansässigen Gewerbebetriebe. So hat der ansässige Getränkefachgroßhandel gemäß Abstandserlass des Landes NRW einen Anspruch auf einen Abstand von 200m zu einem „allgemeinen“ Wohngebiet, zu einem „reinen Wohngebiet“ muss der Abstand sogar 300m betragen. Nebenbei bemerkt wurde bei dem Lärmschutzgutachten, das in Auftrag gegeben wurde, um den Abstandserlass „auszuhebeln“, der südlich gelegene Kfz-Betrieb überhaupt nicht berücksichtigt.

Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, die den angrenzenden Gewerbebetrieben gesetzlich zustehenden Abstandsflächen zu ignorieren und stattdessen an einer kleinen Ecke eine 2 Meter hohe Schallschutzmauer zu errichten. Die Gewerbebetriebe müssen bei einer derart unzureichenden Planung um ihre Existenz fürchten, wenn die neuen Hausbesitzer Lärmemissionen der Gewerbebetriebe als störend empfinden und die Gewerbebetriebe verklagen. Wir fordern daher die Stadt auf, jegliche Klagemöglichkeit der heranrückenden Wohnbebauung gegen die Gewerbebetriebe durch entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan zu verhindern.

  1. Fehlendes Verkehrskonzept

Dem Bebauungsplan Nr. 946 fehlt ein Verkehrskonzept. Es ist weder dem Plan des Investors noch der Kurzbegründung zu entnehmen, wie denn die deutliche Zunahme des Autoverkehrs geregelt werden soll! Es ist völlig irrelevant ob auf der Wasserstraße zwischen Stensstraße und Holtbrügge der Verkehr um wenige Prozent zunimmt. Man muss ja erst einmal von der Holtbrügge auf die Wasserstraße kommen! Der Verkehr staut sich morgens ja jetzt schon bis in Höhe Reiterhof. In Gegenrichtung fließt der Verkehr an der Einmündung zur Karl-FriedrichStraße/Am Kuhlenkamp ebenfalls stockend ab. Bevor man an diesen beiden Stellen im Stau steht, müsste man aus der „Nadelöhr-Siedlung“ auch erst einmal herauskommen.

Auch müsste der Weg zu den Schulen/Bushaltestellen für die 16 aktuell in den vier Häusern lebenden und die weiterhin zu erwartenden  Schulkinder deutlich sicherer werden! Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat unter anderem aus diesem Grund einen Bürgerantrag zur Errichtung eines Kreisverkehrs für den Unfallschwerpunkt im Einmündungsbereich Karl-Friedrich Str./Am Kuhlenkamp/An der Holtbrügge gestellt.

Außerdem ist die von Seiten der Bürgerinitiative und der Bezirksvertretung Bochum Südwest dringend geforderte Anbindung des neuen Wohngebiets an die Springorumallee offenbar mit einem Federstrich zugunsten eines weiteren Luxusgrundstücks endgültig weggewischt worden. In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Südwest vom 26.02.2014, in der die geplante Verlängerung der Springorumallee vorgestellt wurde, war noch eine Anbindung des geplanten Wohngebiets an die Springorumallee sowohl durch einen Radweg als auch durch eine Straße vorgesehen. Deshalb fordern wir die Erstellung eines unabhängigen Verkehrsgutachtens für den Bereich Karl-Friedrich-Straße, Am Kuhlenkamp, An der Holtbrügge unter Einbeziehung des zusätzlichen Einkaufsverkehrs in Richtung Weitmar-Mark sowie die zusätzliche Anbindung des Bebauungsplangebiets an die nördliche Springorumallee und den Radweg.

10. Das Eigentum der Anwohner ist gefährdet

Es ist geplant, das Schulgrundstück mit einem Mehrfamilienhaus zu bebauen. Um das Grundstück sinnvoll mit dem restlichen Wohngebiet verbinden zu können ist eine Abgrabung des 7 Meter höher liegenden Felsplateaus bis auf Gleisniveau geplant. Für den Bau einer zusätzlichen Tiefgarage muss der felsige Untergrund dann noch tiefer abgebaut werden. Die Abgrabung kann nur mit schwerem Gerät erfolgen und wird zu massiven Erschütterungen in der Umgebung führen. Die Eigentümer der Häuser Karl-Friedrich-Straße 2, 7, 8, 9, 11 und 13 sowie Am Kuhlenkamp 1, 3 und 6 befürchten massive Schäden an ihren Gebäuden durch unsachgemäße Abgrabung.

Das gewonnene Gesteinsmaterial soll zur Wiederauffüllung des Bahnhofsgeländes benutzt werden – genauso wie der Gesteinssockel des Nordwalds, der vollständig abgetragen werden soll, um an kostengünstiges Verfüllmaterial für das Bahnhofsgelände zu kommen. Auch die Anwohner der Häuser An der Holtbrügge 41 – 49 befürchten durch Erschütterungen bei der Abgrabung Schäden an ihren Häusern. Wir fordern daher die Stadt Bochum auf, das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums der Anwohner sicherzustellen.

