Es bleibt dabei: ständig wird gegen die Auflagen verstoßen
Lärmintensive Bautätigkeiten nach 20.00 Uhr, Abtransport von kontaminiertem Boden ohne entsprechende „A“-Kennzeichnung der LKW, vorzeitiger lärmintensiver Baubeginn vor 7.00 Uhr ( piepsene rückwärtsfahrende LKW, Einsatz von Betonmischern, Einfahrt von Schwertransportern.. u.ä.). Die Anwohner werden geweckt, weil die grelle Baustellenbeleuchtung bereits um 6.00 Uhr eingeschaltet wird. Die Zuwegung für die Anwohner ist permanent mit einer Schlammschicht bedeckt, die dann bei trockener Witterung zu Staub aufgewirbelt wird. Eine Straßenreinigung findet nur sporadisch statt.
Das alles geschieht seit über einem Jahr ständig. Und was machen die zuständigen Behörden? Sind da irgendwann einmal Bußgelder wegen der permanenten Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen verhängt worden?
Bei Beschwerden der Anwohner erklären sich die diversen Ämter für nicht zuständig und verweisen auf andere Stellen, die dann wiederum die Verantwortung weiterschieben. Nach Kenntnisstand der BI hebt die Verwaltung lediglich den Zeigefinger und macht: „Du, du, du! Mach das nicht nochmal du Bauträgerin!“ Möglich ist aber auch, dass die Beschwerden schlicht ignoriert werden.
Kein schöner Anblick zum Weihnachtsfest 2016
Auf einer Baustelle fällt Baustellenmüll an (z.B. die Reste von Dämmstoffplatten) – das ist nun mal so! Aber ist das ein Grund diesen Müll den Abhang hinunter in den Reststreifen des einstigen Nordwaldes hinein zu werfen? Den Nutzern des Springorum Rad-/Wanderweges bietet sich hier kein schöner Anblick. Der Müll befindet sich zwar hinter dem Bauzaun, aber eindeutig auf städtischem Grund, denn an dieser Stelle verläuft die Grenze des B-Plangebietes an der oberen Kante des Abhanges. Welche Strafe droht eigentlich demjenigen, der seinen Müll auf städtischen Grünflächen „entsorgt“? Oder gilt auch hier (mal wieder) das Lex Investor?
Haben Bauwillige Skrupel ein Grundstück zu erwerben, dort wo eigentlich ein Wald stehen müsste?
Ein Jahr nach Vertriebsstart verläuft der Verkauf der Nordwaldgrundstücke eher schleppend. Von den 13 Grundstücken für Einfamilienhäuser sind laut Homepage des Investors erst drei verkauft. Jetzt wurde das größte dieser Grundstücke (direkt neben dem Getränkegroßhandel liegend) geteilt und es ist geplant, dort ein Doppelhaus zu errichten. Auch auf zwei weiteren Einzelhausgrundstücken, die im Nachmittagsschlagschatten der viergeschossigen Mehrfamilienhäuser stehen würden, sollen jetzt Doppelhaushälften entstehen.
Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem eine Gruppe der Bürgernitiative Bahnhof Weitmar nahestehenden Personen ein Normenkontrollverfahren zur formalrechtlichen Überprüfung des B-Planes 946 eingeleitet hat. Dies bedeutet zwar nicht, dass ein Baustopp verhängt wurde, aber der Investor arbeitet jetzt mit einem „Damoklesschwert“ über seinem Haupt weiter. Es könnte nämlich sein, dass das Verwaltungsgericht den Bebauungsplan für rechtsunwirksam erklärt.
Unabhängig davon verschlechtert sich die Wohnsituation der Anwohner immer mehr. Nach Vollsperrung der Holtbrügge in Höhe des Bahnwärterhauses (auch für Fußgänger) wurde auch der eigens für die Anwohner angelegte Fußweg abgesperrt. Alle Anwohner werden gezwungen durch den Staub bzw. Schlamm (je nach Wetterlage) mitten über die Baustelle durch die in Aktion befindlichen Bagger und Tieflader, sowie die ein- und ausfahrenden LKW zu gehen. Das müssen übrigens auch alle Postzusteller. Ein Großteil der Baustellenstraße ist asphaltiert, was aber nichts nützt, denn die Straße wird nicht gereinigt. Die auf dem Asphalt befindliche zentimeterdicke Schicht wird regelmäßig aufgewirbelt und hüllt die gesamte Anwohnerschaft in eine Staubwolke. Die Kanalbaufirma hat nebenbei die Telefonleitungen von zwei Anwohnerhäusern zerbaggert. In einem Fall passierte das zum wiederholten Male – exakt an derselben Stelle. Die Baustellenleitung hatte versäumt die Kanalbaufirma über den Verlauf der Telefonleitung zu informieren.
