Alternativen

Wenn es nach Recht und Gesetz geht, dann müssen zwischen den beiden Firmen, deren Grundstücke unmittelbar an das Plangebiet grenzen, laut Abstandserlass des Landes NRW  aus Lärmemmissionsgründen folgende Schutzzonen bestehen:

Abstand zwischen einem allgemeinen Wohngebiet und einer KFZ-Werkstatt: 100m

Abstand zwischen einem allgemeinen Wohngebiet und einer Speditionsfirma: 200m

Die Planung der Firma Adams sieht allerdings ein „reines Wohngebiet“ vor, d.h. ein Gebiet mit ausschließlicher Wohnbebauung. Für ein solches Gebiet ist sogar eine Abstandszone von 300m zu einer Speditionsfirma vorgesehen. Ein „allgemeines Wohngebiet“ enthält neben der Wohnbebauung z.B. noch ein Geschäft, einen Kiosk oder ein Cafe.

Letzteres könnte man aus der Lagerhalle des Güterbahnhofs machen: ein Kulturcafe, das im Rahmen der Route Industriekultur an die Geschichte des Güterbahnhofs Weitmar, der Zeche Prinz-Regent und des Kraftwerkes Springorum erinnern könnte.

Auf die Wohnung, die sich im Bahnhofsgebäude befindet, könnte man eine Etage „aufsatteln“ und hätte das erste Einfamilienhaus fertig. Wie man weitere Häuser auf unseres Erachten sinnvollen Grundstücken erbauen könnte, kann man folgender Grobplanung entnehmen:

Variante B

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