11. Asbestkontamination im Bahnhofsgebäude

Das Bahnhofsgebäude ist asbestkontaminiert und muss aufwendig saniert werden, bevor es abgerissen werden kann. In der Begründung des Bebauungsplans wird diese Tatsache mit keinem Wort erwähnt. Wir fordern daher zum Schutz der Anwohner vor Gesundheitsschäden die Stadt Bochum auf, die Sanierung des Gebäudes in den Bebauungsplan mit aufzunehmen.

12. Die Altlastenuntersuchungen sind unzureichend

Die bisher durchgeführten Altlastenuntersuchungen sind absolut unzureichend. Es wurde überhaupt nicht berücksichtigt, dass der ehemalige Bahnhof Weitmar auch von der Kokerei der Zeche Prinz Regent genutzt wurde. In den Nebengewinnungsanlagen der Kokerei wurden neben Teeröl auch aromatische Kohlenwasserstoffe hergestellt, in Kesselwagen abgefüllt und auf dem Bahnhofsgelände abgestellt. Bekanntlich war der Bahnhof Weitmar im zweiten Weltkrieg ein wichtiges Ziel der Bombardierungen. Es ist bekannt, dass auch Kesselwagen getroffen wurden.

Darum ist es mehr als verwunderlich, dass der Boden und vor allem die Bodenluft am Bahnhof Weitmar nicht auf BTEX-Kontaminationen untersucht worden sind. Nach Auskunft des Umweltamtes ist es auch nicht geplant, diese Untersuchungen noch durchführen zu lassen. Wir fordern die Stadt zum Schutz der zukünftigen Bewohner daher auf, die fehlenden Untersuchungen durchzuführen. Schlagzeilen über schwersterkrankte Eigenheimbesitzer durch Benzolvergiftung sind kein gutes Aushängeschild für die Stadt Bochum und den Investor.

13. Errichtung einer Deponie im Wohngebiet

Die Stadt Bochum will erlauben, dass im Bebauungsplangebiet zur Geländeanhebung auch im Bereich von Hausgärten schadstoffbelasteter Boden der Zuordnungsklasse Z 1.2 der LAGA 1997 abgelagert werden darf. Das kommt de facto der Errichtung einer Deponie im Bebauungsgebiet gleich.

Folgender Hinweis sei uns hier gestattet: Böden der LAGA Zuordnungsklasse Z 1.2 dürfen in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Standortbedingungen – wie es hier der Fall ist – nicht eingebaut werden. Andere Ruhrgebietsstädte würden das so niemals erlauben. Wenn dort ein Einbau erlaubt wird, dann nicht mit den von der Stadt Bochum dargestellten Randbedingungen.

Der Investor hatte nach Angaben des Stadtplanungsamtes angekündigt, eine Altlastensanierung auf dem Bahnhofsgelände durchführen und das Gelände mit sauberem Boden wieder auffüllen zu wollen. Stattdessen wird ihm nun erlaubt, zusätzlich zu dem ohnehin auf dem Gelände vorhandenen kontaminierten Boden noch weiteren Abfall ablagern zu dürfen. Eigentlich müsste der Investor den auf dem Gelände vorhandenen Z1.2-Boden teuer entsorgen lassen – braucht er aber mit der Genehmigung der Stadt Bochum nicht. Zusätzlich kann er auch noch für das von extern heranzuschaffende Z1.2-Auffüllungsmaterial Geld einnehmen, denn der externe Abfallerzeuger ist froh, wenn jemand seinen schadstoffbelasteten Boden übernimmt. Von einer ursprünglich zugesagten Altlastensanierung kann da wohl kaum noch die Rede sein.

Der Schutz der menschlichen Gesundheit und des Grundwassers, das durch zusätzliche Schadstoffeinträge belastet wird, ist mit den geplanten Abfallablagerungen nicht gewährleistet. Wir fordern die Stadt Bochum daher auf, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Altlastensituation am Bahnhof Weitmar – auch zum Wohl zukünftiger Bewohner – nicht noch weiter zu verschlechtern.

14. Die BI Bahnhof Weitmar fordert einen Bürgeranwalt

Jede Kommune hat eine Verpflichtung für die Daseinsfür und -vorsorge ihrer Bürger! Sie ist aufgerufen, in besonderen Konfliktfällen berechtigten Bürgerinteressen durch Klagen z. B. gegen Planungsfehler Geltung zu verschaffen, und die Rechtsschutzkosten der betroffenen Bürger zu übernehmen (wesentlicher Eckpunkt im Arbeitspapier der Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung des Deutschen Städtetages zum Thema „Beteiligungskultur in der integrierten Stadtentwicklung“ (April 2013).

Aufgrund der strukturellen Unterlegenheit der Bürger fordert die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar die Stadt Bochum auf, den betroffenen Bürgern einen Bürgeranwalt, der aus der öffentlichen Hand zu finanzieren ist, zur Seite zu stellen!

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