Die Baggerfirma war wieder da – der Hügel mit Bodenaushub wurde gesiebt und das Feine abtransportiert – aber wohin?
Da war der Boden, der am Ende der Aushubarbeiten auf dem Gelände verblieben ist, wohl doch nicht so sauber. Anfang Juli wurde der aus dem Z3/4 Bereich stammende Boden gesiebt und der feine Boden abtransportiert (angeblich auch das Grobe einige Zeit später). Gemäß Auskunft der Stadt Bochum fuhren diese LKW tatsächlich zu einer „Bodenwiederaufbereitungsfirma“. Unschwer ist auf dem Bild der LKW mit einem A (wie Abfall) zu sehen. Leider waren nicht alle abtransportierenden LKW entsprechend gekennzeichnet. Das lässt natürlich Raum für Spekulationen!
Die Baggerfirma ist abgezogen – ein Hügel mit Bodenaushub ist geblieben!
Bis Anfang April wurde angeblich kein Boden gefunden, der den Zuordnungswerten Z3 und Z4 entspricht – so die Aussage der Baggerfirma. Da haben die FRIDO-Leute wohl gezielt mit ihren Kernrammbohrungen die „Dreckpunkte“ getroffen. Wenn man den Boden großflächig an der Oberfläche abträgt, als Bodenmiete anhäuft und diese Bodenmiete dann beprobt, dann kommen wohl ganz andere Werte heraus. Kurzum: das Ausgebaggerte entpuppte sich als Z2-Boden! In der Endphase wurde alles sogar noch viel sauberer! Das sollte bei dieser „Beprobungstechnik“ auch nicht verwundern, denn vor ca. 10 Jahren hat die Bahn AG auf dem gesamten Gelände eine 40cm dicke (wahrscheinlich relativ unbelastete) Rollsplittschicht aufbringen lassen, auf der sich dann das Trockenbiotop entwickelte.
Die von der Stadt Bochum zwingend vorgeschriebene Vorgehensweise ist, nebenbei bemerkt, ab Ende März nicht mehr eingehalten worden. Laut Baugenehmigung muss 1. der kontaminierte Boden ausgehoben und als Bodenmiete angehäuft, 2. Proben aus dieser Bodenmiete entnommen, 3. der Sanierungserfolg festgestellt und 4. der Boden verladen und abtransportiert werden.
Leider sind die Punkte 2 und 3 entfallen. Der Boden südwestlich der mittlerweile abgerissenen Bahnhofshalle (laut FRIDO Gutachten Z3/Z4-Boden) wurde als Bodenmiete angehäuft und am nächsten Tag sofort abtransportiert.
Angeblich wurde der Boden vor der Anhäufung schon beprobt und analysiert. Unglücklicherweise lagen die Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abtransports nicht vor. Die LKW-Fahrer hatten also keine gesicherte Informationen darüber, auf welche Deponie sie den Boden bringen müssen. Aber halt! Wenn es doch nur Z2-Boden ist, dann muss er doch gar nicht auf eine Deponie, dann kann er woanders wieder eingebaut werden: z.B. unter einer Autobahn oder auf einer anderen Baustelle, auf der demnächst ein Logistikzentrum errichtet werden soll – Hauptsache der Boden wird anschließend wasserdicht versiegelt.“Man solle doch froh sein, dass der Boden hier wegkommt“, so ein Mitarbeiter des Fachgutachter-Büros, das den auf dem Gelände verbleibenden Boden nach Aushub kontrollierte. Der ausgehobene Boden wurde von einem anderen Gutachter analysiert. Es sieht also so aus, als wären die Proben des einen Gutachters nicht vom anderen kontrolliert worden. Stand da in der Baugenehmigung nicht etwas ganz anderes?
