Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Weitmar, das sich im Besitz der Deutschen Bahn bzw. der Aurelis befindet soll zu einem Neubaugebiet „revitalisiert“ werden. Das bedeutet: 78 neue Wohneinheiten, Bebauung auf ca. 28.000 qm Grundstücksfläche und Zerstörung eines Naherholungsgebietes, das so sicher nicht ersetzt werden kann. Zur „Revitalisierung“ (zynische und naturverachtende Begrifflichkeit aus der Beschlussvorlage der Verwaltung) gehört auch die Abholzung einer 8.000 qm großen Waldfläche, die sich gar nicht auf dem Gelände des Bahnhofs befindet, sondern zum ehemaligen Werksgelände des Springorum-Kraftwerkes gehört. Diese von uns als „Nordwald“ bezeichnete hügelige Fläche (Höhenunterschied bis zu 5 Metern) befindet sich im Besitz der Stadt Bochum.
Der potentielle Investor (Adams & Partner) beabsichtigt, das gesamte Gelände zu kaufen und es so zu bebauen, wie es auf der Abbildung in der 5 Minuten Kurzinfo zu sehen ist.
Der potentielle Investor ist mit seinem Plan sogar schon in der Werbung:
Adams und Partner Kundenzeitung Ausschnitt
Er geht ganz offensichtlich davon aus, dass ihm das städtische Grundstück sicher verkauft wird. Aber muss es bei der Veräußerung eines städtischen Grundstückes nicht eine Ausschreibung geben, bei der auch andere Bewerber eine Chance auf den Erwerb haben? Das ist nur eine von vielen „Ungereimtheiten“ rund um dieses Projekt.
Die Verwaltung bedient sich des Entwurfs von Adams & Partner um damit die Flächen-regelung (siehe §13a BauGB) bei der Versiegelung in einem Baugebiet umgehen und somit ein verkürztes Bebauungsplanverfahren durchführen zu können. Dies bedeutet u.a.: es sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nötig! Nachzulesen ist das in der Beschlussvorlage der Verwaltung, die dem folgenden Protokoll beigefügt ist:
Protokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Südwest vom 26.06.2013
Ob das im Sinne des Gesetzgebers ist?
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