Der Karte ist zu entnehmen, dass fast der gesamte Boden des B-Plan-Geländes so weit abgetragen und entsorgt werden muss, bis man auf eine Bodenqualität von mindestens Z1.2 trifft. Da kommen schon einige Kubikmeter zusammen, die, wenn man der Schlammspur folgt, von etlichen LKW über die Holtbrügge, Karl-Friedrich Straße und Prinz-Regent Straße abtransportiert werden. Seit dem 25. Januar ist (endlich) eine Reifenwaschanlage in Betrieb genommen. Doch sehr viel nützt diese nicht, denn die LKW-Fahrer haben eine neue „Sportart“ kreiert: den Reifenwaschanlagensprint (mehr dazu unter Aktuelles). Täglich müssen die Straßen von der Stadt gereinigt werden.
Und auch ansonsten war und ist auf der Baustelle Bhf. Weitmar einiges los!
Seit Ende Oktober wird das B-Plan-Gebiet rund um die Uhr überwacht. Die Anwohner werden quasi mit observiert. Die Waldrodungsarbeiter und die Security hatten drei Wochen lang kein Dixi-Klo und keinen Bauwagen für die Pause zur Verfügung. Das Security-Personal verbrachte die Nächte in ihren privaten KfZ bei zwischenzeitlich laufendem Motor um sich aufwärmen zu können. Es wurden auf dem Springorum Radweg keine Warnschilder wegen der Baumfällarbeiten aufgestellt. Die Baustelle war tagelang als solche nicht gekennzeichnet. Die Holtbrügge wurde bis hin zur Karl-Friedrich Straße durch die Baustellenfahrzeuge verunreinigt und erst einen Monat später begannen die regelmäßigen Säuberungsaktionen der Straße.
Am 1. Dezember herrschte ein Verkehrschaos an der Baustellenzufahrt (siehe Aktuelles). Am 4.Januar begannen die Erdarbeiten auf dem Gelände. Baustellenfahrzeuge, die Müll in Containern abtransportieren und die Autos der Bauarbeiter fahren über das schlammige Gelände im Erdbereich zwischen Z2 und Z4 Boden und transportieren den kontaminierten Schlamm seither auf die Straßen. Angeblich soll demnächst eine Reifenwaschanlage installiert werden.
Die Fußgänger auf der Holtbrügge müssen durch diesen Schlamm hindurch oder die Straße nutzen, denn einen Bürgersteig gibt es hier nicht. Es findet auch keine Verkehrssicherung für die Fußgänger statt. Das Straßenverkehrsamt ist informiert, aber es geschieht nichts. Doch halt: jetzt wurden (nach zweienhalb Monaten Baustellenexistenz) 2 Schilder aufgestellt und ein wenig Schotter an der Baustellenausfahrt angehäuft. Jetzt bringen die Kinder, wenn sie aus der Schule kommen, nicht ganz so viel Schlamm mit in die Wohnungen der Anwohner.
Bezirksvertretung Bochum Südwest ignoriert die Sorgen der Anwohner!
Die Bezirksvertretung Bochum Südwest hat auf ihrer Sitzung vom 24.November 2015 den Vertrag zur Erschließung des B-Plan-Geländes Bahnhof-Weitmar genehmigt. Ein Schreiben der Anwohner, die sich Sorgen um ihre Lebensqualität und Gesundheit machen, wurde den Bezirksvertretern vorgelegt. Doch dieses Schreiben wurde während der Sitzung noch nicht einmal erwähnt!
Es tritt jetzt das ein, was die Bürgerinitiative Bahnhof-Weitmar befürchtet hat. Der Erschließungsvertrag ist in einigen Passagen äußerst unpräzise formuliert. So soll bezüglich der Altlasten die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten und „die Einhaltung der Vorgaben“ gutachterlich begleitet werden.
Diese Vorgaben sind im Erschließungsvertrag nicht erwähnt und es ist auch kein Hinweis aufgeführt, wo diese Vorgaben ausformuliert zu finden sind. Es existieren unterschiedliche Vorgaben in der Abwägung zum B-Plan, in der Begründung zum B-Plan und in der Kennzeichnung des B-Planes. Welche Vorgaben gelten? Geht man von den Vorgaben der Kennzeichnung aus, dann ist gar keine Grenze der Zuordnungswerte für extern anzuliefernde Böden festgelegt. Das bedeutet: es soll anscheinend erlaubt werden, kontaminierten Boden auszubaggern (Abfall gemäß LAGA Z 3 und Z4) und ihn dann vor Ort wieder einzubauen. Der Einbau derart hoch schadstoffbelasteter Abfälle ist in einem Wohngebiet nicht zulässig!! Lediglich die oberste 60 cm dicke Schicht muss aus sauberem Boden bestehen. Da die Stadt Bochum hinsichtlich der Abfälle und Altlasten offenbar keiner Kontrolle unterliegt, kann sie bestimmen, was sie will – auch die nicht gesetzeskonforme Ablagerung von kontaminierten Böden im Wohngebiet.
Die Anwohner fordern bezüglich der Altlasten- und Abfallsituation Klarheit. Es geht hier immerhin um den Gesundheitsschutz der im Umfeld des Baugebietes lebenden Menschen! Auch die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass kein vom Gelände abtransportierter kontaminierter Boden über die LKW-Reifen auf die Weitmarer Straßen gelangt, scheint in den verantwortlichen Gremien offenbar niemanden zu interessieren.
Im gesamten B-Plan Verfahren 946 sind die Sorgen und Ängste der unmittelbar benachbarten Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise berücksichtigt worden. Deren Bedenken und Vorschläge sind zugunsten einer kostengünstigen Baureifmachung des Geländes einfach vom Tisch gewischt worden.
Alle Bürger, die Einwendungen gemacht haben, haben bis zum 26.10.2016 Zeit gegen den Bebauungsplan 946 Klage zu erheben!
Der Rat hat dem Investor „grünes Licht“ gegeben, obwohl zahlreiche Gründe dagegen sprachen und weiterhin auch sprechen. Dass die CDU von Beginn an die große Bebauungslösung präferierte war klar. SPD und Grüne haben sich im Zuge des B-Planverfahrens absolut unglaubwürdig gemacht!
Den Masterplan im Fall EDEKA-Neubau an der Karl-Friedrich Straße einhalten? Unbedingt! Den Masterplan im Fall B-Plan 946 einhalten? Wozu denn das? Der Nordwald, der zum Freiraum (und zudem zu einer Biotop-Verbundfläche) gehört, kann ruhig gefällt, der schützenswerte Boden als Füllmaterial verwendet und dies so gewonnene Gelände mit 12 Einfamilienhäusern „locker“ bebaut werden!
Nur das eigentliche Bahnhofsgelände mit ca. 50 Wohneinheiten bebauen? Zu wenig!
Eine zweite reguläre Zufahrt errichten, die die Verkehrs-/Notzufahrtsproblematik erheblich entschärfen würde? Nicht nötig, die hier Hinziehenden werden schon die hinreichende Geduld mitbringen, wenn sie durch die Nadelöhrzufahrt hinein- und herausfahren!
Eine Kinderspielfläche direkt neben die Lärm emittierenden Betriebe platzieren? Na und? Kinder sind doch genauso laut wie eine KFZ-Werkstatt (siehe Abwägung der Verwaltung S.58). Eine 2m hohe Schallschutzwand reicht aus, wenn nebenan die Flex bei offener Werkstatttür im Einsatz ist!
Es wird gegen die Strategische Umweltplanung (StrUP) verstoßen? Nein, nein! Das wurde nur im Umweltbericht für die öffentliche Auslegung so gesehen, jetzt in der Version zur Beschlussfassung war alles o.k.! Man muss nur halt die Grünflächen der Umgebung mit einrechnen und schon kommt man zu dem geforderten 65%igen Grünflächenanteil!
Die Frischluftschneise für die Bochumer Innenstadt wird einer wichtigen Waldfläche beraubt? Ein paar Dächer werden begrünt – das passt dann schon!
Der Abtransport der kontaminierten Böden und die Anlieferung von Verfüllmaterial, sowie der Abriss des asbestbelasteten Bahnhofsgebäudes wird in einem nachgelagerten Verfahren (und somit der öffentlichen Kontrolle entzogen) geregelt? Die Verwaltung wird schon alles richtig machen und aufpassen!
Eine Antwort auf Die Bauphase